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  1. #1
    Daytona
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    Mieteinnahme versteuern - kurze Frage

    Hallo zusammen,

    heuer vermiete ich die EG Wohnung von meinem Haus. Kaltmiete beträgt 310 Euro.

    Der steuerliche Freibetrag für Alleinstehende beträgt ja um die 8000 Euro Mieteinnahmen / Jahr.

    Muss ich jetzt trotzdem in meiner Steuererklärung den Posten mit angeben auch wenn er drunter liegt?
    Muss ich Kontoauszüge mitschicken?

    Danke!
    Gruß,
    Dominik

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    8000 Euro Freibetrag?

    Du meinst wohl den normalen Freibetrag - gilt aber für alle Einkünfte zusammen.

    Die Mieteinnahme musst du ab dem ersten Euro voll versteuern.

  3. #3
    Freccione Avatar von pelue
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    Freibetrag? Wäre mir neu.
    Die Mieteinnahmen müssen voll als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden.
    Gruß Peter

    "The only true currency in this bankrupt world, is what you share with someone else when you're uncool."
    -Lester Bangs

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Angeben auf jeden Fall! Dein Kosten Ygegenrechnen, du minst hol den Grundfreibetrag. Also wenn du sonst kine Einkünfte hast bleibt's bei 0,00
    Lieben Gruß René

  5. #5
    Zitat Zitat von Treo Beitrag anzeigen
    Angeben auf jeden Fall! Dein Kosten Ygegenrechnen, du minst hol den Grundfreibetrag. Also wenn du sonst kine Einkünfte hast bleibt's bei 0,00
    Schmachtphone-Deutsch?
    77 Grüße!
    Gerhard

  6. #6
    Mil-Sub
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    Angeben! Kosten gegenrechnen.

    Aber Achtung, prüf die ortsübliche Miete. Bist du ggf. weit drunter, gilt das Ganze als teilentgeltliche Vermietung und insofern wären die Kosten auch nur anteilig abziehbar.

    Das mit dem Freibetrag betrifft die gesamten Einkünfte, die du das Jahr über erzielst.

    Sollte für dich in diesem Fall erstmal nebensächlich sein. Eventuell ist die Vermietung sogar steuerlich recht günstig, weil VuV-Einkünfte aufgrund der AfA meist negativ ausfallen

  7. #7
    Mil-Sub
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    grad noch nachgelesen, "weit drunter" heißt niedriger als 66% der ortsüblichen Miete. Falls ja, Kosten (Abschreibung auf die anteilig Vermietete Wohnfläche) anteilig gegenrechnen.

    anteilig anteilig? Willkommen im Steuerrecht...
    Geändert von Masta_Ace (31.07.2013 um 16:41 Uhr)

  8. #8
    Day-Date Avatar von HolderFloh
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    Als Ergänzung:

    Sobald Du einen Einkünftetatbestand im Sinne des Einkommensteuergesetzes erfüllst, musst Du diese Einkünfte erklären (Einnahmen ./. Betriebsausgaben/Werbungskosten).

    Tust Du dies nicht und es wird dem Finanzamt bekannt, werden Dir für die Jahre, in denen Du die Mieteinkünfte (§ 21 EStG) nicht erklärt hast, Einkünfte hinzugeschätzt und Du musst nachzahlen und diese Einkünfte nachträglich erklären.


    Gruß
    Oliver


    Ein Fußpilz hätte auch gereicht!

  9. #9
    Daytona
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    Danke für den Input

    Dann weiß ich ja jetzt bescheid!
    Gruß,
    Dominik

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Ja schnell per iPhone, Sorry! Konnte es eben aber nicht mehr bearbeiten.
    Lieben Gruß René

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