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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Daytona Avatar von HG2
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    Problem beim Neuwagenkauf via Internet-Vermittler, Frage an die Rechtsexperten

    Ich habe gestern einen Golf VII GTI Performance bei einem Internetvermittler bestellt. Im Vermittlungsauftrag heisst es, dass der Vermittlungsauftrag nur mit dem Zugang eines Kaufvertrages durch einen autorisierten Vertragshändler zustande kommt, in dem der genannte Vermittlungspreis als Kaufpreis/Hauspreis bestätigt wird.

    Heute kam der Kaufvertrag des Vertragshändlers, der nun laut Kaufvertrag einen um ca. 1200 EUR höheren Betrag vor Abholung des Wagens bezahlt haben will, als der im Vermittlungsauftrag schriftlich festgehaltene Kaufpreis. Die 1200 EUR möchte er im nachhinein (ca. 10 Wochen nach Zulassung) als Gutschrift erstatten. Von diesem Prozedere steht nichts im Vermittlungsauftrag.


    Das ärgert mich einigermaßen und wenn mir dieses Prozedere vorab geschildert worden wäre, hätte ich nicht bestellt.

    Ist der Vertrag zustande gekommen?

  2. #2
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    Wird der Wagen direkt auf dich zugelassen oder erst auf das Autohaus?

    Thomas

  3. #3
    Daytona Avatar von HG2
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    Direkt auf uns, kein Autohaus.

  4. #4
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Internet-Geschäft Rücktritt 14 Tage?? *grübel
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  5. #5
    Daytona Avatar von HG2
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    Zitat Zitat von Street Bob Beitrag anzeigen
    Internet-Geschäft Rücktritt 14 Tage?? *grübel
    Ja, aber der will laut AGB 250.- bei Stornierung.

    Zitat Zitat von mask Beitrag anzeigen
    Wie heist es doch hier immer so schön, buy the seller ?
    Hab schon drei Autos dort bestellt, stets ohne Probs.
    Geändert von HG2 (15.04.2014 um 21:56 Uhr)

  6. #6
    Day-Date Avatar von Eintracht
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    Musst Du den Kaufvertrag eh nicht erst noch unterschreiben?
    Herzliche Grüße,
    Fatih

  7. #7
    Daytona Avatar von HG2
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    Zitat Zitat von Eintracht Beitrag anzeigen
    Musst Du den Kaufvertrag eh nicht erst noch unterschreiben?
    Ja, den Kaufvertrag des VW-Händlers muss ich noch unterschreiben.. Bisher hab ich nur den Vermittlungsauftrag unterzeichnet. Es geht darum, ob der Vermittlungsauftrag erfüllt ist.

  8. #8
    Freccione Avatar von mask
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    Wie heist es doch hier immer so schön, buy the seller ?


    Grüße Dirk

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von David1973
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    Es hat so zu sein wie es im Vermittlungsvertrag festgehalten und unterzeichnet wurde.
    Wenn dem nicht so ist, gibts auch keine Stornogebühr.
    MfG
    David
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  10. #10
    Daytona Avatar von HG2
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    Zitat Zitat von David1973 Beitrag anzeigen
    Es hat so zu sein wie es im Vermittlungsvertrag festgehalten und unterzeichnet wurde.
    Wenn dem nicht so ist, gibts auch keine Stornogebühr.
    Danke David. Der Vermittler argumentiert, dass der vermittelte Endpreis/Nachlass identisch mit dem Vermittlungsauftrag sei, auch wenn hier im nachhinein dieser durch einen Gutschriftbetrag erfolgt.

