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  1. #21
    Day-Date Avatar von dafredy
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    Helft mir mal bitte: wer ist bei Mietwohnungen zuständig (also nicht bei Neuvermietung), der Mieter oder der Vermieter? Danke!
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  2. #22
    Steve McQueen
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    Grundsätzlich der Vermieter. Hängt auch vom Bundesland ab.

  3. #23
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    Hi Ihr Brandschützer: Wer wirklich an einem vernünftigen Brandmelder interessiert ist kann mich gerne per PN kontaktieren. Ich kann Euch nichts verkaufen, kenne jedoch die Branche und die Produkte, weil ich als Sachverständiger für Brandmeldeanlagen tätig bin.

    Schöne Wochenende
    Lars

  4. #24
    Double-Red
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    Zitat Zitat von OQDD Beitrag anzeigen
    Hi Ihr Brandschützer: Wer wirklich an einem vernünftigen Brandmelder interessiert ist kann mich gerne per PN kontaktieren. Ich kann Euch nichts verkaufen, kenne jedoch die Branche und die Produkte, weil ich als Sachverständiger für Brandmeldeanlagen tätig bin.

    Schöne Wochenende
    Lars
    Warum denn so geheim?

    Wenn Du ein bestimmtest System oder einen Hersteller empfehlen kannst, dann raus damit
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  5. #25
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Zitat Zitat von Maga Beitrag anzeigen
    wir verbauen in unseren 7200 Wohneinheiten ca. 25000 Rauchwarnmelder; zur Auswahl standen EI650 und der Pyrex PX-1
    optisch ist der Pyrex m.M.n. der Schönste ... hat kein blinkendes Licht; alle haben eine 10-Jahresbatterie, die nicht ausgebaut werden kann.
    In den Amazon-Bewertungen wird beim Pyrex PX-1 die häufige Anzahl von Fehlalarmen bemängelt. Hast du dazu Erfahrungswerte?

    Ist das ein generelles Problem vieler Rauchmelder?
    Gruß Hans

  6. #26
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    Es ist ein sehr ergiebiges Thema: Ich schreibe nachher etwas dazu ! (gibt grad was zu essen)

    LG
    Lars

  7. #27
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    hmm...also ich versuche mich mal recht neutral zu äußern, berichte nur von positiven Produkten und lass es, von Schrott zu erzählen.
    Es gibt ein paar kleine Regeln beim Rauchmelderkauf. Wenn man die beherzigt, kann nichts schiefgehen:
    1. Nicht am falschen Ende sparen. Warum einem vermeintlichen Billigprodukt sein Leben anvertrauen? Keine Rauchmelder im 3er-Pack aus dem Wühltisch im Baumarkt oder an der Kasse von Elektrodiscountern mitnehmen.
    2. Der Rauchmelder (Haushaltsrauchalarm) muss eine VdS-Prüfkennziffer haben, eine Bestätigung, daß er nach DIN 14606 gebaut ist und ein CE-Kennzeichen tragen. Das CE-Kennzeichen ist - anders als Viele vermuten - kein Prüfkennzeichen oder Prüfsiegel sondern ihm liegt die Konformitätserklärung des Herstellers zugrunde. Also bringt der Herssteller selbst das CE-Kennzeichen an (dies muss er tun!) und bestätigt damit, daß sein Produkt die ihm zugrundliegenden Normen, nach denen es hergestellt ist, einhält. Die Melder müssen für Anwendungen nach DIN 14676 vorgesehen sein.
    3. Funkvernetzte Rauchmelder bevorzugen. Der verteufelte "Elektrosmog" ist "lächerlich hoch 5" gering - der Nutzen ist enorm: Alle Melder schlagen Alarm, egal welcher ausgelöst hat. Bei sehr guten Produkten kann man den Alarm dann an einem beliebigen Melder abschalten - nur noch der ausgelöste Melder piepst weiter! Billigsysteme arbeiten mit 433 MHZ: Diese sind zu meiden. Wir möchten nicht, dass es zu einem (wenn auch unwahrscheinlichen) Fehlalarm kommt, wenn im Nachbarshaus die Garagentür bedient wird o.ä. Bitte Produkte wählen, die mit 866/867 MHZ arbeiten.
    4. Sich nicht verrückt machen! Definiertes Schutzziel ist es "Schlafende wecken". Es ist nicht die Aufgabe des Haushaltsrauchalarmes, Brände auch während der Abwesenheit von Personen zu detektieren und weiterzumelden. Es gibt aber solche Systeme z.B. mit Telefon/Mobil-Wähleinheit. Ob man so was will, mag jeder selbst entscheiden.

