Hallo liebes Forum,
ich (Privatperson) habe im April diesen Jahres bei einem Kölner Autohändler einen gebrauchten BMW 320d touring gekauft, EZ 10.2008 / 99.000 Km.
Am vergangenen Montag ging während der Fahrt der Motor aus, ich blieb mit einer Panne liegen.
BMW Servicemobile war vor Ort, meite: abschleppen.
Heute rief mich die BMW Vertragswerkstatt an und teile mir mit, dass mein Auto einen Motorschaden hat (Zylinder Laufbuchsen am 1. und 2. Zylinder durchgebrannt)
Reparaturkosten 11.500.- Euro !!! (Lohn 2700.- plus Mat. 8800.-)
Ich habe das Auto mit einer Gebrauchtwagen Garantie von der Firma "Intec" gekauft.
Diese Garantie wird vermutlich die Lohnkosten zu 100% übernehmen und 50% vom Material.
Es bliebe für mich dann noch die Differenz zu zahlen ca. 4500.- Euro
Das möchte ich jedoch mit aller Macht von mir abwenden.
- muss nicht in diesem Fall der Händler dafür haften ? (Gewährleistung §434 bgb)
- wie sieht hier die Rechtslage genau aus ?
- hat schon mal jemand hier ähnliche Situation erlebt ? mit welchem Ausgang ?
Vielen Dank
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Hybrid-Darstellung
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24.07.2013, 16:09 #1
Hilfe ! 3 Monate nach Autokauf Motorschaden... Sachmängelhaftung und vieles mehr...
„Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“
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24.07.2013, 16:14 #2
Du hast Garantie, sollst aber die Hälfte der Materialkosten tragen?
Check ich nicht.Gruß,
Martin
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24.07.2013, 17:13 #3
Unter dieser "Garantie" versteht man nichts anderes als eine Bauteileversicherung! Die Selbstbeteiligung ist nach Laufleistung und Alter gestaffelt und wird vom Kunden unterschreiben! Somit Rechtskräftig! Alles Andere hat Nico schon gesagt! Wobei ich noch darauf hinweisen würde, dass du keinen Anspruch auf einen neuen Motor hast! Warer ja auch nicht, als er kaputt ging! Wenn der Händler ein bisschen was drauf hat, holt er die Kiste ab, stellt dir einen Ersatzwagen hin und Repariert das Teil! Würde ich bei dem Betrag so handhaben! Viel Erfolg!
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24.07.2013, 17:23 #4
Hi,
verständlich...
der "freundliche" sagte mir jedoch, dass nur ein neues (austausch) Triebwerk in Frage kommt,
da durch diese Materialschmelzung der Mist überall im Motor verteilt wurde, daher käme eine Reparatur nicht in Frage,
da Flogeschaden Risiko bei 100% lege...
wie der Schaden letztlich behoben wird, kann und muss mir prinzipiell egal sein,
ich möchte nur nach 3 Moaten und knapp 6 TKm keine 4000-5000.- Euro selbst zahlen müssen...„Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“
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24.07.2013, 16:19 #5
Neben der "Garantie" besteht die so genannte "Sachmängelgewährleistung", wonach der Händler mindestens ein Jahr lang für alles aufkommt, was kaputt geht.
Du hast mit der Expertise von BMW etwas Gutes in der Hinterhand. Und nach Deiner kurzen Schilderung bist Du im Recht, d.h. der Verkäufer hat den Motor wieder instandzusetzen.Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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27.07.2013, 10:07 #6
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27.07.2013, 12:03 #7
- Registriert seit
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Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, meist für 1 Jahr. Es ist falsch das die Gewähr auf Sachmängelhaftung generell 1 Jahr für den Käufer gilt. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe NICHT vorhanden war, im zweiten halben Jahr der Käufer, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Beides ist in der Praxis nicht oder nur schwer möglich. Deshalb geht die Rechtsprechung davon aus, dass Fehler und Schäden die im ersten halben Jahr auftreten auch bei Übergabe vorhanden waren.
Die Garantie reguliert im ersten Jahr ohne zu Fragen gemäss Garantiebedingung.Besten Gruss
Micha
Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !
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24.07.2013, 16:29 #8
Martin,
ja eine Gebrauchtwagen Garantie, beinhaltet diverse Leistungen laut der AGB´s und
ist Kilometer abhängig gestaffelt, ab 100.000 Km muss der Besitzer anteilig 50% der Materialkosten tragen...
all
Problematik ist auch, dass ich in Bayern lebe und der Händler in Köln ist.
Falls er aus seinem Recht auf Nachbesserung / Mengelbehebung grbrauch machen möchte,
muss das Fahrzeug nach Köln verfrachtet werden...„Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“
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24.07.2013, 16:31 #9
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24.07.2013, 16:30 #10
Was sagt denn BMW zu Kulanz?
Sind alle Wartungen lt. Herstellerrichtlinie durchgeführt worden?
Gab es bei der durchgeführeten Fehlerspeicherabfrage einen Hinweis auf Chiptuning?
Falls Punkt 2 mit ja und Punkt 3 mit nein beantwortet wird sollte der Händler eine Dialoganfrage stellen.
Es passiert schon mal, daß die Zylinderwandungen zwischen 1-2, 2-3 oder 3-4 reissen. Allerdings tritt der Fehler häufiger bei gechippten Motoeren auf.Grüsse
der Sudi
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24.07.2013, 16:55 #11
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24.07.2013, 17:28 #12ehemaliges mitgliedGast
Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Oder hast du selbst Lust auf Stress?
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24.07.2013, 17:39 #13
ne das nicht...
ich habe auch schon mit meiner Rechtschutz gesprochen, diese würde auch definitiv eingreiffen um
meine Ansprüche geltend zu machen, ich möchte jetzt nur abwarten und sehen was BMW selbst dazu sagt,
schließlich habe ich ein Premiumprodukt gekauft und keinen "Dacia" (sorry an alle Dacia Fahrer)
dann möchte ich noch den Kostenanteil der GW Garantie abwarten, dann sehe ich was übrig bleibt,
diesen Betrag werde ich versuchen, zuerst ohne Anwalt, vom VK zu bekommen, sollte es nicht funktionieren,
wird es dann doch auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, das hoffe ich nicht...„Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“
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24.07.2013, 17:45 #14
Einen fünf Jahre alten, gebrauchten Dreier als "Premiumprodukt" zu bezeichnen, nenne ich mal verwegen.
Nur Spaß, Jacek! Nicht böse gemeint!Gruß,
Martin
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24.07.2013, 17:48 #15
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24.07.2013, 17:49 #16
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24.07.2013, 17:50 #17ehemaliges mitgliedGast
Du hast eine RV, dann nimm Kontakt zu Nico auf. Er wird das in deinem Interesse regeln.
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24.07.2013, 17:52 #18
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24.07.2013, 18:26 #19
Brauchst Du jetzt überhaupt schon einen Anwalt? Wenn sich der Verkäufer nicht querstellt, sollte doch alles ohne rechtliche Unterstützung zu regeln sein.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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24.07.2013, 18:50 #20
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