Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    Air-King
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    Wer hat Erfahrungen mit Nämlichkeitsbescheinigungen?

    Hallo,

    für meine ca. 35 Jahre alte HAU habe ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung am Flughafen ausstellen lassen.
    Die Uhr hat einen Zeitwert von ca. 10k Euro, wurde in Deutschland incl. Mwst. gekauft, aber Kaufquittungen und das Uhrenfachgeschäft gibt es nicht mehr. Das Alter der Uhr hat der schweizer Hersteller anhand der Seriennummer ermittelt.

    Nach Vorschrift des deutschen Zolls muß man sich bei jeder Auslandreise in ein Nicht-EU-Land eine neue Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen - eine ziemlich umständliche Prozedur.

    Wer hat Erfahrungen, wenn man die alte Nämlichkeitsbescheinigung als Kopie mitführt und diese bei einer Zollkontrolle vorlegt? Ich denke hierbei an Fahrten zum Skifahren in die Schweiz.

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von Lord Sinclair
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    Kannst Du getrost vergessen, Zollproblematik erlischt nach 10 Jahren und welcher Zöllner kontrolliert schon einen alten Wecker?
    Mit besten Grüßen,
    Stefan

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von pegasos
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    Da denkt aber der KH. Rummenigge jetzt anders drüber!;-)
    Geändert von pegasos (06.12.2013 um 12:31 Uhr)
    Oh schon so spät...
    Gruß
    Bernd

  4. #4
    Day-Date Avatar von MaggyPee
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    Der hatte sie ja auch im Gepäck und nicht alle am Arm oder
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  5. #5
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei 10 Jahre alter Ware alles so einfach gegessen ist. Sonst könnte man ja theoretisch im Ausland teure Sammlerstücke erstehen, sie sich um den Arm schnallen und problemlos einführen...
    Gruß, der Carsten

  6. #6
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    Genau so ist es! Nicht alle Hinweise sind immer hilfreich...

  7. #7
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    Entscheidend ist der Zeitpunkt des ersten Verkaufs in EU. Wenn der mehr als 10 Jahre her ist ist alles ok, wenn nicht nachweisbar dann je nach Gemütszustand des Zöllners...

    Nämlichkeitsnachweis dürftest du ohne Kaufbeleg aber auch gar nicht bekommen denn sonst würde der Zöllner dir ja ggfl. deinen Steuerhinterzug legalisieren...
    Gruß
    Tobias

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  8. #8
    Double-Red Avatar von [Dents]Milchschnitte
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    Nö, als ich damals nach Afghanistan und ins Kosovo geflogen bin hab ich meine Uhr vor der Abreise auch einfach beim Zollamt vorgelegt. Ohne Rechnung. Die haben die Seriennummer aufgeschrieben, zusammen mit den ganzen anderen Seriennummern der Elektrogeräte die ich mitgenommen hab und das wars.

    Rechnungen wollten die von keinem der vorgelegten Teile sehen.
    Beste Grüsse, Olli

  9. #9
    Steve McQueen
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    Gerade heute aus der Türkei kommend über die grüne Linie gelatscht und einfach mal einen der Herren auf meine Sub und die Dj meiner Frau angesprochen.Mehr als ein mildes Lächeln und gute Heimfahrt kam nicht.
    Bei nagelneu und B+P im Gepäck wird allerdings schon genauer hinterfragt ....
    VG
    Udo

  10. #10
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Ein Zollthread, ein Zollthread...



    Im Ernst, Du hast, wenn ich dich richtig verstanden habe, bereits eine Nämlichkeitsbescheinigung für die Uhr.
    Der Zweck dieses Dokuments ist, bei der Wiedereinfuhr ins EU-Zollgebiet ohne großen Aufwand nachzuweisen, dass die Uhr sich bereits zollrechtlich korrekt "im freien Verkehr" befindet. Dazu muss die Uhr möglichst eindeutig identifizierbar sein.

