Wann war der Verstoß - wann hast Du den Bogen bekommen ? - was für eine Antwortfrist hast Du?
Das Schlimmste, was dir passieren kann, ist ein Fahrtenbuch.
Ansonsten wäre eine Nachschulung für Junior nicht das verkehrteste....
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27.10.2015, 16:28 #1
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Zeugenfragebogen Geschwindigkeitsüberschreitung
Meine Frage geht an die Rechtsexperten hier im Forum:
Mir wurde ein Zeugenfragebogen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts als Halter des betroffenen KFZ zugestellt, Fahrer war ich nicht.
Da ich den Fahrer aber gut kenne (mein Junior) steht mir doch wohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, oder?
Was geschieht, wenn ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache?
Das wohl weitere Problem ist, dass mein Junior im Juli bereits, im gleichen Auto, mit mehr als 21 km/h geblitzt wurde und den Verstoss damals, ohne mein Wissen, auch zugegeben hat. Der entsprechende Bussgeldbescheid ging ihm wohl letzte Woche zu.
Verkehrsrechtschutz über ADAC Plusmitgliedschaft ist vorhanden.
Danke für die Ratschläge
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27.10.2015, 16:36 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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27.10.2015, 16:47 #3ehemaliges mitgliedGast
Fahrtenbuch doch nur bei Unternehmen? Bei Privaten nicht automatisch der Halter?
Thomas
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27.10.2015, 16:50 #4
Stimmt! Mit dem Fahrtenbuch kann man leben, auch wenn's unbequem ist.
Schlimm ist, dass Junior nicht aus seinen Fehlern lernt und noch schlimmer, wenn er andere dadurch in Gefahr bringt!Grüße
Peter
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27.10.2015, 16:52 #5
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27.10.2015, 16:52 #6
Du bist nicht verpflichtet, überhaupt zu antworten. Die werfen jemandem was vor, dann sollen die selber rausfinden, was passiert ist und wer gefahren ist.
Wenn Du Dich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufst, wissen die, wo sie weitersuchen sollen. Also einfach nicht antworten. Im Idealfall wird das eingestellt, vielleicht bekommst Du auch ein Bußgeld, gegen das Du Dich dann erfolgreich verteidigen kannst, vielleicht wenden die sich selber an Deinen Sohn, der zuletzt gefahren war... So oder so: am wenigsten falsch machst Du, wenn Du gar nichts machst. Und egal, was da steht: nein, Du bist nicht verpflichtet, irgendwie zu reagieren.Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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27.10.2015, 16:54 #7
21 + Tachololeranz sind dann mal locker 75 Innerorts.
Ich bin da bei Stefan. Eine Nachschulung ist nicht verkehrt. Vor allem bei 2x in 6 Monaten.
Ich hab mal einen ähnlichen Fall vor Jahren gehabt. Der Mitarbeiter kam dann persönlich vorbei (+50KM)! und hat das Familienmitglied dann auch erkannt. Seitdem hampel ich nicht mehr damit herum. Wer schnell fahren kann, darf es sich auch leisten, schnell bezahlen zu dürfen.Glaube nicht alles, was Du denkst!
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27.10.2015, 16:56 #8
Ist wie Störerhaftung - Vorantworltlich ist am Ende immer der Halter. Nicht zu Antworten ist in meinen Augen genau das falscheste, was man tun kann. Ich hab mal ein Ticket aus Israel bekommen und hab auch die Sache liegen lassen, bis ein Inkassounternehmen mir ne Saftige Rechnung schrieb.
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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27.10.2015, 17:00 #9
Nein, ist nicht wie Störerhaftung, und nein, der Halter ist nicht für Geschwindigkeitsverstöße verantwortlich. Bitte schreib hier nicht so einen Unsinn und lass es so aussehen, als sei das so.
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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27.10.2015, 17:02 #10Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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27.10.2015, 17:04 #11
hab die tage nen bußgeld ausm ausland bekommen
verstoß müsste entweder auf sardinien oder palma gewesen sein - auf alle fälle ists aus spanienGruß
Ibi
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27.10.2015, 17:06 #12
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27.10.2015, 17:07 #13
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27.10.2015, 17:14 #14
...diese Belehrungen mit Nachschulung usw sind echt ätzend, Leute!
Kann man sich meiner Meinung wirklich sparen...Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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27.10.2015, 17:17 #15
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27.10.2015, 17:17 #16
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27.10.2015, 17:20 #17
hey nico, ich bin ja auch nicht beratungsressistend. Ich bin nur lediglich davon ausgegegangen, dass es so ist udn lerne auch gerne dazu.
ich kann mir aber dennoch nicht vorstellen, dass keine reaktion, die beste zu sein scheint.
es interssiert mich dennoch: warum ist der halter nicht verpflichtet, zu reagieren?Glaube nicht alles, was Du denkst!
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27.10.2015, 17:21 #18
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Der Halter wars- er braucht sich aber nicht selbst beschuldigen
2. Er wars nicht: Er muß niemand bezichtigenGruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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27.10.2015, 17:21 #19ehemaliges mitgliedGast
Nicht wenn man, wie wir, schon "Verluste" durch jugendliche Schnellfahrer im Freundeskreis hatte. Sorry, aber ich stimme obi in dem Punkt voll zu. 2 x 75 (Tacho) innerorts binnen kurzer Zeit ist einfach nicht mehr tolerabel. Aber vermutlich wirst Du das erst anders sehen, wenn es jemanden in Deinem Umfeld trifft.
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27.10.2015, 17:22 #20
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