Hallo Miteinander,
Ich hätte mal gerne ein wenig Infos zu dem Thema Zoll Einfuhr von Sendungen außerhalb der EU.
Folgender Sachverhalt, auf der Suche nach DER Geburtstagsüberraschung für meine bessere Hälfte bin ich in einem US Onlineshop fündig geworden. Da dort genau die Ski Jacke verfügbar war, in der sich meine Frau letzte Saison verliebt hat, habe ich gleich zugeschlagen. Aus Erfahrung ist mir bewusst, dass bei der Einfuhr der Jacke der Zoll noch zuschlägt. Daher bin ich auch fest davon ausgegangen, dass ich Post vom örtlichen Zollamt bekomme um die Jacke dort vor Ort abzuholen und die fälligen Steuer dort zu begleichen.
Zur meiner Verwunderung ist die Jacke am Wochenende auf dem normalen Postweg angekommen. Die Sendung wurde vom Versender ordnungsgemäß deklariert mit dem Kaufpreis von 935$. Es klebte nur ein Aufkleber "Zollamt abgefertigt" drauf, mehr aber nicht.
Muss ich noch mit einen anschließenden Bescheid per Post rechen oder wie ist die übliche Vorgehensweise ?
Danke schon mal für Eure Antwort.
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Hybrid-Darstellung
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22.09.2013, 21:55 #1
Zoll - Einfuhr von Sendungen außerhalb der EU
Gruß Andreas
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22.09.2013, 22:05 #2
Normalerweise werden, wenn der Kaufpreis auf der Sendung angegeben ist, die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. die Zollgebühren direkt bei der Zustellung per DHL-Nachnahme kassiert.
In Deinem Fall kannst Du also hoffen, dass die Sendung einfach so "durchgerutscht" ist.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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24.09.2013, 12:26 #3
So verstehe ich es auch wenn ich dieses hier lese:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...hren_node.htmlGruß Andreas
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24.09.2013, 15:29 #4
So habe ich das, als ich vor ewiger Zeit als Aushilfspostler gearbeitet habe, selbst gemacht.
Die Sendungen mit dem dunkelgrünen Aufkleber "Zollamtlich abgefertigt" wurden ausgeliefert ohne zu kassieren. Es konnte damals auch niemand wirklich nachvollziehen, was da drin war. Wenn das Paket vom Zoll geöffnet worden war, dann musste das gekennzeichnet (durch spezielles Klebeband) sein.
Und dann gab es die Sendungen, wo per Nachnahme Zoll und Einfuhrumsatzsteuer kassiert wurde. Diese waren auf der Zollstelle geöffnet, durchsucht und wertmäßig eingeschätzt worden (das war lange vor Google, Ebay und co.). Diese Arbeit habe ich eine Zeitlang als Postaushilfe (!) tatsächlich ebenfalls durchgeführt.
Kann mir kaum vorstellen, dass das heute noch denkbar wäre...Mehr als Weisheit aller Weisen
Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane
Wherever I lay my head is home!
Mic
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22.09.2013, 22:06 #5
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Normalerweise ist mit einem Bescheid zu rechnen
Also Erlagschein in Höhe von 19% des Preises. Kommst auf jeden Fall 8% günstiger weg als im EU- Raum, wenn der Preis in USD und Euro gleich hoch ist!
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22.09.2013, 22:55 #6
Durchgerutscht, da kommt nichts mehr nach.
Kommt schon mal vor.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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22.09.2013, 23:27 #7ehemaliges mitgliedGast
Krass, sowas gibts? In den Preisregionen.
Ich musste mal wegen einer DVD-Box 5 Stunden lang auf dem Zollamt warten, um Mwst. und Einfuhr-Ust. zu entrichten (keine 15€).
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23.09.2013, 08:13 #8"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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23.09.2013, 11:40 #9
Das kenne ich auch aus Berlin:
Benachrichtigung vom Zoll bekommen, keine Ahnung was das sein soll, quer durch die Stadt socken, 5h warten und dann sind es unangefragte Bücher zur eventuellen Rezension aus den USA oder ne Zeitschrift aus Taiwan...
