Bitte prüfe vorher, ob Deine Gegend der Mietpreisbremse unterliegt. § 557a BGB ist zum 01.06.15 neu gefasst worden. Solltest Du die Staffel zu hoch ansetzen (im Vorhinein kann keiner wissen, wie sich die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt der nächsten Erhöhung entwickelt), kann der Mieter Deine Mietstaffel rügen und dann musst sie ggf. kürzen.
Sorry, hier zu Deinen Fragen: Nein, die Staffel ist zeitlich nicht begrenzt.
Bei der Berechnung würde ich mich an der Kappungsgrenze (15 oder 20 % in drei Jahren) orientieren. Die Kappungsgrenze gilt zwar nicht für Staffelungen, aber da machst Du am Wenigsten falsch, da die Mieten ja zur Zeit ordentlich steigen.
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Thread: Mietrechtsexperte hier?
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13.09.2015, 15:18 #1
Mietrechtsexperte hier?
Möchte ein Reiheneckhäuschen vermieten und suche einen optimalen Staffelmietvertrag aus
Vermieterseite. Hat jemand ein Muster oder eine Vorlage die gut ist und könnte mir die zukommen
lassen oder eine Empfehlung welchen man nehmen sollte als Vermieter?
Kurze Frage auch noch dazu: Die Staffelmiete ist in der Dauer der Anwendung nicht zeitlich begrenzt,
oder?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
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13.09.2015, 15:27 #2
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Last edited by Relax1; 13.09.2015 at 15:30.
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13.09.2015, 15:47 #3
Übertrage die Vermietung einem Fachmann. Der kostet nicht viel , im Vergleich dazu, was es dich kostet, wenn du einen Fehler machst und du brauchst dir keinen Kopf machen
Last edited by Ingo.L; 13.09.2015 at 15:48.
ready to win #dot2025
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13.09.2015, 15:57 #4
Das klingt nicht nach der Vorbereitung eines Network Angebots.
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13.09.2015, 16:01 #5
ich würde dem örtlichen Haus- und Grund Verein beitreten: Die kennen sich mit der örtlichen Situation aus, haben Rechtsberatungen und Mustermietverträge.
Gruss,
Bernhard
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13.09.2015, 16:03 #6
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13.09.2015, 16:04 #7
+1 kostet wenig und diese haben Formularmietverträge auf dem neusten Stand, wenngleich dies Dich auch nicht immer schützt.
Rheinische Grüße, Frank
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13.09.2015, 16:11 #8
herzlichen dank euch allen erst mal! die 10 jahre maximale dauer für staffelmiete gibt es wohl zum glück nicht mehr. was mich allerdings verwundert, in den mustermietverträgen gibt es so 8-12 kästchen aber nicht mehr. meine mieter wollen aber einen ganz langfristigen mietvertrag (>20jahre), was mich ja freut aber die staffelmiete kann ich da nicht mehr eintragen, weil nicht genügend kästchen da :-(
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13.09.2015, 16:12 #9
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In den Formularverträgen ist aber keine Musterberechnung drin
. Ich hatte leider seit 01.08. (da ist die Mietpreisbremse bei uns inkraft getreten), noch keinen Staffelmietvertrag. Es gilt halt bei neuen Mietverträgen nur noch, ob die Miete zum Zeitpunkt der neuen Staffel innerhalb der ortsübliche Vergleichsmiete liegt oder nicht.
Letztlich läuft die Mietzahlung so lange, bis der Mieter eine zu hohe Miete rügt. Soweit ich informiert bin, kann die Mietzahlung auch rückwirkend zurück gefordert werden und das muss man vermeiden. Wie das in Gegenden aussehen soll, in denen es keinen Mietspiegel gibt, weiß ich auch noch nicht. Da müsste der Mieter ja jedes Mal drei Vergleichswohnungen beschaffen...
Ich denke, es wird sich noch ein Forenanwalt dazu melden...
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13.09.2015, 16:13 #10
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Das gab es auch noch nie! Du konntest und kannst einfach ein Blatt mit weiteren Staffeln anhängen...
Um welchen Ort gehts denn? Mietpreisbremse ja oder nein?
Schau mal hier:
http://news.immowelt.de/tipps-eigent...-moeglich.htmlLast edited by Relax1; 13.09.2015 at 16:18.
