Hallo,
während meines Urlaubes ist mir ein Spanier gegen mein Auto gefahren, das bei meinem Bruder in München geparkt war. Ich habe Namen und Anschrift des Fahrers, seine Versicherung habe ich auch, ist allerdings ne spanische Versicherung. (Generali)
Polizei hat das Ganze auch aufgenommen, mein Bruder hat das für mich geregelt.
Wie geh ich jetzt am besten vor? Der Spanier hat es bereits seiner Versicherung gemeldet. Brauch ich bei der Ausgangslage noch einen Anwalt?
Ich würde jetzt in die Werkstatt gehn, reparieren lassen und die Rechnung an die spanische Versicherung weitergeben. Oder überseh ich da was?
Vielen Dank bereits für Eure Hilfe
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16.09.2013, 13:32 #1
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Kfz-Schaden, Versicherungsfrage, Spanien
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16.09.2013, 14:10 #2
Ich würde es bei Schäden mit ausländischen Versicherungen immer einem Anwalt geben.
Der soll dann erstmal ne deckungszusage einholen bevor du reparieren lässt.
Sonst heißt es nachher Sorry wir glauben das so nicht und hätten den Wagen eigentlich noch besichtigen wollen.liebe grüße von der Küste Andre´
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16.09.2013, 14:13 #3
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Geändert von forsyth11 (16.09.2013 um 14:14 Uhr)
Gruß Christian
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16.09.2013, 14:21 #4
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thanks
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16.09.2013, 14:25 #5RAMichelGast
Ab zum Anwalt, der dann mit dem inländischen Regulierungsbüro bzw. Regulierungsbeauftrageten des spanischen Versicherers den Schaden abwickelt. Richte Dich darauf ein, dass die Regulierung etwas länger als normal dauert.
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16.09.2013, 14:55 #6
also eigentlich genau so unkompliert wie bei einem deutschen Verursacher....
hast du die Nummer seinen grünen Karte ?!
dann hier mal rein schauen..
http://www.gruene-karte.de/
haben wir 2-3 x im Jahr hier in der Werkstatt und bis jetzt immer relativ unkompliziertGeändert von Waschi.1 (16.09.2013 um 14:57 Uhr)
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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16.09.2013, 16:14 #7
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nIch weiß nicht, klingt doch alles sehr gut. Wieso also einen anwalt einschalten?
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16.09.2013, 16:19 #8
Weil sich Jörg eben absichern soll, dass er nicht womöglich doch auf seinem Schaden selbst sitzen bleibt.
Klar, Anwalt muss theoretisch nicht sein, hat aber den Vorteil, dass dieser alles mit der gegnerischen Versicherung koordiniert.
Bei Auslandsschäden gibt es entweder auch Filialen im Inland oder eben Gesellschaften, welche dies in Vertretung regeln.
Meistens reicht eine Anfrage bei diesen, was zu tun ist - im Normalfall Gutachten - , man lässt sich das schriftlich bestätigen und gut is.Gruß
Hannes
Chachadu
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16.09.2013, 20:28 #9RAMichelGast
Die Sachbearbeiter bei den Versicherungen schlafen nicht auf Säcken. Wenn denen ein Superschlauer mit Internet-Fachwissen vor die Flinte kommt, haben die richtig Spaß. Dann zahlen sie einen Teil des Schadens. Der danach vom Superschlauen eingeschaltete Anwalt soll sich dann mit größtem Elan in den ausgelutschten und nicht mehr lukrativen Fall einarbeiten, aber zack zack...
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16.09.2013, 16:21 #10
Und wenn's später nicht mehr sehr gut klingt, heißt es dann: "Ach hätte ich doch einen Anwalt genommen".
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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16.09.2013, 20:14 #11
So weit ich weiß, gibt es bei spanischen Versicherungen keinen Ersatzwagen und auch keine Entschädigung für die Wertminderung.
Ich würde diese Punkte mit meinem Anwalt besprechen, gegebenenfalls könnte die eigene Versicherung einspringen, wenn dieser Fall mit versichert ist.
Alex
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17.09.2013, 14:40 #12
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17.09.2013, 08:31 #13
Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Schaden.
Eine deutsche Partnerversicherung (hier:R+V) der ausländischen regelte den Schaden innerhalb eines europäischen Abkommens nach hiesigen Erstattungsrichtlinien schnell und unkompliziert.Gruß, Oliver
Als ich meinen Benutzernamen ausgesucht hab', fand ich ihn gut - Heute stehe ich dazu
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