    Daraus folgt für mich: Wenn deine Uhr auf der vorhandenen Nämlichkeitsbescheinigung eindeutig identifiziert ist (Beschreibung, Seriennummer, etc.) sollte bei einer erneuten Einfuhr eigentlich kein Problem entstehen.
    Denn selbst bei der geltenden Beweislastumkehr (also dass Du ggf. beweisen musst, dass sich die Uhr bereits vor der Reise ordnungsgemäß in deinem Besitz befand) sehe ich den Zoll da in einer extrem schwachen Position. Denn er selbst hat dir ja bereits bescheinigt, dass mit der Uhr zollrechtlich alles in Ordnung ist.
    Cheers, Oliver

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  11. #11
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Zitat Zitat von Reverend_O Beitrag anzeigen
    Ein Zollthread, ein Zollthread...
    Ja, und deshalb ist heir auch nur eine betont sachliche Dikussion im weiteren Verlauf gewünscht.

    Zitat Zitat von Reverend_O Beitrag anzeigen
    Denn er selbst hat dir ja bereits bescheinigt, dass mit der Uhr zollrechtlich alles in Ordnung ist.
    Ichkenne den Wortlaut der "Nämlichkeitsbescheinigung" nicht. Wird darin tatsächlich bestätigt, dass "mit der Uhr zollrechtlich alles in Ordnung ist" oder vielleicht doch nur, dass Du diese Uhr aus dem EU-Zollgebiet ausgeführst?
    Harald

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  12. #12
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Zitat Zitat von newharry Beitrag anzeigen

    Ichkenne den Wortlaut der "Nämlichkeitsbescheinigung" nicht. Wird darin tatsächlich bestätigt, dass "mit der Uhr zollrechtlich alles in Ordnung ist" oder vielleicht doch nur, dass Du diese Uhr aus dem EU-Zollgebiet ausgeführst?
    Ich bin kein Jurist, deshalb folgendes natürlich unter Vorbehalt: Zumindest auf dem Formular für die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr ist so gut wie kein Text. Streng genommen wird auch nur die "Nämlichkeit" bescheinigt, also dass es sich bei dem Gegenstand, der wiedereingeführt wird, um den identischen handelt, der vorher bei Ausstellung der Bescheinigung vorgeführt wurde. Dieser muss auch eindeutig identifizierbar sein (z.B. anhand einer Seriennummer).
    Insofern gebe ich dir Recht, ist es etwas unglücklich formuliert, denn es könnte natürlich dennoch ein Verstoß gegen das Zollrecht stattfinden oder stattgefunden haben (illegale Einfuhr, etc.). Deshalb verlangen einige Zöllner auch bei der Ausstellung einen entsprechenden Nachweis (Rechnung, etc.). Allerdings gilt im Inland meines Wissen hier wiederum die Unschuldsvermutung, d.h., wenn ich (so wie im Ausgangsfall geschildert) eine Ware vorführe, muss davon ausgegangen werden, dass sich diese rechtmäßig in meinem Besitz befindet (und ggf. auch ordnungsgemäß ins EU-Zollgebiet eingeführt wurde).

    Kurzer Exkurs: Wichtig ist dabei auch zu erwähnen, dass die Artikel nicht zu gewerblichen Zwecken ausgeführt werden dürfen.
    Und wenn wir schon dabei sind der Vollständigkeit halber auch noch der Hinweis, dass es Artikel gibt, die für bestimmte Reiseziele gewissen Ausfuhrbestimmungen unterliegen (Beispiel: Ein leistungsfähiger Computer kann unter die sog. "Dual-Use Verordnung" fallen, d.h., selbst wenn ich ihn für eine private Reise in bestimmte Länder nutze, muss ich ggf. die Ausfuhr anmelden). Das führt jetzt allerdings wirklich zu weit, man sollte das alles nur im Hinterkopf behalten, denn das Thema ist alles andere als trivial und v.a. auch strafbewehrt.

