Unabhängig von der Rechslage, von dem unangenehmen Käufer, und dass die Sache einen mächtig ärgert:
Ware zurücksenden lassen und die 50 Euro erstatten, incl. Porto. Alles andere ist verschwendete Lebenszeit.
LG
Michael
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Thema: Ärger mit Käufer bei Ebay
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20.08.2014, 11:43 #1
Ärger mit Käufer bei Ebay
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter Euch bzw. die, die einen ähnlichen Fall schon mal erlebt haben:
Ich habe über Ebay einen defekten Artikel verkauft. Der Artikel war eindeutig oben unter "Zustand" als defekt gekennzeichnet, zusätzlich wurde der defekte Zustand in der Artikelbeschreibung erwähnt und extra farblich hervorgehoben. Der Käufer beklagt sich nun, dass der Artikel defekter ist als er erwartet hat. Zunächst hat er mir arglistige Täuschung vorgeworfen. Davon ist er mittlerweile ab. Dafür wirft er mir nun vor ja insgeheim eig. gewerblicher Verkäufer zu sein (ich verkaufe ca. 5 gebrauchte Artikel im unteren Preissegment aus meinem Privatbesitz/Monat) und damit zur Rücknahme verpflichtet zu sein. Darum hat er einen Fall bei Ebay eröffnet. Dazu kommt die übliche Drohung mit Anwalt usw.!
Es geht um einen Streitwert inkl. Versand i. H. v. ca. 50€
Das ist das ganze Theater eig. nicht wert aber ich fühle mich im Recht da ich den Artikel m. M. nach korrekt beschrieben und als Privatmann eine Rücknahme ausgeschlossen habe. Klar versucht jeder ein Schnäppchen zu machen und hofft, dass gerade ein defekter Artikel letztendlich vielleicht doch besser als beschrieben ist aber darauf zu bestehen und hinterher mit allen Mitteln eine Rücknahme zu erpressen finde ich schon frech. Schon allein deswegen lehne ich eine Rücknahme ab.
Wie seht Ihr das:
- Welche Chancen hat der Käufer?
- Nimmt ein Anwalt/Gericht einen Vorgang bei so geringem Streitwert überhaupt an?
Dank Euch!
Mark"... ein Auto ist erst schnell genug, wenn Du morgens davor stehst und Angst hast, es aufzuschließen ..." (W. Röhrl)
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20.08.2014, 11:56 #2
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20.08.2014, 12:03 #3ehemaliges mitgliedGast
Sehe ich anders! Wenn die Ware als defekt angeboten wurde, ist doch Alles in Ordnung.
Und der Typ wird keinen Anwalt finden, der sich für 50 Euro so einen Fall antut...
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20.08.2014, 12:03 #4
Würde ich nicht machen. Wer klagen will, der soll klagen und bei dem Streitwert ist die Sache überschaubar. Ein bisschen defekt geht genauso nicht wie ein bisschen schwanger. Oder?
_______________________
Mit internetten Grüßen
Ralf
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20.08.2014, 12:34 #5
Hallo Mark,
mach doch ganz einfach: Biete Ihm die Rüchnahme gegen Rückerstattung des Kaufpreises an und nicht der Versandkosten (denn die sind numal entstanden). Den Rüchversand muss er natürlich auch selbst zahlen.
Dann kannst Du bei Ebay rückabwickeln und bekommst die Gebühren wieder. Das ist besser als ne negative Bewertung. Das ist das einfachste......was mein Arm aushält, hält auch meine Rolex aus.
Gruß, Gunnar
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20.08.2014, 12:43 #6
Lies Dir das mal durch. Nur wenn evtl. nach den genannten Kriterien eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer möglich wäre, würde ich zur Rückabwicklung raten.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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20.08.2014, 12:45 #7
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20.08.2014, 12:58 #8
defekt, defekter, am defektesten
Ansonsten:
"Biete Ihm die Rüchnahme gegen Rückerstattung des Kaufpreises an und nicht der Versandkosten (denn die sind numal entstanden). Den Rüchversand muss er natürlich auch selbst zahlen.
Dann kannst Du bei Ebay rückabwickeln und bekommst die Gebühren wieder. Das ist besser als ne negative Bewertung. Das ist das einfachste... "Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n]
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20.08.2014, 13:56 #9
Evtl. war das ein Hobbybastler, der sich selbst überschätzt hat?
Gruß Toan
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20.08.2014, 14:00 #10
Alles sehr theoretisch, zumal man ja gar nicht weiss, was überhaupt verkauft wurde und wie das Teil beschrieben war.
Wenn ich z.B. ne Uhr verkaufe, bei der ich beschreibe das Glas ne Macke hat und der Käufer bekommt eine Uhr mit einem defekten Glas und einem Wasserschaden, wird der Käufer wohl zu Recht sauer sein.
