§ 6 StVO gilt auch für Busse, wenngleich deren Fahrer manchmal ein merkwürdiges Verständnis für ein "Miteinander" an den Tag legen.
§ 6
Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
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10.03.2016, 19:22 #1
Verkehrsexperten vor: hat ein entgegenkommender Bus in engen Straße grds. Vorfahrt?
Liebes allwissendes Forum,
im Titel ist schon das wesentliche gesagt. Hat ein entgegen kommender Bus in einer engen Straße auch Vorfahrt, wenn er sich auf der Seite der regulär parkenden Autos befindet, die die Straße "verengen"?
Es geht mir um die verkehrsrechtliche Seite, nicht um Vermutungen. Es ist völlig selbstverständlich, vorausschauend zu fahren, auch mal 5 gerade sein zu lassen und Verständnis dafür aufzuzeigen, dass ein 12 Meter langer Bus ohne Einweisung nicht rangieren kann.
Ich finde es nur ziemlich dreist, wenn ein Bus in einem geraden gut einsehbarem Bereich und Anhaltemöglichkeit auch mal 2 oder drei Fahrzeuge rangieren läßt, obwohl dieser zumindest für normale PKW auf der NICHT-Vorfahrtsseite ist.
Wenn dieser jedoch grds. Vorfahrt hat, bin ich beruhigt und rege mich darüber künftig nicht mehr auf.
Rheinische Grüße, Frank
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10.03.2016, 19:30 #2Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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10.03.2016, 19:44 #3
Das hatte ich vermutet, lieben Dank Sascha
Das verleitet mich zu hypothetischen Anschlussfragen:
Wenn der Bus einem die Vorfahrt nimmt, und danach nicht mehr rangieren kann:
1. Ist es dann "Nötigung", weil mich der Vorfahrt missachtende Busfahrer zum Rangieren zwingt ?
2. Was passiert, wenn ich mir bei dem erzwungenem Rangiervorgang bspw. eine Felge beschädige? Bekommt der Busfahrer eine Teilschuld?
3. Ist es "Nötigung", wenn ich mich weigere zu rangieren und den Verkehrsfluss blockiere bis bspw. die Vorfahrt von der Verkehrsüberwachung geklärt wird?
Das sind nur theoretische Fragen, weil im Zweifelsfall in der Praxis kein eindeutiger Beweis festgestellt werden könnte bzw. ein Busfahrer immer Fahrgäste als Zeugen hätte, die vermutlich allein aus Wartefrust auf der Seite des Busfahrers wären.
Ich möchte auch nochmals klarstellen, dass ich dies in der Praxis nicht täte. Ich habe mir in so einem Fall nur schon mal eine Felge beschädigt und es natürlich dabei belassen (Prinzip: wirf gutes Geld nicht Schlechtem hinterher) bin heute wieder in so einer dreisten, ärgerlichen Situation gewesen, sodass mich der Sachverhalt interessiert.
Rheinische Grüße, Frank
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10.03.2016, 20:10 #4
Mir nehmen hier am Zentralen Busbahnhof täglich mehrere Busse auf einmal die Vorfahrt.
Einer fährt einfach mit einem Teil in die 1m Lücke zum Vordermann und blockiert mich um die anderen durchzulassen.Gruß Toan
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10.03.2016, 20:11 #5
Zu Frage 2 denke ich, es ist Dein Problem. Du bist ja nicht gezwungen, ein Fahrmanöver zu machen, das Dein Auto beschädigt. Meines Erachtens spielt dabei auch keine Rolle, wer Vorfahrt hat.
77 Grüße!
Gerhard
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10.03.2016, 20:31 #6
Ob das schon Nötigung ist?
Sollte einer unsrer Robenträger wissen. Den Schaden ersetzt bekommen? Glaub ich nicht, wärst halt stehen geblieben. Solange, bis die Polizei kommt und die Situation auflöst
Ich muss jeden Morgen am Wiesbadener Hbf vorbei. Ich hab ja Verständnis für Busfahrer - aber was sich manche beim Anfahren von der dortigen Großhaltestelle in den fließenden Verkehr rausnehmen, ist einfach nur kackdreist.Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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10.03.2016, 20:54 #7
Sie sind wohl im Recht.
http://www.regel-gerecht.de/site.asp...tml/mc3_12.htmGruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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10.03.2016, 20:58 #8
Diese Regel gilt aber nur bei Haltestellen.
