Car Allowance ist ja die Benutzung des Privatfahrzeugs für Dienstfahrten, bei der der AG dafür eine Aufwandsentschädigung in Form von einem Gehaltszuschlag bezahlt. Diese Aufwandsentschädigung wird genauso versteuert, wie das normale Gehalt. Es handelt sich dabei aber weiterhin um ein Privatfahrzeug, ist also auch auf eine Privatperson zugelassen. Somit kann man die Anschaffungskosten (Finanzierung) nicht absetzen. Die Kosten für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte können von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch nicht Fahrten zu Kunden. Dienstreisen z.B. Zu Schulungen können auch abgesetzt werden.
Ist aber auch alles davon abhängig, was der AG in seiner Car Allowance vertraglich zusichert.
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Thema: Car Allowance - Steuerfrage
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12.03.2016, 14:11 #1
Car Allowance - Steuerfrage
Moin Moin!
Eine Entscheidung steht aktuell an, Firmenwagen oder Car Allowance. Letzteres klingt für mich momentan nach dem besseren Paket. Eine Frage konnte mir das WWW aktuell nicht beantworten. Wenn ich mich für Betrag X on top auf das aktuelle Gehalt, als Car Allowance, entscheide, wie werden dann die Fahrten versteuert. Kann ich Fahrten mit dem PKW für die Firma dann trotz Car Allowance in der Steuererklärung angeben? Wie sieht es bei Anschaffung (Finanzierung) eines neuen privaten PKW aus, kann ich hier ebenfalls die anteiligen Kosten in der Steuererklärung geltend machen?
Grüße,
JanGrüße,
Jan
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12.03.2016, 19:23 #2
Geändert von natas78 (12.03.2016 um 19:24 Uhr)
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12.03.2016, 20:17 #3
Früher hat man Dienstfahrten mit dem privaten PKW mit 0,30€/km steuerfrei (?!) abgerechnet. Heute nicht mehr?
Es grüßt der Stephan
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12.03.2016, 20:20 #4
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12.03.2016, 22:05 #5
Ich bin der Meinung, dass die 30 Cent für die Dienstfahrten schon durch die Aufwandsentschädigung des Arbeitgebers abgegolten sind. Eigentlich müsste man die Aufwandsentschädigung des AG mit den 30 Cent pro KM Dienstfahrt gegenrechnen. Alles was darüber hinausgeht kann man dann natürlich beim FA geltend machen.
Ist aber wie gesagt eine Frage wie es in der Car Allowance des AG geregelt ist. Wenn dort was drinsteht, dass der AG die Dienstfahrten mit 30 Cent pro KM vergütet, was auch meistens so drinsteht, dann kann man das dann nicht nochmal beim FA geltend machen.
In beiden Fällen musss aber ein Fahrtenbuch geführt werden.
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13.03.2016, 00:23 #6
Die Aufwandsentschädigung wird doch voll steuerpflichtig behandelt, also müssen die Reisekostenerstattungen, sofern gewährt und bis zur Höhe zu der sie als Werbungskosten abziehbar wären, steuerfrei sein - das lässt sich aber nicht gegenrechnen. Werden aufgrund der Aufwandsentschädigung keine Erstattungen gezahlt, liegen Werbungskosten vor. Fahrtenbuch bedarf es doch nur, sofern Mehraufwand geltend gemacht werden soll... Lohnt sich das Car Allowance Modell wirklich?
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13.03.2016, 00:43 #7
Also um das nochmal klarzustellen. Den Weg zum Arbeitgeber zahlt ja nicht der Arbeitgeber. Diesen Weg kann man sich mit 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten vom FA zurückholen.
Die Fahrten zum Kunden können vom AG als Reisekosten erstattet werden, was ja auch durch den Car Allowance Vertrag abgegolten ist. Darin verpflichtet man sich ja die Fahrten im privaten PKW zu absolvieren. Wenn der AG keine Reisekostenerstattung vereinbart hat, also auch keine Car Allowance, dann kann man sich die Dienstfahrten zum Kunden mit 30 Cent pro KM zurückholen.
Man kann sich ja schließlich nicht die Fahrtkosten zweimal bezahlen lassen - einmal durch den AG und dann durch das FA.Geändert von natas78 (13.03.2016 um 00:46 Uhr)
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13.03.2016, 08:18 #8
- Registriert seit
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- 10.046
Es hängt vom AG ab. Ich habe z.B. eine Car Allowance und kann die Fahrten zum Kunden, Flughafen mit einer Kilometerpauschale abrechnen.
Man kann hier also nicht pauschal antworten, der TS muß in seinen Arbeitsvertrag schauen oder explizit nochmal nachfragen.
Generell lohnt es sich schon, aber eher, falls man wenig Kilometer fährt, sowohl beruflich als auch privat. Würde so tippen, bei weniger als ca. 10tkm. Aber das hängt natürlich davon ab, wie hoch die Allowance oder bei Wahl des Firmenwagen ggf. eine Privatnutzpauschale ist. Und wie neu Dein Auto ist, d.h der Wertverlust.