Früher (15 J. +) gab es auch diese Unerheblichkeitsgrenze von 5 Euro nicht. Da habe ich dann auch schonmal 8 Unterschriften geleistet, 12 Formblätter ausgefüllt, 2h verschwendet und dann schlußendlich 16 Pfennige bezahlt.Mehr als Weisheit aller Weisen
Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane
Wherever I lay my head is home!
Mic
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23.09.2013, 08:00 #10
Ich hab auch mal eine Frage zu MwSt. und Zoll.
Wenn ich mir in den USA eine Jacke kaufe und mir zuschicken lasse,
muss ich auf den Kaufpreis in Euro 19% rechnen und das Ergebnis wieder plus 8% Zoll nehmen, richtig?
Bespiel: Jack inkl. Versand 650$ = 500€+19%= 595+8%= 642,60€ komplett für alles.
Ist das so korrekt?Gruß, Olli
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23.09.2013, 10:37 #11
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Der Transport wird zum Kaufpreis addiert. Richtig.
Der Netto Eurobetrag (ergibt sich aus dem aktuellen, am Tag der Verzollung gültigen Kursverhältnis USD-Euro) wird zur Berchnung des Zolles verwendet. Für jede Ware gibt es einen Zolltarif, also, ich nehme an, Du hast auf der Zollseite nachgesehen, 8%.
Auf Netto Eurobetrag plus Zoll wird dann die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
LG
MichaelGeändert von löwenzahn (23.09.2013 um 10:38 Uhr)
"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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23.09.2013, 08:26 #12
....imho ist man verpflichtet selbst für die ordnungsgemäsße Verzollung und Versteuerung zu sorgen!
Es soll jedoch auch mal den Fall geben das sich die deutschen Behörden am Verkäufer schadlos halten-selbst schon erlebt, bei einem Kauf in USA und Zahlung via PayPal...under Milkwood
LG
Stephen😎
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23.09.2013, 11:43 #13
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23.09.2013, 12:07 #14
Hatte wir hier nicht mal den Fall eines nachträglichen Strafbefehls wegen 1 oder 2 Kg importiertem Kaffees?
under Milkwood
LG
Stephen😎
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23.09.2013, 14:21 #15
Neeee nicht 1 oder 2 KG Kaffee, es ging um 1 - 2 Rolex die aus Katar eingeführt wurden, aber mir fällt gerade auch nicht der Name vom Kollegen ein
Jetzt aber noch mal zurück zur aktuellen Situation, also müsste ich laut Deiner Meinung nach zum Zoll tigern und dort nachfragen ob die nicht etwas vergessen haben?Gruß Andreas
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23.09.2013, 14:52 #16under Milkwood
LG
Stephen😎
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24.09.2013, 06:04 #17love_my_EXIIGast
Das ist eine ganz interessante Sache.
Es gibt 2 Arten von Aufklebern, "Zollamtlich abgefertigt" und "Von zollamtlicher Behandlung befreit". Mein bisheriger Wissenstand ist das, auch wenn insbesondere der letztgenannte Aufkleber es vermuten lassen würden, die Bringschuld (Zoll & EUSt) dadurch nicht aufgehoben wird/ist. Sprich man eigentlich selber zur Nachverzollung müsste.
Gruß,
Oliver
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24.09.2013, 08:26 #18
Falls Du Recht hast, halte ich das für völlig absurd.
Grüße -- Jürgen
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24.09.2013, 08:45 #19love_my_EXIIGast
Ja, natürlich ist das absurd. Genauso wie Waren mit einem Wert bis zu 150,- von Zöllen zu befreien, aber nicht von der EUSt...
--
Ich hab bisher nie was finden können, mich würde brennend interessieren ob es zu der obigen "Aufkleber-Problematik" schonmal ein Urteil gegeben hat.
Gruß,
Oliver
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24.09.2013, 08:50 #20
Einfach mal anrufen
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskue...agen_node.html
und aufschlauen lassen. Geht auch mit unterdrückter Nummer, Herr Meier
ready to win #dot2025
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