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  1. #21
    Freccione Avatar von neo507
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    der Kaufvertrag kommt doch erst zustande wenn du ihn unterschreibst. den vermittlungsvertrag kannst du unterschreiben aber der ist nicht bindent. was für ein portal ist es denn eigentlich... ??

  2. #22
    ehemaliges mitglied
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    Wieso ist ein Vermittlungsvertrag nicht bindend? Wenn die dort festgehaltenen Vereinbarungen erfüllt sind, sehe ich schon eine gewisse Verpflichtung des Interessenten gegenüber dem Vermittler, die dann bei Nichterfüllung - Verweigerung der Unterzeichnung des Kaufvertrages - zu Stornogebühren führen kann.
    Wohlgemerkt, der Vermittlungsvertrag muss vom Vermittler voll erfüllt sein.
    Geändert von ehemaliges mitglied (17.04.2014 um 19:30 Uhr)

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von David1973
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    Ich finde die Vermittler Geschichte sowieso spannend. Wir sind Haupthändler für Audi, VW und SEAT und verkaufen hier am Standort rund 1.500 Fahrzeuge pro Jahr.

    Schon einige Male sind "Firmen" an uns herangetreten, die gerne für uns vermitteln würden...natürlich wollen diese "Vermittler" Geld von uns für ihre Vermittlungen. Ist ja ein feiner Job...keine CI einzuhalten, keine teuren Schauräume, keine Unzahl von Mitarbeitern, keine Werkstätte, keine Lackierei, kein Fahrzeugeintausch, keine Lagerhaltung, keine Mitarbeiterschulungen....einfach nichts! Aber fein abstauben, wäre schon super!

    Ich breche hier einmal eine Lanze für die Vertragshändler vor Ort! Hier werden Leute beschäftigt die Ihre Familien ernähren, hier werden Steuern an Papa Staat gezahlt, hier werden Fortbildungen und Schulungen bezahlt, hier werden Kundenfahrzeuge wieder flott gemacht, hier haben wir zB. über 100 Neuwagen auf Lager etc.

    Wenn bei uns ein Kunde nett kommt, haben wir preislich noch immer eine Einigung gefunden, und das OHNE das ein "Vermittler" mitschneidet!

    Wir hier brauchen keinen "Vermittler"! Unsere begeisterten Kunden "vermitteln" uns permanent weitere Kunden, einfach weil Sie zufrieden sind und uns vertrauen. Also vielleicht denkt Ihr beim nächsten Fahrzeugkauf an den Händler Eures Vertrauens...und wenns keinen habts, kommts halt zu mir! ;-))
    MfG
    David
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  4. #24
    Day-Date Avatar von Cosmic
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    David...

    ... auch wenn's bei mir zuletzt ein Volvo vom Markenhändler wurde.


    Ansonsten sind zum Vermittlervertrag des TS aus meiner Sicht zu viele Fragen offen, um hier wirklich zielführend Hilfe leisten zu können.
    Geändert von Cosmic (17.04.2014 um 23:48 Uhr)
    You can't always get what you want...
    Beste Grüße aus Greifswald
    Dirk

  5. #25
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von David1973 Beitrag anzeigen
    ...keine CI einzuhalten, keine teuren Schauräume, keine Unzahl von Mitarbeitern, keine Werkstätte, keine Lackierei, kein Fahrzeugeintausch...
    Wobei ihr sicher am Aftersales mehr verdient, als am Neuwagenverkauf. Und das steigt mit jedem neuen Kunden - auch wenn er vermittelt wurde.

    Der Vermittler bekommt nur einen Teil der Handelsmarge (30% von den 20-30% des Händlers?).

    So schlecht ist das Handelsvertreter Geschäft nicht, wenn man es schafft, dass er zusätzliches Potenzial hebt und nicht vorhandenes kannibalisiert.
    Geändert von ehemaliges mitglied (18.04.2014 um 09:42 Uhr)

  6. #26
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    ...