Mache einfach mal eine Rechnung auf, ob Du mit dem Allowance Modell auf vertretbare Kosten Deines Wagens pro Kilometer kommstGeändert von hallolo (13.03.2016 um 08:19 Uhr)
Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.
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13.03.2016, 09:54 #9ehemaliges mitgliedGast
Im Prinzip hat Natas alles gesagt.
Allerdings gibt es eine Sonderregelung, die mit dem Finanzamt und dem AG(Steuerberater) abgestimmt werden muss.
Man kann eine mtl. Pauschale erhalten, die brutto für netto bezahlt wird.
Dafür muss man regelmäßig Fahrten für den AG machen (also primär Vertrieb). Dazu muss man eine Zeit lang einen Nachweis führen, der dann generell anerkannt wird. Allerdings kann jederzeit das FA ein Fahrtenbuch als Nachweis verlangen.
Dabei darf die Pauschale - wie schon erwähnt - den Preis pro km nicht überschreiten, i. d. R. die 0,30€. Allerdings kann man nachweisen, dass die Kosten pro km höher als 0,30€ sind. Das wird aber erst bei einer Fahrzeugklasse um die 90-100k klappen und einem hohen Anteil Geschäftskilometer. Reinrechnen kannst du alle Kosten für das Fahrzeug und den Fahrzeugwert auf 6 Jahre linear abgeschrieben. Kostet dein Fahrzeug also 90k, dann sind das 15k pro Jahr zzgl. Versicherung, Reifen, etc. . Dann die nach den gefahrenen km anteiligen Kosten für den AG der AG-Pauschale entgegengerechnet und schon weißt du, ob du noch was raus bekommst oder nachversteuern kannst. Interessant ist meist das Benzin. Das wird dabei oft vergessen zu berücksichtigen. Wenn der Arbeitgeber dir den Tank immer zahlt, musst du natürlich die komplette Tankrechnung mit zur AG-Pauschale addieren und den anteiligen Kosten für die geschäftliche Nutzung entgegenstellen. Dann kommt man schnell in Bereiche, die um die 1.500€ mtl. liegen. Also muss man bei der Gesamtkostenrechnung den anteiligen Anteil ebenfalls auf 1.500€ bringen, sonst versteuert man nach. Ach ja, wenn das vom FA festgestellt wird, passiert das dann natürlich bis zu 10 Jahre rückwirkend.
Wer das Spiel beherrscht, kann gewinnen. Denn ein Firmenfahrzeug wird mit 1% zzgl. der km zum Arbeitsplatz versteuert - bei mir wären das über 2%! Da kann man schon mal Arbeit investieren und ein Fahrtenbuch führen.
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13.03.2016, 14:46 #10
Schon einmal vielen Dank für die regen Hinweise.
Es stellt sich so dar, dass mit dem Betrag die "Reisekosten" im Radius von 250 km um den Firmenstandort bereits abgedeckt wären. Alles drüber würde mit 0,30 € pro KM erstattet werden (über die Reisekosten, netto). Der Betrag (die Car Allowance) würde brutto ausgezahlt werden. Daher die Frage ich ob die 0,30 € pro KM unter 250 km dann in der Steuererklärung angeben kann.
Bisher war es so, das jeder km pauschal mit 0,30 € abgerechnet wird. Das soll sich nun ändern und zur Wahl steht ausschließlich Firmenwagen oder Car Allowance.Grüße,
Jan
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13.03.2016, 14:52 #11
Interssanter Weg der Firma. Deine Entscheidung gegen Firmenwagen dürfte ja die Fahrstrecken berücksichtigen und es werden ja ncht jeden Tag 250 km oder mehr werden. Würde aber vermuten, dass im Gegensatz zu "früher" der Zuschlag ausbezahlt wird und daher keine Abrechung ggü. dem FA möglich ist.
Edit: Wenn 20 Tage max. Km pro Tag wären es ja 75 Eur mal 20 Tage und somit 1.500 Eur. Bei Versteuerung und trotzdem so viel fahren, wäre es ein Zuschussgeschäft oder?Geändert von AndreasL (13.03.2016 um 14:54 Uhr)
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13.03.2016, 14:56 #12
Das steht auch nirgendwo, bislang ging es ja ausschließlich im Reisekosten.
Klar: aber nur einfach, sofern > Pauschbetrag und die 0,30 Cent/Kilometer wirken sich zwar auf die Steuerlast aus, bekommst Du aber nicht 1:1 zurück.
Na das ist eben nicht zwingend abgegolten, sondern ggf. auch nur Geld dafür, dass der AN seinen eigenen PKW nutzt. Dein AG kann Dir darüber hinaus jeglichen Betrag je Kilometer erstatten, den er Dir erstatten möchte. Bis 0,30 Cent/Kilometer steuerfrei. Erstattet er weniger, kannst Du die Differenz bis 0,30 Cent (oder tatsächliche Kosten) als Werbungskosten ansetzen. Erstattet er mehr, versteuerst Du erstmal alles über 0,30 Cent, dann ggf. Nachweis tatsächlicher Kosten. Dass soweit eine steuerfreie Einnahme vorliegt, kein Werbungskostenansatz mehr erfolgen kann ist logisch.