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13.09.2015, 16:27 #11
geht um münchen :-)))
ahh, verstehe. manchmal kann es so einfach sein, also einfach ein weiteres blatt hinzufügen...Last edited by watchman; 13.09.2015 at 16:29.
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13.09.2015, 16:32 #12
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Dann kannst Du ja eher großzügig kalkulieren. Ich würde halt die ortsübliche Vergleichsmiete anhand Mietspiegel im Auge behalten und bei Bedarf nach unten anpassen, dann passt das schon.
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13.09.2015, 17:09 #13
Ich würde als Mieter nie einen Staffelmietvertrag abschließen.
Auch wenn du sicher trotzdem einen zuverlässigen Mieter findest - die Fluktuation wird immer höher sein.
Warum keine Indexmiete? Bequemer geht's doch kaum.Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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13.09.2015, 17:46 #14
Anwälte machen ungerne Mietverträge. Anwälte haben zwar Musterverträge in Büchern oder elektronischen Datenbanken, aber das Mietrecht dreht sich so schnell, dass diese Mietverträge nicht immer auf dem aktuellen Stand sein können.
Ich empfehle daher immer, die Musterverträge von den Haus- und Grundbesitzervereinen zu nehmen. Die sind meistens aktueller als andere Vordrucke.
Was ich auch mal probieren würde ist ein Vertragsgenerator, der von ein paar Anwälten betrieben wird. Ist sicherlich auch interessant: http://www.janolaw.deNa Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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13.09.2015, 18:38 #15
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13.09.2015, 19:41 #16
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Ich würde mich bei solchen Dinge nicht unbedingt auf Halbwissen hier in der Community verlassen, sondern mir wirklich einen Rechtsanwalt meines Vertrauens suchen.
Bei 20 Jahre Miete in München geht es dabei ja sicherlich um beachtliche Summen, bei denen der zugehörige Vertrag besser keine Angriffsfläche für irgendwelche Ansprüche bieten sollte.
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13.09.2015, 21:45 #17
Wie Nico schrieb: Der beste Mietvertrag von heute, kann morgen bereits ziemlich schlecht sein.
Ich rate jedem Mandanten zu den Verträgen von "Haus und Grund". Die sind günstig und aktuell. Wie lange? Das weiß niemand.
Selbst erstelle ich nur Mietverträge für Gewerberäume.
Staffelmieten halte ich nicht für optimal, da mit Risiken verbunden und ggf. abschreckend und mit hoher Fluktuation verbunden. Wurde ja schon angesprochen.
Miete auf Niveau der Vergleichsmieten und entsprechende Erhöhungen halte ich für die beste Lösung.
Die größten Probleme liegen ja eh in anderen Bereichen. Stichwort Schönheitsreparaturen, oder Endrenovierung, oder "normaler" Mietgebrauch, oder, oder, oder .....Jürgen
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13.09.2015, 23:29 #18
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14.09.2015, 00:11 #19
Jaja ...
Thema Haus- und Grund-Mietverträge: Die schützen in der Tat nicht, ich weiß aktuell von zwei Fällen allein in den letzten beiden Monaten. Im einen war eine Rechtsänderung noch nicht eingearbeitet, und das war ein Online-Mietvertrag, im anderen eine unwirksame Formularklausel enthalten. Dass Formularmietverträge häufig durchlaufen bedeutet gar nix, da einem solche Fehler immer erst dann um die Ohren fliegen, wenns drauf ankommt.
Erschwerend hinzu kommt noch, dass Formularmietverträge gerade von Laien mit fundiertem Halbwissen regelmässig fehlerhaft ausgefüllt werden ...
Thema Staffellmiete sehe ich wie Jürgen. München hat einen Mietspiegel, der ist Grundlage für die aktuelle Miete und wird es auch bei zukünftigen Erhöhungen sein.
Thema 20(!) Jahres-Mietvertrag. Davon abgesehen, dass ich sowas weder als Mieter noch als Vermieter abschließen würde ... Da geht es am Ende in Summe um x-Tausende von Euro. Dafür, so einen Vertrag von einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erstellen zu lassen gibt es keine Alternative.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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14.09.2015, 14:11 #20
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