    Um auf die konkrete Frage zurück zu kommen: Ich glaube nicht, dass, wenn der Threadersteller bei einer Zollkontrolle die alte Nämlichkeitsbescheinigung vorlegt, es hier noch weiterer Dokumente bedarf, denn der Zöllner hat ja einen sehr guten Grund, anzunehmen, dass alles in Ordnung ist (und im Grunde sollte es ja genau darum gehen).
    Ein gewisses Restrisiko bleibt allerdings, denn, falls der Zoll dies nicht akzeptiert, dürfte es schwer fallen, ohne sonstige Rechnungen etc. den Nachweis zu führen. Das wäre aber dann auch ohne die alte Bescheinigung der Fall.
    Im Zweifel also ein paar Minuten investieren, das Formular 330 online ausfüllen und bei der Ausreise beim Zollamt vorlegen.
    Cheers, Oliver

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  13. #13
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Danke für die Ausführungen, Oliver. Im Wesentlichen sind diese sicherlich stichhaltig, bis auf einige rechtliche Feinheiten, wie zB Unschuldsvermutung nur im Strafrecht, dh zB in Bezug auf eine Strafe für Steuerhinterziehung, nicht hinsichtlich der Abgabeneinhebung selbst.

    Wichtig ist eben nur die nun eben zu ziehende Schlußfolgerung, dass eine solche Nämlichkeitsbescheinigung Dir bei der Einreise im Regelfall helfen wird, wenn aber - vor allem aus anderen Gründen - hinterfragt wird, ob noch Eingangsabgaben offen sind, das Wedeln mit einer (alten) Nämlichkeitsbescheinigung auch wenig bringen wird ... mit anderen Worten, wird es wenig bringen eine solche vorsorglich im Zuge einer Reise einholen zu wollen, wenn man Sorge hat, dass aus sonstigen Sachverhalten noch eine Einfuhrsteuerbelastung offen ist
    Harald

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  14. #14
    Milgauss
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    War die Uhr denn in den 35 Jahren nie zur Revision o.ä? Dadurch kann man den Besitz auch nachweisen. Ich mache kein großes Bohei bei der Auslandsreise, nicht umsonst gilt: Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen würst. Allerdings habe ich auf einer Cloud, die ich von jedem Computer oder meinem Iphone von überall abrufen kann, Kopien der Kaufbelege meiner Uhren abgelegt. Im Zweifelsfall könnte man die dann auf jeder Zolldienststelle ausdrucken. Mehr Sorgen macht mir ehrlich gesagt die Schleuse, wo man seine Sachen, auch die Uhr, in so ein Kästchen legen muss, und während der Zeit, in der man mit dem Detektor untersucht wird, ist das Kästchen meist schon durchgelaufen, und je nach Gedränge sehe ich ein Diebstahlrisiko, ebenso bei jedem betreten oder verlassen eines Kreuzfahrtschiffes.
    Gruß, Karl

  15. #15
    Yacht-Master Avatar von Patrick85
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    Zitat Zitat von KSamanek Beitrag anzeigen
    War die Uhr denn in den 35 Jahren nie zur Revision o.ä? Dadurch kann man den Besitz auch nachweisen. Ich mache kein großes Bohei bei der Auslandsreise, nicht umsonst gilt: Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen würst. Allerdings habe ich auf einer Cloud, die ich von jedem Computer oder meinem Iphone von überall abrufen kann, Kopien der Kaufbelege meiner Uhren abgelegt. Im Zweifelsfall könnte man die dann auf jeder Zolldienststelle ausdrucken. Mehr Sorgen macht mir ehrlich gesagt die Schleuse, wo man seine Sachen, auch die Uhr, in so ein Kästchen legen muss, und während der Zeit, in der man mit dem Detektor untersucht wird, ist das Kästchen meist schon durchgelaufen, und je nach Gedränge sehe ich ein Diebstahlrisiko, ebenso bei jedem betreten oder verlassen eines Kreuzfahrtschiffes.
    Gruß, Karl

    ich lege meine Uhr NIE ab bei solchen Sicherheitsschleusen. Wenn fragende Blicke des Sicherheitsbeamten kommen (was durchaus passiert), erkläre ich ganz kurz, dass ich diese Uhr bitte nicht vom Arm nehmen möchte. War nie ein Problem.

    Zudem piepsen Rolex nicht
    VG Patrick

  16. #16
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von Patrick85 Beitrag anzeigen
    ich lege meine Uhr NIE ab bei solchen Sicherheitsschleusen. Wenn fragende Blicke des Sicherheitsbeamten kommen (was durchaus passiert), erkläre ich ganz kurz, dass ich diese Uhr bitte nicht vom Arm nehmen möchte. War nie ein Problem.

    Zudem piepsen Rolex nicht
    +1 Uhr nie ablegen!!!
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

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