Gruß
Hannes
Chachadu
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10.03.2016, 21:14 #9
Ist eine Großhaltestelle keine Haltestelle?
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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10.03.2016, 21:33 #10
Klar ist das ne Haltestelle. Ist aber schon ein Unterschied zwischen anfahren von einer Haltestelle oder auf Biegen und Brechen zeitgleich mit dem ersten Blinken rausziehen.
Geändert von shocktrooper (10.03.2016 um 21:36 Uhr)
Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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10.03.2016, 21:35 #11
- Registriert seit
- 10.12.2004
- Ort
- Shangri-La
- Beiträge
- 947
Ach, wie liebe ich Antworten wie diese : "Ich hab ja Verständnis für Busfahrer - aber..."
Mir wäre es ja auch lieber wenn es diese verdammten Busse gar nicht gäbe und statt dessen lieber 50 zusätzliche PKW. Dann fände der Kampf auf Deutschlands Strassen wenigstens in der gleichen Gewichtsklasse statt. Aber so zwingen uns diese Rüpel mit ihren tonnenschweren Gefährten alle paar Minuten zu waghalsigen Manövern, bei denen wir zum Teil sogar unsere Autos schrotten.
Jetzt mal im Ernst, Jungs :Ich war als Student Busfahrer. Fahrt mal so ein Ding im dichten Strassenverkehr und dann würden manche hier ganz anders urteilen.
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10.03.2016, 22:12 #12
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10.03.2016, 22:23 #13
Ah ok, Hannes.
Hätte ich den vorstehenden Post doch besser zitieren sollen.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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10.03.2016, 23:47 #14
Der Größere hat immer recht!
Gruß,
René
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11.03.2016, 06:22 #15
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11.03.2016, 06:39 #16
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11.03.2016, 06:51 #17
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11.03.2016, 06:53 #18
Soweit ich den Eingangspost verstanden habe, ging es doch darum wer in Engstellen Vorfahrt hat und nicht um die Regeln an Haltestellen, die ja wohl logisch und nachvollziehbar sind?
Im fließenden Verkehr darf sich keiner die Vorfahrt erzwingen. Bei uns im Dorf gibts viele Engstellen wg. Fahrzeugen, die erlaubterweise am Straßenrand parken. Es kommt oft vor dass mal ein Bus oder 40Tonner mit einem Affenzahn durchbrettert und sich einen Dreck drum schert, ob das Hindernis auf seiner Seite ist oder nicht.
In der Situation halte ich an, wenn ich noch nicht auf Höhe des Hindernisses bin und lass den Dicken durch. Wenn ich schon weiter bin halte ich auch erst mal an und warte anstatt unborsichtigerweise auf den Bordschein auszuscheren und evtl. jemanden zu gefährden. Kann natürlich sein, dass der Entgegenkommende dann auch bremsen oder anhalten muss....
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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11.03.2016, 06:56 #19
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11.03.2016, 07:33 #20
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Das kann ich aus eigener Erfahrung (allerdings mit einem PKW) mit JA beantworten. Der entgegenkommende Fahrer hätte aufgrund parkender Autos warten müssen, ich konnte nicht ausweichen. Unsere Spiegel berührten sich und wurden beschädigt. Danach das Übliche: Polizei, Versicherung, Kostenvoranschlag usw. Lange Rede, kurzer Sinn: Jeder blieb auf seinem Schaden sitzen (mittlerweile schrieben sich unsere Anwälte!), da ich mir die Vorfahrt erzwungen hatte, mein "Gegner" aber auch warten hätte können. Recht haben und Recht bekommen...
Fazit: Mir ist es inzwischen ziemlich egal, ob man mir die Vorfahrt nimmt, solange dabei nichts passiert. Dann warte ich eben einige Sekunden länger.Gruß,
Andree
Man sollte so gelassen wie ein Stuhl sein. Der muss auch mit jedem A.... klarkommen!
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