Bleibt nur offen, ob dieses eine Eintagsfliege als Example dient oder ob ebay es mal ernst macht und auch die richtigen ausschließt...denke eher nicht
Aufgrund von Bewertungen die eigenlich willkürlich sind....wie kann man da sinnvoll die Leute rausschmeißen...
Schreit nach puplicity und heißer Luft...damit die Dumpfbacken weiter machen können...und sich so darstellen können, das sie behaupten können, seht nur wie tun was....
Bauernopfer, wenn ebay das mal ernsthaft anpacken würde, dann würden die nur noch die Hälfte umsetzen....
Gruß Andreas
Ergebnis 1 bis 3 von 3
Thema: ... und immer wieder EBay
-
29.06.2005, 17:56 #1
- Registriert seit
- 15.07.2004
- Beiträge
- 568
... und immer wieder EBay
Habe ich gerade gelesen, hätten wir da nicht auch noch ein paar Kandidaten aus unserer Liebelei denen das Konto gesperrt gehört ??
Ebay muss Händler nicht wieder aufnehmen
29. Jun 16:38
Ebay-Logo
Bild vergrößern
Ebay-Logo
Foto: dpa
Ein Händler ist mit seiner Klage gegen Ebay gescheitert. Wegen zu vieler negativer Kundenbewertungen hatte ihn das Internet-Auktionshaus von weiteren Geschäften ausgeschlossen.
Das Online-Auktionshaus Ebay darf Mitgliedern mit einer hohen Anzahl negativer Bewertungen kündigen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg. (AZ: 7 U 169/04)
Im verhandelten Fall hatte ein Verkäufer gegen Ebay geklagt. Seit 2001 hatte der Mann Waren aus dem Geschäft seiner Frau, in dem er als Angestellter arbeitet, über die Auktionsplattform angeboten.
Nutzerkonto gesperrt
Ebay sperrte das Nutzerkonto des Händlers, weil er nach Auffassung des Unternehmens zu viele negative Bewertungen von Käufern erhalten hatte. Das Auktionshaus verwies auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für einen solchen Fall eine Kündigung innerhalb von 14 Tagen vorsieht.
Der Ausgeschlossene verlangte zunächst vor dem Landgericht Potsdam die Aufhebung der Sperre sowie einen Schadensersatz für die Zeit, in der er keine Waren hatte anbieten können. Die Richter am Landgericht lehnten beides ab und wurden kürzlich von dem OLG-Urteil bestätigt.
Grundsatz der Vertragsfreiheit
Das Brandenburgische Gericht befand, dass die AGB sowohl bezüglich der Kündigung wie auch der zweiwöchigen Kündigungsfrist mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vereinbar seien. Dem Argument des Klägers, Ebay sei wegen seiner marktbeherrschenden Stellung zur Wiederaufnahme des Ausgeschlossenen verpflichtet, erteilten die Richter ebenfalls eine Absage: Auch für Ebay gelte der Grundsatz der Vertragsfreiheit – ganz unabhängig von der Marktstellung. (nz)Gruss Thomas
"Honi suit qui mal y pense!"
-
29.06.2005, 18:05 #2AndreasGast
RE: ... und immer wieder EBay
-
29.06.2005, 18:32 #3ehemaliges mitgliedGast
RE: ... und immer wieder EBay
Original von Andreas
Bauernopfer, wenn ebay das mal ernsthaft anpacken würde, dann würden die nur noch die Hälfte umsetzen....
Gruß Andreas
Ähnliche Themen
-
F1 Sound, immer und immer wieder...
Von Masta_Ace im Forum Off TopicAntworten: 7Letzter Beitrag: 02.05.2007, 13:59 -
Und wieder, immer wieder ist die Pepsi-Plexi dran
Von Tudormaniac im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 33Letzter Beitrag: 13.07.2006, 12:25 -
SUB und immer wieder SUB >>>>>>
Von Rocco im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 10Letzter Beitrag: 20.06.2005, 21:14
Lesezeichen