Mein ehemaliger Cheffe sagt, wenn der Schaden nicht ersatzpflichtig
ist kannst Du auch nicht sofort kündigen (ohne Gewähr)
LG Manfred
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17.10.2013, 12:23 #1
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Sachversicherung ausserordentlich kündigen?
Hallo liebe Versicherungsfachleute und Anwälte!
Sachverhalt:
Meine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung will einen eingereichten Schaden nicht zahlen.
Daraufhin habe ich die für mich unbrauchbare Versicherung gekündigt.
Kündigungsbestätigung kam, aber zum 01.08.2014
Ich hatte immer in Erinnerung, das Sachversicherungen beim eintritt eines Schadensfalles sofort kündbar sind.
Die Versicherung sagt, dies wäre nur so, wenn eine Zahlung erfolgt sei.
(Dann würd ich sie ja net kündigen)
Ist das so rechtens? Oder muss ich mich mit denen streiten?Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Weil es geschrieben steht. Deswegen.
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17.10.2013, 13:14 #2Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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17.10.2013, 13:16 #3
In Österreich ist es definitiv so, Kündigung nach Schadensfall ist nur nach erbrachter Leistung möglich.
Gruß
Hannes
Chachadu
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17.10.2013, 13:19 #4
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ThemenstarterOk, dann halt net..
Komisch isses aber.
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
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17.10.2013, 13:19 #5
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Entschuldigt bitte die Halb-OT-Frage, aber warum soll ich die Versicherung kündigen, wenn sie mir die Leistung eh erbracht hat (jetzt nicht auf biffs Fall bezogen, sondern i.a.)?
LG, Oliver
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17.10.2013, 13:22 #6
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ThemenstarterGenau das ist auch mein Problem.
Die versicherung kann mich nach dem Zahlen rausschmeißen, ich darf aber net sofort nach dem nichtzahlen raus...
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17.10.2013, 13:22 #7
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In D hat man das Sonderkündigungsrecht nur nach einem abgelehnten oder nicht zur Zufriedenheit des VN regulierten versicherten Schaden.
Jochen: Ich bin da schon dran, liegt wie es aussieht am Versicherungsunternehmen. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, sieht es so aus, dass die weder den versicherten Schaden zahlen noch das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht anerkennen wollen. Der Sachbearbeiter ruft mich im Laufe des Tages zurück, ich meld mich bei Dir, wenn ich mehr weiß.Viele Grüße
René
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17.10.2013, 13:27 #8
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ThemenstarterDanke René!
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17.10.2013, 13:29 #9
Wenn das der Fall ist, wie von Rene beschrieben, ist es natürlich was anderes - ich ging von einem bedingungsgemäß nicht gedeckten Schaden aus!
Gruß
Hannes
Chachadu
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17.10.2013, 13:34 #10
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ThemenstarterNaja, wenn was nicht bezahlt wird, dann stimmt auch irgendwas nicht...
Hier konkret ein beratungsfehler, den eine Mitarbeiterin mündlich begangen hat, ist laut meiner Versicherung nicht gedeckt, nur wenn er schriftlich erfolgt, was aber völlig unrealistisch ist, weil unsere Beratung ja im Normalfall am Schreibtisch mündlich erfolgt.
Genau deshalb kündige ich ja, weil für mich das elementar ist bei einer vermoegenschadenhaftpflicht.
Bei uns im Haus gilt das gesprochene Wort, der Kunde bekommt sein Geld, aber nun eben aus meiner Tasche.Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
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17.10.2013, 13:42 #11
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17.10.2013, 14:20 #12
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Naja, verallgemeinern würde ich das nicht. Firmenkundengeschäft ist halt sehr beratungsintensiv und erfordert wesentlich mehr Fachwissen/Hintergrundwissen als z.B. eine Privathaftpflicht. Da sollten einige Kollegen lieber die Finger von lassen, machen aber stattdessen einfach irgendwas und der Kunde ist dann im Endefekt der Leidtragende.
Würde mich freuen, wenn Du mir per PN mal schreiben würdest, was bei Deiner EA schief gelaufen ist.Viele Grüße
René
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17.10.2013, 14:29 #13
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Naja, es gilt wie immer im Leben: Es gibt zwei Seiten der Medaille!
Die andere Seite ist nämlich der permanente Versicherungsbetrug der mittlerweile für viele Leute zum Volkssport geworden ist. Aktuelles Beispiel: Die Masse an Handys, Laptops, iPads etc. die die Leute aus Versehen beschädigt haben, ist mittlerweile schon ungewöhnlich hoch. Teilweise sogar von Reparaturfirmen, dem Einzelhandel oder Handwerkern "angestiftet"....bzw. "angeleitet".... Leiden muss wie immer der ehrliche Verbraucher.
