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  1. #1
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Steuerliche Frage: Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmer Überlassung

    Ich hab mal eine Frage an die Steuerprofis.

    Ein Arbeitnehmer ist bei Firma A angestellt. Diese überlässt ihn im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung an Firma B. Diese wiederum setzt den Arbeitnehmer bei ihren Kunden C ein.

    B hat einen Vertrag mit C, der 36 Monate läuft und danach neu verhandelt wird. Ob der Vertrag verlängert wird und ob der Arbeitnehmer dann auch noch dort eingesetzt wird, kann zu jetzigen Zeitpunkt nicht sicher bestimmt werden. Deshalb lautet die Prognose von A, dass die Tätigkeit für den Arbeitnehmer bei C dort nach 36 Monaten endet und er evt. an eine andere Firma als B verliehen wird.

    Wenn Firma A dem Arbeitnehmer diese Prognose schriftlich mittteilt und festsetzt, dass der Sitz von Firma A die erste Tätigkeitsstätte ist, obwohl er dort während seiner Tätigkeit bei C nur 2 oder 3 mal im Jahr ist, werden dann die Einsätze bei C als eine Auswärtstätigkeit angesehen ?

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  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von 2305
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    Meines Erachtens ja, ist allerdings nicht mein Bereich. Es existiert aber ein recht ausführliches BMF-Schreiben zur Thematik: http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html

  3. #3
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Danke viel Stoff. Ich acker mich mal dadurch.

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