Hallo zusammen,
heuer vermiete ich die EG Wohnung von meinem Haus. Kaltmiete beträgt 310 Euro.
Der steuerliche Freibetrag für Alleinstehende beträgt ja um die 8000 Euro Mieteinnahmen / Jahr.
Muss ich jetzt trotzdem in meiner Steuererklärung den Posten mit angeben auch wenn er drunter liegt?
Muss ich Kontoauszüge mitschicken?
Danke!
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Baum-Darstellung
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31.07.2013, 16:15 #1
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Mieteinnahme versteuern - kurze Frage
Gruß,
Dominik
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