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  1. #1
    Comex
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    Leasingrückgabe BMW

    Hallo Leute,

    ich habe demnächst, am 15.04., die Rückgabe meines Leasing BMW.

    Es ist ein sogenanntes Kilometerleasing, d.h. ich habe pro Jahr 15.000km incl. gehabt.

    Jetzt ist es so, dass BMW mir geschrieben hat, das etwaige Minderwerte usw in einem Protokoll festgehalten werden und ich eine entsprechende Endabrechnung bekomme?

    Mein Verständnis war aber, dass bei einem KM Vertrag eben nicht der Restwert ausschlaggebend ist sondern die Anzahl der gefahrenen KM, oder liege ich hier vollkommen falsch?

    PS: Ich habe ca 23.000km weniger gefahren als vereinbart.

    Vielen Dank

    florian
    Viele Grüße, Florian!

  2. #2
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    frag mal den Cardealer
    Gruß Ulrich

  3. #3
    Day-Date Avatar von Cosmic
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    Naja, über dem durchschnittlichen Verschleiß bzw. der üblichen Abnutzung liegende Mängel am Fahrzeug (Beulen, heftige Bordsteinkratzer in Felgen, Risse in Bezügen ect. pp) sind natürlich relevant für die Abrechnung.
    Geändert von Cosmic (20.03.2014 um 15:28 Uhr)
    You can't always get what you want...
    Beste Grüße aus Greifswald
    Dirk

  4. #4
    Comex
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    Ja, genau das ist es, ich hab ja in meinen Augen nur durchschnittlichen Verschleiß, an dem Auto (4 Jahre alt) ist halt ein minimaler Steinschlag, sonst nichts groß in meinen Augen.

    hoffe, ich erlebe da keine böse Überraschung.
    Viele Grüße, Florian!

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Steinschläge dürfen einen gewissen Durchmesser nicht überschreiten. Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe haben. Dein Freundlicher sollte einen Bewertungsbogen für Leasingrückläufer und die Kriterien haben. Bei MB bekommt man meines Wissens nach so etwas kurz nach der Fahrzeugübernahme - sprich zu Beginn der Laufzeit.
    Geändert von ehemaliges mitglied (20.03.2014 um 15:42 Uhr)

  6. #6
    Onkel C
    Gast
    Was BMW wohl meint, ist der so genannte "überdurchschnittliche Verschleiß" des Fahrzeugs bei Leasingende. Der wird durch einen neutralen Gutacher (TÜV, Dekra oder ähnliches) nach Rückgabe des Fahrzeugs ermittelt. Müsste was dazu im Leasingvertrag stehen.

    Bei VW gab es ein kleines Heftchen mit Bildern zum Vertrag, wo "normaler" und "überdurchschnittlicher" Verschleiß definiert sind.

    Die Restkilometer und eine evtl. Rückvergütung dazu müssten auch im Leasingvertrag geregelt sein.

  7. #7
    Comex
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    Verstehe, ja ich hoffe die meinen das auch so. Ging aus dem Anschreiben mal überhaupt nicht hervor.

    Ja für die Minder-KM gibt es einen unverschämt niedrigen Erstattungssatz, ich glaub ich krieg ca 1000 EUR daraus theoretisch zurück.
    Viele Grüße, Florian!

  8. #8
    Onkel C
    Gast
    Ohne in die Suppe spucken zu wollen, aber die Minderkilometer-Erstattung ist häufig ebenfalls gedeckelt.

  9. #9
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    ich habe demnächst, am 15.04., die Rückgabe meines Leasing BMW.

    Es ist ein sogenanntes Kilometerleasing, d.h. ich habe pro Jahr 15.000km incl. gehabt.

    Jetzt ist es so, dass BMW mir geschrieben hat, das etwaige Minderwerte usw in einem Protokoll festgehalten werden und ich eine entsprechende Endabrechnung bekomme?

    Mein Verständnis war aber, dass bei einem KM Vertrag eben nicht der Restwert ausschlaggebend ist sondern die Anzahl der gefahrenen KM, oder liege ich hier vollkommen falsch?

    PS: Ich habe ca 23.000km weniger gefahren als vereinbart.

    Vielen Dank

    florian
    Hallo Florian,

    in der Regel werden die Leasingrückläufer bei Rückgabe von der DEKRA begutachtet. Es gibt bei allen Herstellern Richtlinien was ist eine normale Gebrauchsspur und was ist ein Schaden. Es empfiehlt sich bei der Begutachtung dabei zu sein und sich vom DEKRA Prüfer erklären zu lassen was er in sein Protokoll schreibt und warum. Alles was im Protokoll als Schaden und nicht als GS gekennzeichnet ist zahlst Du.
    Das DEKRA Protokoll ist dann die Grundlage für das Leasingrücknahmeformular.
    Eine Zustandsbewertung hat nichts mit dem Restwert des Fahrzeugs zu tun sondern klärt nur ob Schäden über die normalen Gebrauchsspuren vorhanden sind.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  10. #10
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    Yepp!

    Genauso.

