name ist egal, die uhr kann ja innerhalb der garantiezeit auch den eigentümer wechseln - legitim
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27.04.2005, 21:36 #1
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Garantie und C.O.S.C Bescheinigung
Hallo,
habe gerade mit Gerald hier im Forum eine anregende Konversation zum Thema ob der Name des Käufers im Garantieschein einzufüllen ist oder nicht ???
Ich habe hier andere Threads gefunden z.B. "Übernahme Garantie" oder auch Bilder in der Galerie wo keine Käuferdaten zu sehen sind. (sollte konform mit der Garantieübersetzung gehen, die nur Stempel und Datum des Konzi erwähnt)
Mich würde Eure Meinung darüber interessieren
lg
Shark
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27.04.2005, 21:41 #2ehemaliges mitgliedGast
RE: Garantie und C.O.S.C Bescheinigung
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27.04.2005, 21:48 #3
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es gibt wohl eine strikte Anweisung von Rolex an die Konzis, zumindest den Namen in das Zertifikat einzutragen
aus Käufersicht hat das aber keinen Einfluß auf den Garantieanspruch
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