Imho muss die Uhr zwingend vorgelegt werden.
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18.11.2014, 10:20 #1
Uhr vorzeigen bei Einreise in die Schweiz?!
Hi,
folgendes Beispiel:
Ein in der Schweiz lebender Deutscher hat eine Rolex für 10K in Deutschland erstanden.
Jetzt nimmt er die Kaufpapiere und den MWST Rückerstattungsformular zum Abstempeln mit.
Die Uhr hat er aber nicht dabei, da Sie noch in Deutschland als Übergang zur sicheren Verwahrung im Tresor liegt bis er das nächste mal kommt (warum auch immer)!
Am Zoll legt er alles vor zum Abstempeln....
Gibt es Erfahrungswerte ob die Uhr vorgezeigt werden muss???
Grüße
Swan16710, 116520, 126710, 228235, 126200, Big Bang Black Magic
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18.11.2014, 10:30 #2under Milkwood
LG
Stephen😎
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18.11.2014, 10:35 #3
Die Steuererstattung erfolgt wegen der Ausfuhr der Uhr. Das würde ich als Zöllner sehen wollen.
Beste GrüßeBeste Grüße
Rainer
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18.11.2014, 10:36 #4
Hatte gerade den gleichen Fall mit Shanghai in der
Bekanntschaft und da musste die Uhr vorgelegt werden.Gruß, Hannes
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18.11.2014, 10:52 #5
Man führt ja die Uhr aus und nicht deren Papiere....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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18.11.2014, 11:09 #6
Und die wissen dann auch ob es das richtige Modell ist.....
Könnte ja sein dass man eine GMT am Arm hat, aber auf der Rechnung steht ne andere Ref/Modell...16710, 116520, 126710, 228235, 126200, Big Bang Black Magic
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18.11.2014, 11:11 #7
Und warum sollte dort ein anderes Modell stehen?
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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18.11.2014, 11:11 #8
sei sicher, der Zoll recherchiert das ruckzuck
mit besten Grüßen
Andreas
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18.11.2014, 11:21 #9
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Hätte doch was,ohne Ware sich die MwSt erstatten lassen,dann die Papiere wieder exportieren um das Paket wieder komplett zu haben .....
Verstehe manchmal die Hintergründe solcher Fragen nicht,allein sichere Verwahrung im Tresor in Deutschland ?? ....
Zollpapiere und Ware müssen überein stimmen und vorliegen,werden genau geprüft,ohne wenn und aber und irgendwelchen fiktiven Konstruktionen.VG
Udo
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18.11.2014, 11:44 #10
Der deutsche Zoll schreibt hierzu:
Wie funktioniert der steuerfreie Einkauf in der Praxis ?
Auch bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bezahlen Sie vorerst den vollen Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer. Der Verkäufer erstattet Ihnen die Umsatzsteuer zurück, sobald ihm ein Nachweis vorliegt, dass die Ware ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Als Ausfuhrnachweis dient das Formular Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG).
Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland steuerfrei einzukaufen, sollten Sie das Formular am besten ausdrucken und mitnehmen. Nicht jedes Geschäft hat ihn vorrätig.
In Teil A des Formulars macht der Verkäufer Angaben zum Kaufgeschäft. In Teil B des Nachweises bestätigt die Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union (einschließlich Abflughäfen und Seehäfen) die Ausfuhr der Ware. Dies setzt aber voraus, dass die auszuführenden Gegenstände an der Ausgangszollstelle vorgeführt werden.
Hinweis: Wenn sich die gekauften Waren in Ihrem bereits aufgegebenen Großgepäck befinden, ist es nicht mehr möglich die Ware vorzuführen.
Im Flugreiseverkehr sind Gegenstände im Großreisegepäck vor Abgabe beim Check-In-Schalter des ersten Abflughafens von der Zollstelle bestätigen zu lassen. Die Ausfuhr von Gegenständen im Handgepäck wird dagegen beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich bestätigt.
Quelle: Zoll onlineEs grüßt, Gerd G.
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18.11.2014, 11:47 #11
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18.11.2014, 11:49 #12
Das ist ja blöd
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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18.11.2014, 12:05 #13
Ich finds gut
under Milkwood
LG
Stephen😎
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18.11.2014, 12:50 #14
- Registriert seit
- 15.05.2007
- Beiträge
- 773
Bei mir wollen sie den Kram IMMER sehen, Seriennumern hat bisher nie interessiert...
