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  1. #1
    Air-King
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    Frage Gilt die Garantie bei einer neueren Rolex auch ohne Garantiezertifikat?

    Hallo,
    manchmal werden Rolex-Uhren neueren Baujahrs angeboten, die noch innerhalb der Garantiezeit liegen (z.B. von 2013/2014), jedoch fehlt das Garantiezertifikat.

    Spiel das für die Geltendmachung von Garantieansprüchen eine Rolle, d.h.

    a) müsste man das Zertifikat vorzeigen können, um einen Claim zu machen,
    b) oder gleicht Rolex/der Konzi einfach nur die Seriennummer mit den Daten im Computer (ursprüngliches Verkaufsdatum) ab und ermittelt so die Garantiegültigkeit,
    c) oder kann man ersatzweise die Originalrechnung des Erstkäufers vorlegen?

    Gruß
    Krowax

  2. #2
    Freccione Avatar von mask
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    a) nein, es reicht die Erstverkaufsrechnung des Konzi.
    b) nein, da die unterschiedlichen Konzis wohl keine Vernetzung haben
    c) ja, siehe auch a.


    Grüße Dirk

  3. #3
    Double-Red Avatar von JoeBlack1822
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    Abgesehen davon würde ich mich immer fragen, wie bei einer 2014er-Uhr schon das Zerti abhanden gekommen sein kann...?
    Beste Grüße!
    Peter

  4. #4
    Steve McQueen
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    Solche Uhren werden ja meist von Gebrauchtuhrenhändlern oder von privat angeboten.Dann sind die Händler in der Haftung,der private VK nicht.
    Liegt keine Rechnung eines Rolex Konzessionärs vor hat man keinen Garantieanspruch gegenüber Rolex.
    Rolex verlangt offiziell Garantieschein und Kaufbeleg des Konzis.Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel und der Konzi bei dem die Uhr ursprünglich verkauft wurde ist vielleicht so nett und hilft.
    In allen anderen Fällen ist der Händler der die Uhr gebraucht verkauft dein Ansprechpartner.
    VG
    Udo

  5. #5
    Geprüftes Mitglied Avatar von PVH
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    Zitat Zitat von JoeBlack1822 Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon würde ich mich immer fragen, wie bei einer 2014er-Uhr schon das Zerti abhanden gekommen sein kann...?
    Nicht alle sind so be*****t wie wir... Es gibt genug Käufer, die nehmen Uhr, Rechnung und lassen den ganzen Rest als Beifang beim Konzi des Vertrauens. Schon oft genug live erlebt. Mir blutet immer das Herz.
    "Der größte Erfolg des Zeitgeistes: Alle haben Uhren - niemand hat Zeit!" - Ernst Ferstl

    Greets Marc


  6. #6
    Air-King
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    Danke für Euer Feedback.

    Also ich habe mir Variante b) so vorgestellt: Man kann ja seine Rolex statt zum/über den Konzi auch direkt zu Rolex in den Service schicken (hier in England habe ich eine Uhr z.B. schon mal zum Rolex Service Centre in Kent geschickt und die hatten tatsächlich alle Daten vorliegen, bzw. soweit eine Wartung bei Rolex durchgeführt wurde), und dort haben die doch alle Daten der Uhr vorliegen, wann sie gefertigt wurde und ob sie jemals geserviced wurde. Dachte, dass sie dann über das Baujahr/datum eine Mindestgarantiedauer ableiten. Aber ohne das auszuprobieren weiß man das wohl nicht, und somit muss man mit dem Risiko leben, keine Garantie zu haben, wenn man ohne Zertifikat und Originalrechnung kauft. Wahrscheinlich ist dieses Risiko aber bei einer nahezu neuen Rolex auch sehr gering, dass innerhalb der ersten 2 Jahre überhaupt etwas kaputt geht, ähnlich einem neuen Premiumwagen.
    Geändert von Krowax (15.08.2014 um 01:57 Uhr)

  7. #7
    Steve McQueen
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    Müssen die Konzis ihre Verkäufe eigentlich an die Zentralen melden? Ich meine, das gehört zu haben.

  8. #8
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    Müssen die Konzis ihre Verkäufe eigentlich an die Zentralen melden? Ich meine, das gehört zu haben.
    Natürlich, mit Verkaufsdatun aber ohne Käufername und Adresse.

