Wenn die Uhr 10 Monate alt ist, sollte die Uhr ein elektronisches Zertifikat haben.
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Thema: Garantieproblem
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30.01.2016, 10:26 #1
Garantieproblem
Moin,
ein guter Freund von mir hat ein kleines Problem mit seiner Breitling "Datora Montbrillant"
Vor ca. 10 Monaten gekauft geht sie jetzt ca.3 Minuten nach.Pro Woche!
Zudem ist die Faltschließe nicht wirklich fest zu und öffnet sich manchmal von ganz allein.
Er nun gestern mit Box, Papieren und Garantiekarte zum Breitling Konzessionär. Der nahm alle Daten auf und stellte schließlich fest, dass das Garantiezertifikat zwar vollständig ausgefüllt ist, jedoch der Stempel des Verkäufers fehlt...
Deswegen könne keine Instandsetzung zu Lasten des Garantieanspruchs vorgenommen werden!
Kostenvoranschlag ca. 580 Euro !
Was kann man tun? Den Verkäufer ( Internet) gibt es leider nicht mehr...
Danke für Input, gern auch per PN.
Schönes Wochenende.Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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30.01.2016, 10:43 #2Moin Moin Digga
Arne
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30.01.2016, 10:49 #3
Ob die Uhr 10 Monate alt ist, weiß ich nicht. Mein Kumpel hat sie vor 10 Monaten neu gekauft.
Das in der Garantiekarte eingetragene Datum ist April 2015Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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30.01.2016, 10:59 #4
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Ansprechpartner wäre in diesem Fall, also wenn der Konzi Ärger macht, Breitling.
Ist schließlich nicht die Schuld des Kunden, wenn irgendein Konzi nicht richtig ausfüllt.Geändert von TheLupus (30.01.2016 um 11:03 Uhr)
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30.01.2016, 11:01 #5
wenn es den verkäufer nicht mehr gibt, greift selbst die sachmangelhaftung mit beweislastumkehr nicht mehr. das ist ärgerlich.
allerdings würde ich mich an deiner stelle direkt an an den hersteller wenden. als konsument kannst du nicht wissen, wie eine garantiekarte ordnungsgemäß auszusehen hat. zudem würde ich die rechnung als kaufnachweis (datum) in kopie mitschicken und mir wünschen, dass es klappt.
den hersteller direkt anzusprechen macht in diesem fall am ehesten sinn, vermutlich hat der konsti nur "bammel" davor, dass ihm die garantiearbeit - wenn es später eine revision gibt - nachbelastet wird.Geändert von obiwankenobi (30.01.2016 um 11:10 Uhr)
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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30.01.2016, 11:38 #6
Er soll sich an Trautmann wenden, das ist die Breitling Vertretung in Deutschland
Moin Moin Digga
Arne
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30.01.2016, 12:42 #7
Trautmann ist top. Sind sehr nett und hilfsbereit.
Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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30.01.2016, 14:04 #8
Blöde Situation.
Würde mich da auch mal an Uhren Trautmann wenden und schauen, was die sagen.....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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30.01.2016, 15:02 #9
Danke Euch.
Wir hatten gehofft, dass vielleicht gar nicht zwingend ein Händlerstempel drin sein muß...
Ist ja anhand der Seriennummer und dieser eingestanzten Nummer im Zertifikat eigentlich eindeutig, dass es sich um die Garantiekarte zu genau dieser Uhr handelt...Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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30.01.2016, 15:20 #10
Ja, klar, aber Breitling hat natürlich noch andere Interessen, z.B. dass beim Konzi gekauft wird und deshalb werden sie u.U. auf den original Kaufbeleg oder den Händlerstempel im Zerti pochen. Leere Papiere sind nicht immer hilfreich ... aber wie schon geschrieben wurde: Direkt an Trautmann wenden, die werden Dir sagen, was Sache ist.
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Beste Grüße, Andreas
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30.01.2016, 15:23 #11
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Aber die wurde doch beim Konzi ( vom wem auch immer) gekauft. An jemand anderes liefert Breitling doch gar nicht.
Wenn die Uhr den Laden verlässt, hat der Konzi die Garantiekarte ordentlich auszufüllen. Wenn er mit einem Grauen irgendwie mauschelt, dann ist das ein Problem zwischen Breitling und dem Konzi und nicht zwischen Breitling und dem Endverbraucher, welcher ja nicht einmal die Rechnung aufheben muss. Dafür hat er ja die Garantiekarte.Geändert von TheLupus (30.01.2016 um 15:26 Uhr)
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30.01.2016, 16:02 #12
Ich gehe davon aus, dass Breitling checken wird, wohin die Uhr ging, und wann sie dort verkauft wurde. Sofern die Uhr dann tatsächlich noch innerhalb des Garantiezeitraums ist, wird man sich da dann wohl auch dran halten.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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30.01.2016, 16:45 #13
Die aktuellen Breitling Zertifikate sehen so aus wie auf dem Bild zu sehen. Stempel ect.. Gibt es bei Breitling schon lange nicht mehr.
Das ist ein Display mit Konziname Seriennummer und Referenz sowie Datumseintrag.
Moin Moin Digga
Arne
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30.01.2016, 17:09 #14
Da Garantie eine freiwillige Leistung ist, an die der Geber beliebige Bedingungen knüpfen kann, verlangt Breitling eben eine korrekt ausgefüllte Karte mit Stempel. Habe ich die als Käufer nicht, kann ich nur noch auf das Entgegenkommen des Garantiegebers hoffen, oder die Sachmängelhaftung beim Verkäufer geltend machen. Letzteres ist gesetzlich geregelt, es können schnell Fristen gesetzt werden (was bei freiwilligen Garantieleistungen schon schwieriger ist) und zur Not kann nach fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen auch gewandelt werden ... nutzt nur nichts, wenn der Verkäufer nicht mehr da ist.
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Beste Grüße, Andreas
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01.02.2016, 13:55 #15
Hihi,
bei Fernsehgeräten, Mixern, Waschmaschinen, ... ist's meines Wissens nach umgekehrt. Da wurde bei mir NOCH NIE das Garantiezeugs ausgefüllt und abgestempelt, das würde im Falle des Falles auch nicht akzeptiert werden, wurde mir gesagt. Es zählt nur der Kaufnachweis - Rechnung oder Kassabon. Warum das bei Uhren anders ist ...?
Ich hätte also schon angenommen, dass mit Kaufrechnung eine Garantieabwicklung möglich sein sollte.Geändert von Sette (01.02.2016 um 13:57 Uhr)
Gruß
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