    Die Marken: Es klingt vielleicht etwa platt, aber Qualität "Made in Germany" rules! Hekatron ist quasi die Krone (damit hier alle Uhrenliebhaber das verstehen ). Je nach Wunsch als HX oder Pro. Absolut fehlalarmsicher und zuverlässig d.h. ausfallsicher. Wenn man so ein ding einbaut will man auch, dass es funktioniert. Faehlalarmsicherheit durch Multisensorausstattung. Außerdem noch viele nette andere Details - bitt informiert Euch selbst, sonst hat das hier den eindruck von Werbung.
    In anderen namhaften Produkten (z.B. Merten, Gira) ist ebenfalls Hekatronelektronik verbaut, bzw. bei Merten bin ich mir sicher.
    Es gibt viiiiiieeeel mehr Namen und No-Names auf dem markt, als es "Rauchmelder-Innerein" gibt.
    Die großen "Heizungsableser" (Ista, Techem) haben eigene Produktlinien auf den Markt gebracht, obwohl sie selbstverständlich keine eigenen Rauchmelder bauen (wieder für uns Uhrenliebhaber: Ihr wisst, in vielen vielen vielen Uhren ticken ETA-Werke)
    Neulich habe ich bei einer Wohnungsbaugesellschaft so einen Melder "geschlachtet", und siehe da: Ein Innenleben von detectomat: also ein sehr brauchbares und empfehlenswertes Produkt.
    Bei Abus beispielsweise weiß ich gar nicht was drinsteckt. Weitere Regel: wenn man sich im unklaren ist, Finger weg, Chinakracher meiden. Von Abus würde ich mir ein Schloss kaufen, von Brennenstuhl vielleicht noch eine Verlängerungsleitung (aber nur vielleicht), aber einen Rauchmelder? Eher nicht. Was nicht heißen soll, dass die schlecht sind. Man müsste mal einen auseinandernehmen.

    Wenn man diese Regeln beherzigt kann man getrost zum letzten Entscheidungskriterium kommen: Man kauft sich denjenigen Melder, der einem am besten an der eigenen Zimmerdecke gefällt. Und da gibt es echt fiese Unterschiede.

    Schönes - brandfreies - Wochenende
    Lars

  8. #28
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    Sorry, vertippt, die Herstellungsnorm ist natürlich die DIN 14604 - nicht 14606.
    Wer die vielen weiteren Tippfehler findet darf sie behalten

    LG
    Lars

  9. #29
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Vielen Dank.

    Endlich mal Information und keine stumpfe Amablöd-Verlinkung zu strunzdummen Amadummkopfbewertern.
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  10. #30
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    Tolle Erklärung
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  11. #31
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Techem ist derzeit untertwegs und preist seinen FunkRWM an; heißt, bei den jährlichen Wartungskontrollen muss der Mieter nicht mehr zuhause sein. Leider beißt sich das derzeit noch mit der DIN 14646, die vorschreibt, dass eine optische Kontrolle der Einbausituation etc. kontrolliert werden muss. Auch ein Grund, warum wir uns gg. diesen entschieden haben ...

    Zum Thema Fehlalarme kann ich nur sagen, dass wir auf Daten von anderen Wohnungsbauunternehmen zurückgegriffen haben; bei diesen kam der Pyrex (Deutsche Anningten mit knapp 179000 eigenen WEs) und der EI650 sehr gut weg.

    was für Eigentümer vielleicht wichtig ist, ist dass, je nach Mietvertrag, die Kosten für Wartung als Betriebskosten komplett umgelegt werden kann ... ansonsten gibts auch noch die Möglichkeit über Mieterhöhung (Modernisierungszuschlag), was bei Meldern im Wert von 100€/WE kein großer Sprung pro m² ausmacht.
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  12. #32
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    In welchen Räumen sollte man einen Rauchmelder anbringen?
    Gruß Hans