Und ohne schriftliche Belege ist es teilweise einfach unheimlich schwierig zu prüfen inwieweit die Ansprüche des Anspruchstellers gerechtfertigt sind. Insbesondere die Schadenfälle einer Vermögensschadenshaftpflicht basieren meist auf vertraglichen Vereinbarungen. Und Verträge sollten aus Beweisgründen immer in der Papierform geschlossen werden. Dies wird jeder Anwalt hier im Forum sicherlich bestätigen können. Genau deshalb gibt es gerade in der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche mittlerweile Beratungsprotokolle. In diesen sollte dann stehen was Inhalt des Gespräches war aber auch was nicht Inhalt des Gespräches war.
Lieber Jochen das ist natürlich nicht auf deinen konkreten Fall bezogen, bitte nicht falsch verstehen. Hierüber mag ich kein Urteil bilden, da ich den Fall nicht kenne.
Ich denke auch hier im Forum gibt es etliche die über positive Leistungs- Abrechnung berichten könnten, aber wie immer im Leben man berichtet natürlich lieber über das negative....
Ich kenne genügend Beispiele die ohne ihre Versicherung(en) heute keine Existenz mehr hätten....
PS: Beim Ertragsausfall gibt es oftmals schon während der Beratung den Fehler, dass diese nicht vernünftig erklärt wird. ( Stichwort wäre zum Beispiel Unterschied zwischen Kleine -BU/Grosse-BU.)Ähnliches gilt oftmals auch bei Krankentagegeldversicherung insbesondere bei Selbstständigen. Es gilt nämlich das so genannte Bereicherungsverbot und ich muss meine Einnahmen belegen können. Einige Vertreter erklären auch dieses nicht anständig,so dass es teilweise zu einer unnötigen Überversicherung kommt.
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17.10.2013, 14:34 #14
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ThemenstarterMir geht es ja nicht drum, von der Versicherung was zu bekommen, was sie in Zusatz xy, sonderfall Wz, Anhang 99, ausgeschlossen hat, mir geht es nur drum, warum ich im Schadensfall net rauskomme.
Aber liebe Mitglieder hier haben's mir erklärt und auch Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Dafür danke!!Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Weil es geschrieben steht. Deswegen.
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17.10.2013, 14:40 #15
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Rene, Du warst schneller.... ;-)
Kurz zurück zum TS:
Du solltest den direkten Weg zu deinem Vertreter suchen und mit dem gemeinsam deinen konkreten Fall durchgehen. Insbesondere, wenn Du ansonsten eine gute Schadenquote hast, und Du das Gespräch vvlt. sogar durch Zeugenaussagen oder Notizen untermauern kannst, kann meistens im Dialog mit Vertreter und Gesellsellschaft doch die Sitzation zufriedenstellend gelöst werden.
Und wenn tatsächlich eine gesetzliche Haftungsgrundlage entstanden ist, also Du zu einer Entschädigungsleistung verpflichtet wärst, dann müsste deine Vermögensschadenhaftpflicht auch leisten. Problem könnte In deinem Fall sein, dass aufgrund der schlechten Beweislast DEINES Kunden, keine GESETZLICHE Haftung entstanden ist. Sprich: Wie sähe es aus, wenn dein Kunde seine Ansprüche vor Gericht gegen Dich bzw. deine Vermögensschadenhaftpflicht durchsetzten würde?
Gruss
DirkGeändert von mba1973 (17.10.2013 um 14:42 Uhr)
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17.10.2013, 14:56 #16ehemaliges mitgliedGast
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17.10.2013, 16:32 #17
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17.10.2013, 17:05 #18
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17.10.2013, 17:25 #19
Nimmt ja einen wunderbaren Verlauf, dieser Thread - jene, welche sich jetzt auf alle Versicherer weltweit einschiessen, sollen vielleicht zuerst nachdenken, ob es in ihren Branchen immer alles nur Gutmenschentum gibt.
Gruß
Hannes
Chachadu
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17.10.2013, 18:02 #20
Man könnte das ganze sicher auch auf meine Branche bzw. auf die Pharmahersteller übertragen:
Einfach aus 3/4 aller Tabletten und Kapseln den Wirkstoff komplett entfernen und den Umfang der Beipackzettel mit Haftungsausschlüssen verfünfachen, damit man kaum eine Chance hat, sich über ein nichtwirksames Placebo zu beschweren - falls man dann noch lebt.Gruß,
Peter.
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