    Gruss
    Wolfgang

  9. #9
    Steve McQueen
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    Dann könnte Rolex, wenn sie wollten, anhand der SN feststellen, ob die Garantie noch gilt.

  10. #10
    Steve McQueen
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    sicher nicht.
    VG
    Udo

  11. #11
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    sicher nicht.
    Wenn sie das Verkaufsdatum kennen!?

  12. #12
    Steve McQueen
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    mein beitrag sollte vor deinem stehen ;-)
    und daher kennen sie das VK datum nicht,nur das AL datum.
    VG
    Udo

  13. #13
    Steve McQueen
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    Dann gibt es wahrscheinlich auch keine Garantie ohne Zerti oder Rechnung. Maximal kann man auf Kulanz hoffen.

  14. #14
    Steve McQueen
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    so isses,gibt auch schon irgendwo hier einen thread dazu.
    da war auch thema wie lange überhaupt garantie nach auslieferung ....
    weil,wenn eine uhr 10 jahre beim konzi im schaufenster .... ;-)
    VG
    Udo

  15. #15
    StefanS
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    Rolex macht nur Garantiearbeiten wenn das Zertifikat mit Rechnung bei Rolex in Köln vorliegt!!!

    Ich hatte doch gerade so eine Anfrage in Köln gehabt und da kam diese Antwort aus Köln.

    D.h. wenn weder Zerti noch Rechnung zu der Uhr vorhanden ist wird Rolex auch keine Garantie Arbeiten kostenfrei durchführen, aber das ist doch bei jedem Garantiefall so, egal was man gekauft hat.
    Hat man nur das Zerti oder Rechnung liegt es an Rolex denke ich.....ich würde auch keine neuwertige Uhr ohne Zerti und Originalrechnung von privat kaufen, da stimmt doch dann was nicht....

  16. #16
    Daytona Avatar von Alessandro
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    Es reicht die Garantiekarte, zu lesen auch schwarz auf weiss im Service Mondial Heftchen welches mit jeder Uhr kommt.

  17. #17
    Double-Red Avatar von [Dents]Milchschnitte
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    Kenn ich auch so.

    Bei zwei meiner Uhren, bei denen mal ausnahmsweise was in der Garantiezeit gemacht werden musste, hat der Konzi das Zerti, bzw das Kärtchen kopiert und mitsamt der Uhr nach Köln geschickt. Ein paar Wochen später war die Uhr wieder da und zahlen musste ich nichts.

    Nach der Rechnung wurde nicht gefragt, hatte ich nicht dabei und wäre sowieso nur für eine der zwei Uhren vorhanden gewesen.

    So geschehen einmal bei Wempe München, einmal bei Scheuble HDH.
    Beste Grüsse, Olli

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Interessant ist übrigens auch, wie sich das im Laufe der letzten Jahre entwickelt hat. Früher wurde wohl öfter mal ein Auge zugedrückt, wenn eine Uhr ohne Garantiebeleg über einen Konzi zum Hersteller ging. Das war nicht nur bei Rolex so.

    Heute müssen die Garantieunterlagen komplett ausgefüllt (!) vorliegen. D.h. die allseits im Graumarkt so gängigen "Blanko-Zertifikate" sind eigentlich nichts wert. Nachdem die verpflichtende Händlergarantie von einem Jahr abgelaufen ist, kann man da schon mal dumm aus der Wäsche gucken.

    Und selbst bei einem Konzikauf ist man vor Überraschungen nicht gefeit. Ich hatte vor 3 Jahren mal einen Fall bei JLC. Uhr mit gestempelter Garantiekarte über Konzi eingeschickt. Schreiben erhalten, der Konzi möge bitte das Kaufdatum bestätigen, da er vergessen habe, es einzutragen. Danach wurden extra neue Papiere für die Uhr ausgestellt, auf denen dann alle Angaben standen.
    Gruß Frank

  19. #19
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    Wenn der Graue eine nicht ausgefüllte Karte an einen Privatkunden abgibt, handelt er nicht wirklich im Sinne des Kunden...
    Es grüßt herzlichst - Guido

  20. #20
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von Watchfever Beitrag anzeigen
    Wenn der Graue eine nicht ausgefüllte Karte an einen Privatkunden abgibt, handelt er nicht wirklich im Sinne des Kunden...
    Eher nicht im Sinne seines Lieferanten (Konzi), denn der bekommt eine aufs Dach.
    Als Endkunde kann man immer behaupten, man hätte die Uhr genau so beim Konzi gekauft.

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