    Im Vermittlungsauftrag wird diese "Gutschrift im nachhinein" mit keiner Silbe erwähnt, ganz zu schweigen davon, dass der Kaufpreis zunächst 1200.- höher ist als im Vermittlungsauftrag festgehalten...und das obwohl laut Vermittlungsauftrag der genannte Vermittlungspreis durch einen autorisierten Vertragshändlers als Kaufpreis/Hauspreis bestätigt wird

  11. #11
    Daytona Avatar von Zetta
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    Hast Du den Vertragshändler schon deshalb angerufen?
    Beste Grüsse, Martin

  12. #12
    Daytona Avatar von HG2
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    Zitat Zitat von Zetta Beitrag anzeigen
    Hast Du den Vertragshändler schon deshalb angerufen?
    Nein, noch nicht. Mir geht es zunächst darum, ob ich dem Vermittler die Pistole auf die Brust setzen und ihn "zwingen" kann, einen Kaufvertrag vom VW-Händler erstellen zu lassen, der vom Verkaufspreis her identisch ist mit dem im Vermittlungsauftrag genannten, oder ob ich auch den VW-Preis plus 1200.- gegenüber dem Vermittlungsauftrag mit anschließender Gutschrift nach 10 Wochen zu akzeptieren habe...

  13. #13
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    Kaufpreis ist Kaufpreis, ob hinterher eine Gutschrift erfolgt, ist ne andere Sache. Ich sehe den Vermittlungsvertrag nicht als erfüllt.

  14. #14
    Daytona Avatar von Zetta
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    Ich würde trotzdem den Vertragshändler fragen warum er die 1.200 Euro haben will. Kostet nichts, außer 5 Minuten und einen Anruf, schafft aber vielleicht mehr Klarheit als mit dem Vermittler zu streiten. Vielleicht kann das auch gleich direkt mit dem Vertragshändler geklärt werden. Außerdem, wenn Du weißt was Sache ist, so ist für Dich auch die Position des Vermittlers klar.
    Beste Grüsse, Martin

  15. #15
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Nein, auf Verrechnungen oder Erstattungen musst Du Dich nicht einlassen.

    Was, wenn der Verkäufer das nicht in zehn Wochen erstattet? Oder insolvent ist?

    Der Kaufpreis im Vermittlungsvertrag ist der Kaufpreis im Kaufvertrag.
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  16. #16
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    Erst wenn du der Summe von 1250,- zustimmst kommt der Vertrag zustande. Machst du es nicht ,ist der Vertrag einseitig abgeändert worden und somit nicht rechtswirksam.
    Allerdings frage ich mich, warum überhaupt so ein kompliziertes,unpersönliches Abwickeln sein muss.

  17. #17
    Daytona Avatar von HG2
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    Danke NicoH und Andre. Well, wir kaufen seit 2008 jedes Jahr ein Spaßauto aus dem VAG-Regal. Immer geschah dies über einen der drei großen deutschen Internet - Vermittler, wobei es bis dato eigentlich keinerlei Probleme gab. Es ist unterm Strich (normalerweise) ein schneller, stressfreier Einkauf ohne "Rumgefeilsche" beim Händler vor Ort...

  18. #18
    Gesperrter User
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    Die Internetportale sind nicht immer günstiger als die Preise die du direkt beim Händler, Niederlassung vor Ort erzielen kannst, das nur als Tipp von mir und ich weiß wovon ich spreche.
    Nicht zu vergessen: nicht du sondern der Vermittler wird als Kunde angesehen. Bei Kulanzentscheidungen und dem Service hinsichtlich Leihwagen etc. Nicht ganz irrelevant um auf lange Zeit glücklich zu sein.

  19. #19
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    Das mit dem Kaufvertrag ist beantwortet worden.
    Aber, wie oft darf der Vermittler einen Vermittlungsversuch starten, bevor der Vermittlungsauftrag erfüllt ist (positiv wie negativ), er also entweder Anspruch auf seine Gebühr (wer zahlt die?) hat oder der Vermittlungsversuch beendet ist?
    Darf man also den Kaufvertrag ablehnen und er muss einen anderen zu den genannten Konditionen liefern oder hat man kein Recht, einen Kaufvertrag, der der Beschreibung des Vermittlungsvertags entspricht (also nicht wie hier beschrieben), abzulehnen?

    Echt, lieber "Rumgesfeilsche" beim vor Ort Vertragshändler und gut ist, bevor man hinterher so was an der Backe hat, wenn's schief geht.

  20. #20
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Da sollte ein Datum im Vermittlungsvertrag stehen. Die ganzen "Was wäre wenn"-Fragen zu beantworten ist hier aber zu umfangreich
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

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