Andereseits gibt's natürlich auch Käufer, die ihre defekte Sachen in ersteigerte Ware einbauen und dann versuchen zu wandeln.
ready to win #dot2025
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20.08.2014, 14:02 #11
Ärgerlich, aber passiert halt, würde auch rückabwickeln und mich nicht weiter ärgern.
Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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20.08.2014, 14:14 #12
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Einen ähnlichen Käufer hatte ich auch erst neulich.
Iphone als defekt verkauft und er meinte noch dass ich ihm mehrere Defekte vorenthalten habe obwohl ich ihm noch geschrieben habe dass alles mögliche kaputt sein könnte.
Habe dann auch das Iphone zurückgenommen, jedoch trotzdem eine schlechte Bewertung erhalten.Gruß
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20.08.2014, 14:44 #13
Meiner Meinung nach der normale Wahnsinn auf Ebay.... daher ist mein Ebay mittlerweile der Schrottcontainer. Kein Bock mehr auf die ganzen Gestörten dort.... Teppiche und Jeans habe ich genug.
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20.08.2014, 15:08 #14
Ganz einfach überweis ihn das Geld und lass dir die Ware zurückliefern. Und dann beschwerst du dich bei Ebay, dass er dir eine defekte Ware zurückgeschickt hat
We don't remember days, we remember moments...
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20.08.2014, 15:16 #15
mark... du hast als privatperson verkauft? ausschluss von garantie und gewährleistung angegeben? und die ware war als defekt gekennzeichnet!
lass ihn kommen
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20.08.2014, 15:27 #16
Mich regen die Leute auf, die ohne Verstand Sachen in der Bucht ticken, das Ganze vielleicht noch in delierialen Zuständen und auch noch ohne die Beschreibung genau zu lesen, um dann den Verkäufer anzuschwärzen, weil sie sich über das ausgegebene Geld ärgern, was sie vielleicht noch nicht einmal haben. Eventuell hat Mutti noch geschimpft, dass er schon wieder Müll gekauft hat, der in der Messiwohnung zusätzlich noch rumliegt.
Als Konsequenz wird dann dem Verkäufer die Hölle heiss gemacht. Habe ich auch schon häufiger bei meinen Ebayverkäufen erlebt....was mein Arm aushält, hält auch meine Rolex aus.
Gruß, Gunnar
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20.08.2014, 18:38 #17
Es scheint zumindest so ein Vielkäufer zu sein mit über viertausend Bewertungen nur als Käufer!
In mir kam auch schon der Verdacht auf das da erst mal munter drauf los gekauft wird und wenn's dann nicht gefällt oder passt wird halt die große Keule ausgepackt und mit allen möglichen Behauptungen auf Rücknahme gedrängt. Als Käufer hat man ja durch Ebay bei diesem Vorgehen keine Konsequenzen zu befürchten. Nicht mal ne negative Bewertung! Im schlechtesten Fall muss man den gekauften Artikel halt doch behalten.
Ich möchte wetten das ein Großteil der Verkäufer entnervt nachgibt und die Ware zähneknirschend doch zurück nimmt. Schon allein deswegen möchte ich nicht einknicken!
Die Frage ist nur könnte er mit dem Vorgehen im Streitfall bei dem oben geschilderten Sachverhalt und dem Streitwert doch vor Gericht ziehen und evtl. sogar Erfolg haben? Das es schwierig sein dürfte dafür einen Anwalt zu finden kann ich mir denken nur dank Rechtschutzversicherung haben ja manche keine Hemmungen mehr..."... ein Auto ist erst schnell genug, wenn Du morgens davor stehst und Angst hast, es aufzuschließen ..." (W. Röhrl)
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21.08.2014, 05:34 #18
Das der Käufer viel kauft ist schon mal ein Indiz für mich, dass er Wiederverkäufer oder Flohmarkthändler sein könnte. Das gekaufte Teil ist vermutlich für seine Zwecke unbrauchbar und deshalb muss er es schnell wieder loswerden. Der Profi ist er.
So ähnlich hatte ich es bei einem Hemd. Die Käuferin behauptete einfach das Hemd hätte einen Fleck. Ich habe zurückgenommen und keinen Fleck gefunden.
Meine Empfehlung: zurücknehmen und nicht weiter ärgern.
Solche Spacken gibts immer wieder.Geändert von Le Rolexier (21.08.2014 um 05:35 Uhr)
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21.08.2014, 07:07 #19
Lass ihn machen....ich würd nix zurücknehmen, wenn die Ware richtig beschrieben war.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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21.08.2014, 07:19 #20
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Lass ihn machen da wird nichts kommen.LG Jörg
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