    So schlecht ist das Handelsvertreter Geschäft nicht, wenn man es schafft, dass er zusätzliches Potenzial hebt und nicht vorhandenes kannibalisiert.
    Exakt- genau so ist es! Wenn man durch einen HV oder Vermittler zusätzliches Potential erschließt und den vorhandenen Kundenstamm erweitert ist das eine win-win Situation! Und die Erschließung des neuen Kundenpotentials geht schließlich ohne

    * aufwändige und kostspielige Marketing-Maßnahmen
    * Verkäuferzeiten-Bindung
    * ggfs zusätzliches Personal und Räume

    vonstatten. Nicht alles ist schlecht, was auf den ersten Blick schlecht erscheint! Die Kunden, die beim Vermittler kaufen, habt ihr sowieso schon verloren- also warum nicht beim Vermittler "mitschneiden"? Es ist oft der irrsinnige Glaube, daß ein guter Handelsvertreter nur viel Geld kostet- warum tut er das? Wenn er gut ist, bringt er viel Umsatz....
    Geändert von Vanessa (18.04.2014 um 09:55 Uhr)
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  7. #27
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Das ganze kann ja nur funktionieren, wenn der örtliche Autohändler nicht willens ist, bei den Vermittlerpreisen mitzuhalten. Wer nicht will, der hat schon
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  8. #28
    ehemaliges mitglied
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Wobei ihr sicher am Aftersales mehr verdient, als am Neuwagenverkauf. Und das steigt mit jedem neuen Kunden - auch wenn er vermittelt wurde.

    Der Vermittler bekommt nur einen Teil der Handelsmarge (30% von den 20-30% des Händlers?).

    So schlecht ist das Handelsvertreter Geschäft nicht, wenn man es schafft, dass er zusätzliches Potenzial hebt und nicht vorhandenes kannibalisiert.
    Welcher Händler bekommt denn 20-30%? Auch was das Aftersales angeht, bin ich ein wenig skeptisch, muss aber zugeben, dass ich branchenfremd bin. Wenn ich mir aber überlege, dass meine letzten Autos max. 1x pro Jahr zur Inspektion mussten und andere Kunden auch noch ihr eigenes Öl mitbringen, wundere ich mich über das Dichtmachen vieler Autohäuser nicht.

  9. #29
    Freccione Avatar von neo507
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    der vermittler bekommt 1 % vom kaufvertrag. der händler 1 % restmarge das wars....

    der vermittler macht das weil er eine menge autos / marken vermittelt

    und der händler macht es damit er auf seine zielplanug für das jahr kommt oder dadurch mehr kunden bekommt. wo er fast keinen aufwand dafür hat. kaufvertrag senden und auto ausliefern. fertig.

    back to topic : was für ein vermittler ist es jetzt ?

  10. #30
    Daytona Avatar von HG2
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    Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge auf meine Frage. Ich habe zwischenzeitlich einen Anwalt konsultiert.


    Da ich mit den geänderten Bedingungen im Kaufvertrag des Händlers (höherer Kaufpreis mit Gutschrifterstattung im nachhinein) nicht einverstanden bin, ist der Vermittlungsvertrag nicht abschließend zustande gekommen. Ich brauche nichts zu unternehmen, auch nichts zu widerrufen und auch keine Gebühr zu bezahlen... trivial gesagt, hat der Vermittler nicht das "Produkt" geliefert, zu dessen Vermittlung er beauftragt worden war.

    Dem Vermittler wurde dies bereits mitgeteilt, er insistiert dennoch weiterhin auf die Gebühr, " da dieses Procedere mit der Gutschrifterstattung (es handelt sich um eine Prämie, die VW erst ca. 10 Wochen nach Zulassung bezahlt) im nachhinein branchenüblich sei und der Kaufpreis am Ende der Erstattung identisch sei mit dem im Vermittlungsvertrag festgelegten Betrag" . Dass er dies vorab mit mir hätte kommunizieren müssen und es so im Vermittlungsvertrag hätte festgehalten werden müssen, will er nicht hören (in diesem Fall hätte ich den Vermittlungsauftrag gar nicht erst erteilt!) . Er hat aus seiner Sicht seine Dienstleistung abgeschlossen und meint berechtigt zu sein, die Gebühr zu fordern.

    Es ist also ein Rechtsstreit zu erwarten, daher möchte ich vorerst den Vermittler nicht namentlich benennen.
    Geändert von HG2 (18.04.2014 um 14:58 Uhr)

  11. #31
    Freccione Avatar von rudi
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    Hi,

    armes Deutschland, der Händler verzichtet auf einen Autoverkauf, da er die 1200 Euro für 10 Wochen nicht vorstrecken will.
    Gruß Rudi

  12. #32
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Warum macht es dann nicht der Vermittler?

