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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jacek
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    Hilfe ! 3 Monate nach Autokauf Motorschaden... Sachmängelhaftung und vieles mehr...

    Hallo liebes Forum,

    ich (Privatperson) habe im April diesen Jahres bei einem Kölner Autohändler einen gebrauchten BMW 320d touring gekauft, EZ 10.2008 / 99.000 Km.

    Am vergangenen Montag ging während der Fahrt der Motor aus, ich blieb mit einer Panne liegen.
    BMW Servicemobile war vor Ort, meite: abschleppen.

    Heute rief mich die BMW Vertragswerkstatt an und teile mir mit, dass mein Auto einen Motorschaden hat (Zylinder Laufbuchsen am 1. und 2. Zylinder durchgebrannt)

    Reparaturkosten 11.500.- Euro !!! (Lohn 2700.- plus Mat. 8800.-)

    Ich habe das Auto mit einer Gebrauchtwagen Garantie von der Firma "Intec" gekauft.
    Diese Garantie wird vermutlich die Lohnkosten zu 100% übernehmen und 50% vom Material.

    Es bliebe für mich dann noch die Differenz zu zahlen ca. 4500.- Euro

    Das möchte ich jedoch mit aller Macht von mir abwenden.

    - muss nicht in diesem Fall der Händler dafür haften ? (Gewährleistung §434 bgb)
    - wie sieht hier die Rechtslage genau aus ?
    - hat schon mal jemand hier ähnliche Situation erlebt ? mit welchem Ausgang ?

    Vielen Dank
    „Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“

  2. #2
    Sykes Avatar von retsyo
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    Du hast Garantie, sollst aber die Hälfte der Materialkosten tragen?

    Check ich nicht.
    Gruß,
    Martin

  3. #3
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    Zitat Zitat von retsyo Beitrag anzeigen
    Du hast Garantie, sollst aber die Hälfte der Materialkosten tragen?

    Check ich nicht.
    Unter dieser "Garantie" versteht man nichts anderes als eine Bauteileversicherung! Die Selbstbeteiligung ist nach Laufleistung und Alter gestaffelt und wird vom Kunden unterschreiben! Somit Rechtskräftig! Alles Andere hat Nico schon gesagt! Wobei ich noch darauf hinweisen würde, dass du keinen Anspruch auf einen neuen Motor hast! Warer ja auch nicht, als er kaputt ging! Wenn der Händler ein bisschen was drauf hat, holt er die Kiste ab, stellt dir einen Ersatzwagen hin und Repariert das Teil! Würde ich bei dem Betrag so handhaben! Viel Erfolg!

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jacek
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    Zitat Zitat von ROLSL Beitrag anzeigen
    Unter dieser "Garantie" versteht man nichts anderes als eine Bauteileversicherung! Die Selbstbeteiligung ist nach Laufleistung und Alter gestaffelt und wird vom Kunden unterschreiben! Somit Rechtskräftig! Alles Andere hat Nico schon gesagt! Wobei ich noch darauf hinweisen würde, dass du keinen Anspruch auf einen neuen Motor hast! Warer ja auch nicht, als er kaputt ging! Wenn der Händler ein bisschen was drauf hat, holt er die Kiste ab, stellt dir einen Ersatzwagen hin und Repariert das Teil! Würde ich bei dem Betrag so handhaben! Viel Erfolg!
    Hi,

    verständlich...
    der "freundliche" sagte mir jedoch, dass nur ein neues (austausch) Triebwerk in Frage kommt,
    da durch diese Materialschmelzung der Mist überall im Motor verteilt wurde, daher käme eine Reparatur nicht in Frage,
    da Flogeschaden Risiko bei 100% lege...

    wie der Schaden letztlich behoben wird, kann und muss mir prinzipiell egal sein,
    ich möchte nur nach 3 Moaten und knapp 6 TKm keine 4000-5000.- Euro selbst zahlen müssen...
    „Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“

  5. #5
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Neben der "Garantie" besteht die so genannte "Sachmängelgewährleistung", wonach der Händler mindestens ein Jahr lang für alles aufkommt, was kaputt geht.

    Du hast mit der Expertise von BMW etwas Gutes in der Hinterhand. Und nach Deiner kurzen Schilderung bist Du im Recht, d.h. der Verkäufer hat den Motor wieder instandzusetzen.
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  6. #6
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Neben der "Garantie" besteht die so genannte "Sachmängelgewährleistung", wonach der Händler mindestens ein Jahr lang für alles aufkommt, was kaputt geht.
    Wozu gibt es dann überhaupt Gebrauchtwagengarantien? Das Geld hierfür könnte sich der Kunde beim Kauf von einem Händler in diesem Falle ja sparen...
    Gruß, der Carsten

  7. #7
    Deepsea
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    Wozu gibt es dann überhaupt Gebrauchtwagengarantien? Das Geld hierfür könnte sich der Kunde beim Kauf von einem Händler in diesem Falle ja sparen...

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, meist für 1 Jahr. Es ist falsch das die Gewähr auf Sachmängelhaftung generell 1 Jahr für den Käufer gilt. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe NICHT vorhanden war, im zweiten halben Jahr der Käufer, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Beides ist in der Praxis nicht oder nur schwer möglich. Deshalb geht die Rechtsprechung davon aus, dass Fehler und Schäden die im ersten halben Jahr auftreten auch bei Übergabe vorhanden waren.

