http://www.krankenkasse-vergleich.de...-pkv-gkv-2014/
"Eine weitere Möglichkeit besteht darin, seine Geschäftstätigkeit zu beenden und auch kein eigenes Einkommen mehr zu beziehen."
Grüße
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06.08.2014, 20:32 #1
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Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung: Weiss jemand ob das klappt?
Durch einen Bezirksleiter einer großen Krankenkasse habe ich folgendes erfahren:
Es soll für einen 54jährigen Selbständigen möglich sein in die gesetzliche Krankenkasse(KK) zu wechseln, wenn er sich für 1 Monat anstellen lässt. Die KK stellt dann eine Bescheinigung aus, in der sinngemäß steht, dass geprüft wurde, dass der Versicherte sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und somit gesetzlich krankenversichert wurde.
Die private KV hebt daraufhin den Vertrag auf.
Weiß jemand ob das tatsächlich funktioniert, bzw. ob es noch andere Prüfinstanzen gibt?
PS: Nach dem Monat wäre man dann freiwillig gesetzlich versichert mit, dem Einkommen entsprechendem, Beitrag.Es grüßt der Bernd
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06.08.2014, 21:06 #2
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06.08.2014, 21:08 #3
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Hallo Bernd,
dieses Szenario ist tatsächlich möglich. Gesetzesänderung in Kraft seit 01.08.2013. Allerdings darf diese Person dann nicht "parallel" noch selbständig sein, insbesondere nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig (§ 5 Abs. 5 SGB V). Dann ist nämlich die Versicherungspflicht ausgeschlossen. Hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist jemand dann, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit von der Arbeitszeit und vom wirtschaftlichen Ertrag deutlich die grundsätzlich versicherungspflichtige Beschäftigung übersteigt. Es heißt, die selbständige Erwerbstätigkeit stellt den Mittelpunkt des Erwerbslebens dar. Ergo: i.d.R funktioniert dies nur, wenn der. keine selbst. ET mehr ausgeübt wird. In jedem Fälle ist Vorsicht geboten, um die Angelegenheit wasserdicht zu machen.
Details gerne nach Kontaktaufnahme durch PN.
Hoffe, die Info hilft dir erstmal.Grüße HarryKro66
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06.08.2014, 21:11 #4
Dass da ein Monat reicht (und dann wieder selbstständig?) würde ich bezweifeln, ich habe da 12 Monate in Erinnerung. Die sind ja auch nicht doof.
Im Übrigen ist bei entsprechendem Einkommen in dem Alter imho auch der Beitrag als Freiwilliger in der Gesetzlichen nicht ohne, wenn nicht gar höher bei schlechteren Leistungen.Geändert von paddy (06.08.2014 um 21:13 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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06.08.2014, 21:22 #5
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Hallo Paddy,
dein Gefühl ist in dieser Hinsicht absolut angebracht. Daher war bis zum 31.07.2014 gemäß § 9 SGB V eine mindesten 12-monatige Vorversicherungszeit gefordert um einen freiwilligen Beitritt/ Weiterversicherung in freiwilliger Versicherung möglich zu machen. Genau dies ist aber seit 01.08.2014 durch § 188 Abs. 4 SGB V nicht mehr nötig. Die gesamte Fachwelt hat sich über diese Tatsache gewundert, stimmt aber dennoch. Steht auch im Zusammenhang mit der Änderung der Versicherung des Personenkreises der sogenannten "Nichtversicherten". Details sprengen hier den Rahmen. Könnt mir ruhig glauben, verdiene mein Geld u.a. genau mit derartigen Inhalten. Allerdings sei NOCHMALS betont: nur bei keiner parallelen hauptberuflich selbständigen ET und natürlich bei korrekter Abmeldung der versicherungspflichtigen Beschäftigung nach diesem Monat.Grüße HarryKro66
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06.08.2014, 21:23 #6
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... korrigiere: bis zum 31.07.2013!
Grüße HarryKro66
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06.08.2014, 21:24 #7
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... und korriere ergo auch vom 31.08.2013 (§ 188 Abs. 4 SGB V)
Grüße HarryKro66
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06.08.2014, 21:27 #8
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Themenstarter
Danke erstmal für die Antworten.
Wer prüft denn, ob neben der versicherungspflichtigen Tätigkeit auch noch eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird?Es grüßt der Bernd
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06.08.2014, 21:41 #9
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Im Grunde der Arbeitgeber, der ja die Anmeldung als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer vorzunehmen hat. Er beurteilt die Versicherungspflicht.