  13. #33
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    dies regelt normalerweise ganz klar die jeweilige Landesbauordnung; nur in B-W ist das etwas schwammig ausgedrückt "alle Räume die zum Schlafen dienen, sowie Flur ...";
    das bei vermieteten WEs eine Umnutzung nicht ausgeschlossen werden kann, das Wohnzimmer die meiste Elektronik beinhaltet, statten wir unsere WEs in allen Räumen (außer Küche (wenn kein Durchgangsraum) und Bad) und Flur mit Meldern aus.
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  14. #34
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    .
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  15. #35
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von Clapton Beitrag anzeigen
    In welchen Räumen sollte man einen Rauchmelder anbringen?
    Nach DIN 14646/14647 in allen Räumen in den man schlafen kann und den Fluchtwegen also im Flur, so dass ich den Ausgang noch erreichen kann. In der DIN ist auch genau beschrieben wie der Abstand und die Positionierung der Rauchmelder stattfinden muss.

    In einigen Bundesländern ist es ja schon Vorschrift und da ist die angegeben DIN maßgebend. Als Vermieter muss ich eine jährliche Prüfung durchführen, wie Markus schon geschrieben hat muss ich eine Sichtprüfung und auch ein Funktionstest durchgeführt werden. Hierzu muss ich in einigen Bundesländern auch einen Nachweis als geprüfte Fachkraft für Brandmelder nachweisen, um die jährliche Prüfung durchführen zu dürfen, deshalb wird dies auch gerne an entsprechende Firmen vergeben.

    Markus war schneller.
    Geändert von sunseeker49 (15.02.2014 um 09:33 Uhr)
    Gruß
    Markus

  16. #36
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Clapton Beitrag anzeigen
    In welchen Räumen sollte man einen Rauchmelder anbringen?
    Das findet man in den Bauordnungen der Bundesländer, die im Internet verfügbar sind. Stichwort "argebau" eingeben. Schutzziel ist "schlafende wecken". d.h. alle Räume in denen geschlafen wird sowie im Wohnzimmer.

    LG
    Lars

  17. #37
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    nur in B-W darf der Vermieter diese Pflicht an den Mieter übertragen, hat allerdings die Nachweispflicht ...
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

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  18. #38
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Danke für die Antworten. Ihr seid spitze!

    Dann werde ich das Thema "Rauchmelder" auch mal angehen. Hatte ich bis jetzt etwas stiefmütterlich behandelt.
    Gruß Hans

  19. #39
    Gesperrter User
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    Bitte schaut mal hier auf der Seite von detectomat: Da könnt ihr Euch ein ZVEI-Merkblatt angucken (Vergleich zwischen prof. Brandmeldern und RWM (Rauchwarnmeldern, Haushaltsrauchalarme)):
    http://www.detectomat-living.de/file...2009_01_1_.pdf

    Das spart einem hier viel Schreiberei.

    Schönen Sonntag
    Lars
    Geändert von OQDD (16.02.2014 um 09:53 Uhr)

  20. #40
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    Hallo,

    noch ein paar Infos zitiert aus der LBO BW:
    Der Einbau obliegt den Bauherren oder Eigentümern. Diese sind auch für den Austausch defekter Geräte zuständig. Der Einbau von Rauchmeldern ist verfahrensfrei (selbst ist der Mann). Bei Mietwohnungen liegt es in der Regel der Verantwortung des Mieters einen Batteriewechsel bei den Rauchmeldern rechtzeitig durchzuführen.
    Behördliche Überprüfung des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Jeder Eigentümer (Verpflichtete) hat für die Installation oder Bereitschaft selbst Sorge zu tragen.
    Eingebaut müssen die Rauchmelder in Aufenthaltsräumen wo Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen).
    Eingebaut werden müssen diese nach Herstellerangaben.
    Rauchmelder müssen nach DIN EN 14604 in Verkehr gebracht sein und ein CE-Zeichen besitzen.
    Rauchmelder müssen nicht vernetzt sein. Bußgelder sind nicht vorgesehen. Es kommt also keiner vom Amt und kontrolliert ob Rauchmelder installiert sind.

    Meine persönlichen Favoriten sind nach allen Infos die ich bisher erhalten habe:

    Hekatron Genius H
    EI 650
    Gruß
    Elmar

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