    Die Garantie reguliert im ersten Jahr ohne zu Fragen gemäss Garantiebedingung.
    Besten Gruss
    Micha

    Noch eine Uhr und es kommt Peter Zwegat !

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jacek
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    Martin,

    ja eine Gebrauchtwagen Garantie, beinhaltet diverse Leistungen laut der AGB´s und
    ist Kilometer abhängig gestaffelt, ab 100.000 Km muss der Besitzer anteilig 50% der Materialkosten tragen...

    all

    Problematik ist auch, dass ich in Bayern lebe und der Händler in Köln ist.
    Falls er aus seinem Recht auf Nachbesserung / Mengelbehebung grbrauch machen möchte,
    muss das Fahrzeug nach Köln verfrachtet werden...
    „Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“

  9. #9
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von Jacek Beitrag anzeigen
    all

    Problematik ist auch, dass ich in Bayern lebe und der Händler in Köln ist.
    Falls er aus seinem Recht auf Nachbesserung / Mengelbehebung grbrauch machen möchte,
    muss das Fahrzeug nach Köln verfrachtet werden...
    Verfrachten geht zu Lasten des Verkäufers.
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von ducsudi
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    Was sagt denn BMW zu Kulanz?

    Sind alle Wartungen lt. Herstellerrichtlinie durchgeführt worden?

    Gab es bei der durchgeführeten Fehlerspeicherabfrage einen Hinweis auf Chiptuning?

    Falls Punkt 2 mit ja und Punkt 3 mit nein beantwortet wird sollte der Händler eine Dialoganfrage stellen.

    Es passiert schon mal, daß die Zylinderwandungen zwischen 1-2, 2-3 oder 3-4 reissen. Allerdings tritt der Fehler häufiger bei gechippten Motoeren auf.
    Grüsse
    der Sudi


  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jacek
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    Zitat Zitat von ducsudi Beitrag anzeigen
    Was sagt denn BMW zu Kulanz?

    Sind alle Wartungen lt. Herstellerrichtlinie durchgeführt worden?

    Gab es bei der durchgeführeten Fehlerspeicherabfrage einen Hinweis auf Chiptuning?

    Falls Punkt 2 mit ja und Punkt 3 mit nein beantwortet wird sollte der Händler eine Dialoganfrage stellen.

    Es passiert schon mal, daß die Zylinderwandungen zwischen 1-2, 2-3 oder 3-4 reissen. Allerdings tritt der Fehler häufiger bei gechippten Motoeren auf.
    - sämtliche Kundendienste bei BMW durchgeführt
    - kein Chiptuning (wurde mir tel. bestätigt)
    - Kulanzanfrage wurde gestellt, wobei mir wenig Hoffnung in Aussicht gestellt wurde
    „Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“

  12. #12
    ehemaliges mitglied
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    Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Oder hast du selbst Lust auf Stress?

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jacek
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    ne das nicht...

    ich habe auch schon mit meiner Rechtschutz gesprochen, diese würde auch definitiv eingreiffen um
    meine Ansprüche geltend zu machen, ich möchte jetzt nur abwarten und sehen was BMW selbst dazu sagt,
    schließlich habe ich ein Premiumprodukt gekauft und keinen "Dacia" (sorry an alle Dacia Fahrer)

    dann möchte ich noch den Kostenanteil der GW Garantie abwarten, dann sehe ich was übrig bleibt,
    diesen Betrag werde ich versuchen, zuerst ohne Anwalt, vom VK zu bekommen, sollte es nicht funktionieren,
    wird es dann doch auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, das hoffe ich nicht...
    „Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“

  14. #14
    Sykes Avatar von retsyo
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    Einen fünf Jahre alten, gebrauchten Dreier als "Premiumprodukt" zu bezeichnen, nenne ich mal verwegen.

    Nur Spaß, Jacek! Nicht böse gemeint!
    Gruß,
    Martin

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jacek
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    Zitat Zitat von retsyo Beitrag anzeigen
    Einen fünf Jahre alten, gebrauchten Dreier als "Premiumprodukt" zu bezeichnen, nenne ich mal verwegen.

    Nur Spaß, Jacek! Nicht böse gemeint!
    das hab ich mir nicht ausgedacht, das behauptet der Hersteller von sich...

    „Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“

  16. #16
    Sykes Avatar von retsyo
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    Das ist allerdings wahr.
    Gruß,
    Martin

  17. #17
    ehemaliges mitglied
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    Du hast eine RV, dann nimm Kontakt zu Nico auf. Er wird das in deinem Interesse regeln.

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von ducsudi
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Du hast eine RV, dann nimm Kontakt zu Nico auf. Er wird das in deinem Interesse regeln.
    +1
    Grüsse
    der Sudi


  19. #19
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Brauchst Du jetzt überhaupt schon einen Anwalt? Wenn sich der Verkäufer nicht querstellt, sollte doch alles ohne rechtliche Unterstützung zu regeln sein.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jacek
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    Zitat Zitat von madmax1982 Beitrag anzeigen
    Brauchst Du jetzt überhaupt schon einen Anwalt? Wenn sich der Verkäufer nicht querstellt, sollte doch alles ohne rechtliche Unterstützung zu regeln sein.
    ich habe geschrieben, ich versuche es erst mal auf dem normalen wege zu lösen...
    „Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“

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