Das ist ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, im Rahmen dessen Du einen Freibetrag eingetragen bekommst, bspw. in Höhe des AG-Zuschusses, unterstellt, dass Du später Werbungskosten > Pauschbetrag bspw. aus Wege Wohnung/Arbeitsstätte und Dienstreisen hast in entsprechender Höhe oder höher hast. Kann auch in anderen Bereichen (Fortbildungskosten, Arbeitsmittel) Sinn machen, wenn planbar und man unterjährig nicht auf das Geld verzichten möchte.
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13.03.2016, 15:01 #13
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13.03.2016, 15:01 #14ehemaliges mitgliedGast
So wie ich das verstehe, handelt es sich dann einfach um eine Gehaltserhöhung. Du kannst dann die eingesetzten Kosten beim FA geltend machen. Bis zur Werbepauschale so, darüberhinaus musst du sie nachweisen. Heißt im Klartext Vollkostenrechnung für dein Fahrzeug und anteilige Bewertung der Kosten für die Fahrten für den AG oder mit 0,30EUR, was sicher kein Geschäft ist.
Auch wenn ich nicht weiß, wie hoch deine Pauschale ist, nimm aus meiner Sicht einen Firmenwagen. Mit dem privat PKW hängst du mit allem drin - egal ob Unfall, Verschleiß und Neuanschaffung. Auch wenn dein Weg zur Arbeit relativ kurz ist, lohnt sich der Firmenwagen eher. Wenn die Pauschale in der Höhe von 1k ist, kann man anfangen darüber nachzudenken.
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13.03.2016, 15:12 #15
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Die Car Allowance deckt pauschal alle dienstlichen Fahrten im Umkreis von 250km um den Firmensitz ab. Die ursprüngliche Regelung 0,30€ pro Kilometer auszahlen entfällt damit und entsprechend kannst Du auch nichts derartiges in Deiner Steuererklärung angeben. Die Car Allowance wird als Teil Deines Gehalts ausgezahlt und unterliegt den selben Steuern und Sozialversicherungsabgaben wie Dein restliches Gehalt. Sie bedarf somit auch keiner gesonderten Nennung in der Steuererklärung. Was Du jedoch auch in Zukunft machen kannst, ist Deine Fahrten zu Deinem regelmäßigen Arbeitsort im Rahmen der Pendlerpauschale geltend zu machen.
Beste Grüße, Steve
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13.03.2016, 15:18 #16ehemaliges mitgliedGast
Nein, die Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers kann er auch geltend machen.
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13.03.2016, 15:24 #17
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Laut diesem Artikel (https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...steuer-ab.html) ist Deine Aussage richtig, sofern der Arbeitgeber die Kosten für die Reisen nicht übernimmt. Die Frage ist, ob das steuerrechtlich der Fall ist, wenn er eine Car Allowance erhält.
Beste Grüße, Steve
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13.03.2016, 18:12 #18ehemaliges mitgliedGast
Wenn er die Kosten übernehmen würde, müsste man den Betrag nicht als Einkommen versteuern. Somit übernimmt er die Kosten nicht.
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13.03.2016, 18:39 #19
Faustformeln:
Sachwert schlägt Barwert, spricht also für ein Firmen KfZ
Wenn man eine Car Allowance nimmt, dann fährt man ein privat Auto und so ist es auch vor dem Fiskus zu behandeln. Das private KFZ interessiert den AG nicht und die Car Allowance ist faktisch eine Gehaltserhöhung.
Ein Firmenauto ist meist dann interessant, wenn man gerne neue und teure Autos mag, nicht zuviele km vom Arbeitsplatz entfernt wohnt (wg. Der Versteuerung) und der AG unbegrenzt Kraftstoff bezahlt.
Car Allowance ist interessant im Umkehrschluss zu oben genannten oder wenn man privat schon ein besonderes Auto hat (Oldtimer, Cabrio, Sportwagen), den man als Firmenauto nicht bekommen würde. Oder wenn man mit Autos nix am Hut hat. ;-)
LG Peter
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14.03.2016, 10:46 #20
Vieles richtig und vieles falsch !
Bevor man sich über das Steuerthema Gedanken macht, sollte man zuerst mal ohne Steuer rechnen: Wie hoch ist die Gehaltserhöhung und wieviele km fährst Du im besagten Radius ? Extrembeispiel: Gehaltserhöhung ist jeweils 500 € p.M. - der eine fährt monatlich 500 km in diesem Radius - der andere 1.500 km....................die Beantwortung dieser Frage ist der Ausgangspunkt.............................und dann reden wir irgendwann später über die Steuer...................Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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