    Ich hab im Sep. meinen letzten BMW zurückgegeben, da kam dann ein Gutachter, solange hab ich Kaffee getrunken.

    Dann kam er rein und gab mir schriftlich, dass die Möhre einen altersgemäßen Zustand hat.

    Fertig.

    Problematisch wirds halt bei Dellen oder extremer Verschmutzung. Aber sonst war BMW da immer völlig problemlos.
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  11. #11
    Comex
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    Zitat Zitat von Onkel C Beitrag anzeigen
    Ohne in die Suppe spucken zu wollen, aber die Minderkilometer-Erstattung ist häufig ebenfalls gedeckelt.
    Nö, gibt nur ne Toleranz beidseitig von 2.500km
    Viele Grüße, Florian!

  12. #12
    GMT-Master
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    Hallo Florian,

    lies Dir mal die Seiten beim ADAC durch (und öffne die Checkliste). Da ist eigentlich Alles gesagt....

    ...ich vermute, die BMW-Bank als Leasinggeber (oder ist es ein "Drittanbieter") wird versuchen, wenigstens Mängel in Höhe der Erstattung deiner Minderkilometer zu finden, damit sie nicht am Ende Dir noch etwas zurückerstatten müssen (zumal Du keinen neuen BMW least). Vielleicht täusche ich mich auch, ist zumindest meine Erfahrung (habe aber bislang nur einmal das "Problem" gehabt und letzendlich einfach den vorher geleasten Firmenwagen übernommen, damit war die Diskussion dann auch gleich zuende). Auf jeden Fall hast du schonmal nicht das Problem, wie es einige beim Restwertleasing haben.

    Hier der link:

    http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...ag/#tabid=tab1

    Gruß
    Dirk

  13. #13
    Comex
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    Hallo Florian,

    in der Regel werden die Leasingrückläufer bei Rückgabe von der DEKRA begutachtet. Es gibt bei allen Herstellern Richtlinien was ist eine normale Gebrauchsspur und was ist ein Schaden. Es empfiehlt sich bei der Begutachtung dabei zu sein und sich vom DEKRA Prüfer erklären zu lassen was er in sein Protokoll schreibt und warum. Alles was im Protokoll als Schaden und nicht als GS gekennzeichnet ist zahlst Du.
    Das DEKRA Protokoll ist dann die Grundlage für das Leasingrücknahmeformular.
    Eine Zustandsbewertung hat nichts mit dem Restwert des Fahrzeugs zu tun sondern klärt nur ob Schäden über die normalen Gebrauchsspuren vorhanden sind.
    Und was zahlt man dann? Wenn ein kleiner Steinschlag drin ist, zahlt man dann die Neulackierung der ganzen Haube?
    Viele Grüße, Florian!

  14. #14
    Comex
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    Danke Dirk für den link und danke für alle bisherigen Hinweise!
    Viele Grüße, Florian!

  15. #15
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    Zitat Zitat von mba1973 Beitrag anzeigen
    ...ich vermute, die BMW-Bank als Leasinggeber (oder ist es ein "Drittanbieter") wird versuchen, wenigstens Mängel in Höhe der Erstattung deiner Minderkilometer zu finden, damit sie nicht am Ende Dir noch etwas zurückerstatten müssen (zumal Du keinen neuen BMW least).
    Aus diesem Grund wird die Begutachtung auch durch ein neutrale Sachverständligenorganisation durchgeführt.
    Somit sind die Vermutungen ausgeschlossen.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  16. #16
    Comex
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    Auch ein "neutraler" Sachverständiger beurteilt subjektiv
    Viele Grüße, Florian!

  17. #17
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Und was zahlt man dann? Wenn ein kleiner Steinschlag drin ist, zahlt man dann die Neulackierung der ganzen Haube?
    auch dafür gibt es Vorgaben wieviel Steinschläge auf welcher Fläche eine Gebrauchsspur sind. Lass Dich bitte nicht durch gefährliches Halbwissen was hier noch folgen wird verrückt machen. Wenn Dein Auto in Ordnung ist dann passiert auch nichts.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  18. #18
    Comex
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    Ich bin gespannt. Danke für den Hinweis.
    Viele Grüße, Florian!

  19. #19
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    Das sind die Vorgaben zur "Fairen Bewertung bei Fahrzeugrückgabe" von Mercedes - BMW wird ähnlich sein.



    Gruß, Joe

    it's not hoarding if your shit is cool

    Kow How Joe

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
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    Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
    auch dafür gibt es Vorgaben wieviel Steinschläge auf welcher Fläche eine Gebrauchsspur sind. Lass Dich bitte nicht durch gefährliches Halbwissen was hier noch folgen wird verrückt machen. Wenn Dein Auto in Ordnung ist dann passiert auch nichts.

    Sehe ich genauso wie Frank.
    Pflege meine Autos wirklich gut, aber nach 3 Jahren und 45.000 Kilometer ist das - logischerweise - kein Neuwagen mehr.
    Und ich hatte noch nie irgendwelche Streitigkeiten/Probleme wegen sowas.
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

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