Ich würde hier nichts verheimlichen oder falsch darstellen. Wenn das an Tageslicht kommt und die Rückkehr zur Privaten, aufgrund nicht vorhandener Versicherungspflicht, durchgeführt wird kann es richtig teuer werden, wenn dann ein neuer Tarif (neues Alter und ggf. Gesundheitsprüfung) bezahlt werden muss!Grüße HarryKro66
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06.08.2014, 21:41 #10
Das wird wahrscheinlich nicht unmittelbar geprüft. Ich würde da aber nie Quatsch erzählen: ein Freund von mir hat beim Eintritt in die private Krankenversicherung eine Vorerkrankung nicht angegeben, kurz später die Diagnose Krebs, dann hat der Versicherer doch mal in die alten Krankenakten geschaut und ihn rausgeschmissen. Was ganz schön ärgerlich für ihn.
Insofern würde ich aufpassen, dass da nicht in Zukunft noch was zurückfällt.Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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06.08.2014, 21:50 #11
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So etwas und ähnliches meinte ich...
Grüße HarryKro66
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06.08.2014, 21:54 #12Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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06.08.2014, 21:55 #13
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Themenstarter
Deshalb ja meine Fragen......
Es grüßt der Bernd
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07.08.2014, 19:31 #14
Bernd, ich hoffe, Du hast nichts dagegen, wenn ich mich mit einer thematisch verwandten Fragestellung anhänge
Wäre es prinzipiell auch möglich, sich als PKV-Angestellter (kurzfristig (z.B. 3 Monate) selbständig zu machen und nach kurzer Zeit (z.B. weitere drei Monate) wieder in ein Angestelltenverhältnis in eine GKV zu wechseln ? Falls, dies der Fall ist, was wäre zu beachten?
Luftgekühlte Grüße, Frank
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07.08.2014, 21:07 #15ehemaliges mitgliedGast
Leute, ich mag euch ja alle ganz gerne.
Aber ich finde, dass es nicht richtig ist, wenn man jahrelang die Vorteile (auch Kosten) gegenüber einer gesetzlichen Versicherung genießt, um dann kurz vor der Rente schnell das Boot zu wechseln, um zu sparen. Vor allem, wenn es sich Leute handelt, die sich hier bei R-L-X wohl fühlen.
Auch wenn ich mich mit so einer Aussage hier nicht beliebt mache, ist es meine Meinung, dass man das soziale Netz nicht noch mehr belasten muss, besonders wenn man es eigentlich nicht nötig hat.
Wenn nicht mal die "Elite" Verantwortung übernimmt, dann kann man es von der breiten Masse auch nicht erwarten. Das wäre mittelfristig der Tod unseres Sozialsystems.
Übrigens werden im Alter (ab 65) die Hälfte der Gesundheitskosten verursacht, besonders im letzten halben Jahr vor dem Tod werden zu dessen bevorstehender Vermeidung sehr hohe Summen ausgegeben (10-fache des Wertes der Gesundheitskosten für das ganze Leben davor).
http://wido.de/fileadmin/wido/downlo...aufs3_1008.pdf
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/gesundheitskosten-die-letzten-jahre-sind-die-teuersten_aid_322460.html
http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb...tenentw-Ge.pdf
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07.08.2014, 21:48 #16
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07.08.2014, 22:05 #17
Ich übrigens auch,
nur habe ich seit zehn Jahren keine Rechnung mehr eingereicht. Trotzdem stiegen mein Selbstbehalt (in einer KFZ-Versicherung ist es gar nicht erlaubt, den Eigenanteil einfach zu erhöhen) und vor allem mein (Luxus-)Tarif ziemlich dramatisch. Deshalb erwäge ich ein Exit Szenario.
Luftgekühlte Grüße, Frank
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07.08.2014, 22:07 #18
Ich bin freiwillig in der GKV, obwohl ich beim Wechsel in die PKV jetzt einiges sparen könnte.
Da ich aber in der Familie gesehen habe, wie hoch die Beiträge im Alter werden können, habe ich nicht vor später mal wie meine (inzwischen verstorbene Großmutter) über 1000€/Monat an die PKV abzudrücken...
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07.08.2014, 22:15 #19
Wenn du seit zehn Jahren keine Rechnung eingereicht hast, müsste es doch jedes Jahr eine ordentliche Beitragsrückerstattung geben. Ansonsten besteht ja auch die Möglichkeit vom Luxus- in einen Tarif ein oder zwei Stufen drunter zu wechseln. Die etwas "schlechteren" Leistungen für die Beitragsersparnis sind dort meistens zu verkraften.
Geändert von paddy (07.08.2014 um 22:17 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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08.08.2014, 06:26 #20
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Themenstarter
Meine PKV lässt mir keine Chance in preiswertere (Basis) Tarife zu wechseln. In diesen abgespeckten Tarifen gibt es minimale Verbesserungen in völlig uninteressanten Bereichen (z.B. 5 Psyschoth. Sitzungen mehr im Jahr) was dazu führt, dass ich nur mit Gesundheitsfragen wechseln könnte. Und somit ist der Wechsel für mich nicht möglich, aufgrund eines Unfalles, den ich vor über 30 Jahren hatte.
Es grüßt der Bernd
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