---------------------------
S
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18.11.2014, 13:00 #15
Bei seriösen und Kunden wo die Sache schlüssig ist gehts recht unkompliziert...
under Milkwood
LG
Stephen😎
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18.11.2014, 13:09 #16
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18.11.2014, 20:23 #17
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18.11.2014, 20:48 #18
Das kann es dir genau sagen. Die Uhr muss auf verlangen vorgezeigt werden! Ansosnten kein Stempel.
Die MWST gibt es nur zurück wenn die Uhr oder andere Waren in den Export gehen und zwar nachweisslich.
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19.11.2014, 08:28 #19
- Registriert seit
- 09.05.2007
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- Rolex Republic
- Beiträge
- 3.820
Die Uhr muß auf Verlangen vorgezeigt werden. Das ist bekannt. Bei einer Privatperson, die der Zöllner nicht kennt aus vorangegangenen Transaktionen, denke ich, wird der die Uhr sehen wollen. Vom persönlichen Auftreten und der Tagesform des Zöllners hängt ab, wie genau er Seriennummer, etc. prüft.
Doof ist der Zoll nicht und im Zweifelsfall hast Du einen RLX Member vor Dir und wenn Du ihm irgendeine Uhr zwigst, die nicht mit den Papieren übereinstimmt.....
LG
MichaelGeändert von löwenzahn (19.11.2014 um 08:32 Uhr)
"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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19.11.2014, 13:15 #20
- Registriert seit
- 10.10.2014
- Beiträge
- 3
Hallo zusammen,
hier einmal meine Erfahrung beim Ausführen von Waren aus Deutschland in die Schweiz.
Egal ob am Flughafen oder beim kleinen Grenzverkehr, die Quittung (zumindest die Rechnungsadresse (bei Bedarf hierzu gerne mehr....)) muss nicht europäisch sein, und die Person darf auch keinen Wohnsitz mehr in der EU haben. Der Zoll vergleicht die Ausweispapiere mit der Quittung. Führerscheine gelten genauso wenig wie Passkopien. Der schweizer Ausländerausweiss ist aber anerkannt. Nun geht man zum Zoll und lässt sich die Quittung " abstempeln" (oder formell ausgedrückt die Ausfuhr bestätigen).
Dabei ist die Ware auf Verlangen vorzulegen! Hierbei habe ich schon die schönsten Diskussionen mit den Uniformierten gehabt: Kleidung z.B. muss noch die Etiketten haben, Fahradteile waren nicht ausfuhrfähig, und Waren im Handgepäck wurden auch nicht "abgestempelt. Begründung hier: Lassen sie sich das bei der Einfuhr in die Schweiz abstempeln...Teilweise musste ich alles rauskramen, teilweise wurde es einfach alles blind abgestempelt.
Die abgestempelte Quittung bekommt dann der Händler zurück und kann uns die MwSt. erstatten. Hierbei ist zu sagen, dass dies eine Serviceleistung des Händlers ist, und keine Anspruch darauf besteht!!!
Mal angenommen wir haben nun die auszuführende Ware vorgezeit und den Stempel vom Zoll bekommen. Was genau passiert wenn die Ware auf dem Weg vom "Zollabstempeln" zum Kofferaufgeben unterwegs "verloren geht, oder zufällig wieder im heimischen Tresor verschwindet kann ich nicht sagen, aber legal dürfte das nicht sein.
Weiter ist es jedem selbst überlassen, ob er bei der Einreise in das Zielland diese Ware beim Zoll anmeldet oder schmuggelt. Hier spiele ich weder Richter nach Ankläger.
Das ganze funktioniert übrigens bei jeder EU Aussengrenze, und ein Stempel vom Flughafen in Amsterdam ist genauso viel Wert wie einer von Hamburg oder Athen. Mir ist nur aufgefallen, das z.B. die französischen Zollkollegen bei einer deutschsprachigen Rechnung die Nase rümpfen den Stempel drauf knallen und keine Lust haben auf englisch zu kommunizieren....Geändert von Paulchen Panter (19.11.2014 um 13:20 Uhr)
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