  13. #33
    Daytona Avatar von HG2
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    Zitat Zitat von rudi Beitrag anzeigen
    Hi,

    armes Deutschland, der Händler verzichtet auf einen Autoverkauf, da er die 1200 Euro für 10 Wochen nicht vorstrecken will.
    Genau das hab ich ich mir auch gedacht. Ich habe nämlich sofort nach Erhalt des VW -Kaufvertrags den Vermittler angerufen und ihn gebeten, den VW -Händler zu kontaktieren und den Kaufvertrag analog zum Vermittlungsauftrag abzuändern. Darauf erhielt ich nur den Verweis auf Branchenüblichkeit. Als ich dann sagte, dass dies nichts mit der Sache zu tun habe, da nicht im Vermittlungsvertrag vermerkt, hat er erst einmal aufgelegt! Ich hab dann noch einmal per Email um Anpassung des VW Vertrages gebeten, worauf ich zur Antwort bekam, dass ich den VW -Kaufvertrag so annehmen müsse, wie er ist oder den Vermittlungsvertrag für 250 EUR storniere!!

    Ab dem Zeitpunkt war die Sache für mich durch. Ein kundenorientierter, freundlicher Vermittler, der zumindest ansatzweise versucht hätte, die Dinge vermittlungsvertragskonform zu korrigieren, hätte mich vielleicht sogar dazu gebracht, die geänderten Bedingungen zu akzeptieren....

  14. #34
    Freccione Avatar von rudi
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    Servus HG2,

    das hört sich nicht gerade seriös an, es dem Anwalt zu übergeben, war das einzig richtige!
    Gruß Rudi

  15. #35
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ich hätte gar nix gemacht. Wenn der Vermittler keine Ruhe gibt, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.

  16. #36
    Gesperrter User
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    Anwalt ist meines Erachtens auch nicht notwendig. Vertrag ist Vertrag, und dieser wurde einseitig abgeändert, also kein Vertrag!
    Der Vermittler kann sich aufregen wie er will und gern 250,- Euro fordern, dies ist aber rein rechtlich nicht durchsetzbar.
    Ich hoffe für dich, dass du eine Rechtschutzversicherung hast, die die Anwaltskosten übernimmt, sonst würde ich es nicht verstehen.

  17. #37
    ehemaliges mitglied
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    *** Bitte keine Aufforderung zu Straftaten. Danke! ***
    Geändert von NicoH (20.04.2014 um 13:09 Uhr)

  18. #38
    PREMIUM MEMBER Avatar von David1973
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    Und genau aus solchen Gründen verzichten wir mit Handkuss auf solche "Vermittler".
    Oben wurde ja geschrieben, dass Vermittler wichtig sind, dass Sie Kunden ohne grossen Aufwand bringen usw.

    Wir verzichten seit 15 Jahren darauf und sind mehr als gesund gewachsen. Wir können es uns nicht leisten das teilweise unausgebildete und inkompetente Vermittler unser jahrzehntelang aufgebautes positives Image bei den Kunden ruinieren.

    Sobald ein Händler negativ mit einem Vermittler in Verbindung gebracht wird, schlägt sich das negativ auf den Händler durch!

    Siehe weiter oben: "Hi, armes Deutschland, der Händler verzichtet auf einen Autoverkauf, da er die. € 1.200,-- für 10 Wochen nicht vorstrecken will!"

    Schrecklich! Solche Sätze möchte ich über unseren Betrieb nie hören müssen!

    Warum sollte bitte ein Händler für eine Vermittler irgendein Risiko, in welcher Art und Weise auch immer, eingehen???

    Es gibt Fahrzeuge an welchem wir fast gar nichts verdienen oder teilweise sogar dazu zahlen. Der Vermittler riskiert hier Null!!

    Und es geht auch ohne Vermittler perfekt. Natürlich muss man sich als Händler vom 08/15 Gehabe abheben. Wenn ich schon höre das es sich immer nur um den besten. Preis drehen muss, dann kann der Händler ur schwach sein!

    Wir sind sicherlich nicht immer die Günstigsten, jedoch sicherlich die Geilsten im Umkreis von 200km! ;-)

    Und wenn der Kunde merkt das hier alle mit Spass an der Sache sind, ist ihm das oftmals 2-300€ mehr wert.

    Buy the seller!

    P.S.: HG2, so wie ich Dir gesagt habe, der Vermittler kann sich brausen gehen, Anwalt bräuchtest erst wenn er zuerst an dich herantritt.
    MfG
    David
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