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19.02.2015, 14:08 #1
Rücktritt von Auftrag aufgrund falscher Information
An dieser Stelle eine Bitte um Information bezüglich der "Beratung in allen Lebenslagen", die "Off Topic" hoffentlich an der richtigen Stelle sind.
Ist ein Rücktritt von einem Auftrag heutzutage möglich?
Sachverhalt:
Vor sieben Tagen habe ich einen Auftrag für die Anfertigung eines Bezuges für ein Sofa erteilt. In dem Geschäft habe ich im Beratungsgespräch die Information gegeben, dass es sich bei dem Stoff um ein Naturprodukt handeln soll. Daraufhin wurden mir verschiedene Stoffe gezeigt. Der Stoff, für den ich mich entschieden habe, ist - was mir in der Beratung nicht mitgeteilt wurde - ein aus 100% Polyester bestehendes Material (Mikrofaser). Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass es mir nicht aufgefallen ist und mir zu dem noch zugesagt hat - insbesondere da er eine hohe Haltbarkeit haben soll.
Kann von solch einem Auftrag zurückgetreten werden?
An Euch vorab herzlichen Dank!
Philip
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19.02.2015, 14:38 #2
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19.02.2015, 14:42 #3
Willst Du denn den Sofabezug aus einem Naturprodukt noch haben?
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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19.02.2015, 14:52 #4
Der Vertrag ist ein Formblatt mit dem Titel: "Bestellung - Rechnung - Lieferschein" mit handschriftlichem Vermerk "Auftrag erteilt" und einer Unterschrift meinerseits im oberen Bereich.
Interesse an einem Sofabezug aus Naturprodukt besteht, jedoch war in dem Laden nichts weiteres und meinem Geschmack entsprechendes vorhanden.
Grund für Naturprodukt - für meinen Nachwuchs möchte ich keine Kunstfaser.
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19.02.2015, 14:54 #5
wie ham früher sand gefressen und aus uns ist einigermaßen was geworden
Gruß
Ibi
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19.02.2015, 14:59 #6
Imho ist der Begriff Naturprodukt ziemlich "weich". Am Ende lässt sich doch alles auf natürliche Bestandteile zurückführen.
Da der Auftrag bereits schriftlich erteilt wurde, würde ich mich an deiner Stelle einfach mal mit dem Laden in Verbindung setzen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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19.02.2015, 14:59 #7
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19.02.2015, 15:02 #8
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19.02.2015, 15:06 #9
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19.02.2015, 15:14 #10
Also solange die kleinen Biester nicht drauf schlafen sollen, hätte ich u.a. aus den von Sebastian genannten Gründen da auch keine Bedenken. Oder willst Du noch ein Foto unseres 4 Jahre alten Sofas mit Naturstoffbezug sehen? Ich liebe meine zwei Mäuse (knapp 6 und knapp 3) wirklich.
You can't always get what you want...
Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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19.02.2015, 15:15 #11
- Registriert seit
- 02.11.2005
- Beiträge
- 1.451
Gruß
Matthias
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19.02.2015, 15:20 #12Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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19.02.2015, 15:43 #13
- Registriert seit
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- Münsterland
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Hey,
Chemie ist nicht grundlos eine Naturwissenschaft. Alles besteht irgendwie aus den Elementen des Periodensystems und die kommen alle irgendwie natürlich vor. Diese Abwehrhaltung der Gesellschaft, die Chemie als etwas "Böses" betrachtet, ist eigentlich Unsinn. Wichtiger wäre mir, wie das Produkt hergestellt wurde. Vorher mal waschen, kann sicher auch nicht schaden, wer weiß, was da noch für Rückstände vom Herstellungsprozess sind ...
Naja, würde an deiner Stelle jetzt einfach das Produkt behalten, das dir bei der Bestellung auch zugesagt hat. Ist mit Kindern sicher die bessere Entscheidung.Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Arte
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19.02.2015, 15:51 #14
Geändert von Insoman (19.02.2015 um 15:54 Uhr)
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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19.02.2015, 16:48 #15
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19.02.2015, 17:53 #16
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19.02.2015, 17:58 #17love_my_EXIIGast
Ich verstehe dass so, das er dachte der bestellte Stoff entspräche seiner Vorgabe. Und jetzt hat er festgestellt das dem nicht so ist.
Viele Grüße,
Oliver
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19.02.2015, 18:02 #18
Nein - es war der einzige Stoff, der mir gefiel. Aber ich wusste nicht, dass es Kunstfaser war... Und Kunstfaser hat sicherlich Vorteile, aber...
Aber noch einmal die Bitte - kann man bei der Erteilung von Aufträgen/Bestellungen innerhalb von 14 Tagen von dem sogenannten "Widerrufsrecht" gebrauch machen? Also kann man es in dieser Situation nutzen und worauf muss man achten, wenn man es nutzen kann?
Ich möchte es wissen, um mich abzusichern...
Noch einmal vielen Dank.
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19.02.2015, 18:04 #19
14 Tage Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzverträgen.
Gruß Toan
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19.02.2015, 18:11 #20
- Registriert seit
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- Münsterland
- Beiträge
- 189
Hey,
genau, Fernabsatz. Ist aber nicht der Fall, wenn du es dir vor Ort anguckst und im Geschäft einen Kaufvertrag unterzeichnest.Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Arte
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