Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 37
  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
    Registriert seit
    26.01.2005
    Beiträge
    4.228

    Kündigung Einliegerwohnung: Kurze Einschätzung erbeten

    Liebes Forum,

    meine Mutter möchte dem Mieter ihrer Einliegerwohnung kündigen. Im Haus existieren 2 Parteien. Sie selbst bewohnt die eine, die andere ist erwähnte ELW.

    Nun könnte sie ohne Angaben von Gründen auf Basis von §573a, Abs. 1 (BGB) kündigen. Wobei sich die Kündigunsfrist dann von 3 auf 6 Monate verlängern würde.

    Ich bitte aber um Einschätzung einer anderen Möglichkeit, wie die Kündigung schon nach 3 Monaten wirksam werden könnte: Der Mieter verstößt gegen den Mietvertrag, indem seine Freundin in die Wohnung eingezogen ist. Das deute ich als grobe Verletzung des Mietvertrages, in welchem ausdrücklich nur ein "Bewohner" vereinbart ist. Auch die Nebenkosten (pauschal) sind nur auf eine Person ausgelegt. Die Wohnung ist auch nur ca. 30qm groß.

    Wäre diese eurer Meinung nach in diesem Fall ein stichhaltiger Sonderkündigungsgrund?

    Oder sollten wir lieber den sicheren Weg der Kündigung nach §573a wählen?
    Gruß Frank

  2. #2
    Freccione Avatar von Herman
    Registriert seit
    21.09.2009
    Ort
    Ghetto di nix o
    Beiträge
    6.499
    Blog-Einträge
    3
    Warum kündigt man die denn? Jetzt wo sie endlich ein Heim gefunden haben die zwei.

    Ich denke der Hauptmieter kann seinen Partner auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung mit einziehen lassen.
    30 qm langen doch auch für zwei, solange die Türe der Einliegerwohnung nicht nach innen aufgeht.

    Meine Einschätzung ist, wenn, dann lieber den sicheren Weg einschlagen.


    Gruß,
    Johann
    Geändert von Herman (03.05.2016 um 16:02 Uhr)

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
    Registriert seit
    26.02.2014
    Ort
    Heart of Eastside
    Beiträge
    14.850
    Darf man echt im Mietvertrag verfügen, dass ein möglicher Lebenspartner/-in nicht mit einziehen darf?!?
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
    Registriert seit
    26.01.2005
    Beiträge
    4.228
    Themenstarter
    Das ist halt die Frage!
    Gruß Frank

  5. #5
    Freccione Avatar von RBLU
    Registriert seit
    23.06.2008
    Ort
    Bayern und etwas US
    Beiträge
    4.844
    Jetzt werden sicher wieder die forumsueblichen Antworten kommen wie "Konsultiere einen Fachanwalt oder Experte kommen.

    Dennoch wuerde mich die Rechtspraxis und euere Erfahrungen interessieren.
    Gruss,
    Bernhard

  6. #6
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    24.730
    Zitat Zitat von harleygraf Beitrag anzeigen
    Darf man echt im Mietvertrag verfügen, dass ein möglicher Lebenspartner/-in nicht mit einziehen darf?!?
    Zitat Zitat von X-E-L-O-R Beitrag anzeigen
    Das ist halt die Frage!
    Jein

    Wenn nur ein Mieter im Mietvertrag steht, dann darf der nicht einfach andere mit einziehen lassen. Bevor der Lebenspartner einzieht, braucht der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Ohne diese Erlaubnis ist es ein Abmahnungs- und später vielleicht Kündigungsgrund.

    Aber: der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter zustimmt. Der Vermieter kann sich also nicht gegen den Lebenspartner in der Wohnung wehren, aber das muss eben diesen formellen Prozess der Zustimmung durchlaufen.

    Ein Kündigungsgrund ist das aber noch nicht sofort. Der Mieter müsste aufgefordert werden, seinen Mitbewohner/in rauszuschmeißen. Erst dann, wenn er das nicht macht, kann man ggfs. kündigen.
    "In three words I can sum up everything I've learned about life: It goes on." - Robert Frost

  7. #7
    Yacht-Master
    Registriert seit
    27.07.2009
    Beiträge
    1.615
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Aber: der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter zustimmt. Der Vermieter kann sich also nicht gegen den Lebenspartner in der Wohnung wehren, aber das muss eben diesen formellen Prozess der Zustimmung durchlaufen.

    Ein Kündigungsgrund ist das aber noch nicht sofort. Der Mieter müsste aufgefordert werden, seinen Mitbewohner/in rauszuschmeißen. Erst dann, wenn er das nicht macht, kann man ggfs. kündigen.
    Wäre das nicht irgendwie irreführend, wenn man den Rausschmiss fordert, obwohl man dazu nicht wirklich berechtigt ist?
    Grüße, Manuel

  8. #8
    Moderator Avatar von MacLeon
    Registriert seit
    16.01.2006
    Beiträge
    10.278
    Blog-Einträge
    1
    Vielleicht hilft das: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaf.../11398384.html

    Ansonsten findet man ziemlich viel zu Deiner Frage im Internet. Hast Du mal gegoogelt?
    Beste Grüße,
    Marcus


    Ich werde wegen meines Alters oft mit einem Erwachsenen verwechselt

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Genau so wie Nico sagt.

    Wenn du also eine einfache Lösung willst, dann gemäß § 573 a, BGB fristgemäß mit sechsmonatiger Frist kündigen.

    Den Text deiner Kündigung würde ich aber auf jeden Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen, damit sich da keine Fehler einschleichen.
    Geändert von paddy (03.05.2016 um 16:22 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  10. #10
    Freccione Avatar von RBLU
    Registriert seit
    23.06.2008
    Ort
    Bayern und etwas US
    Beiträge
    4.844
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Jein

    Wenn nur ein Mieter im Mietvertrag steht, dann darf der nicht einfach andere mit einziehen lassen. Bevor der Lebenspartner einzieht, braucht der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Ohne diese Erlaubnis ist es ein Abmahnungs- und später vielleicht Kündigungsgrund.

    Aber: der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter zustimmt. Der Vermieter kann sich also nicht gegen den Lebenspartner in der Wohnung wehren, aber das muss eben diesen formellen Prozess der Zustimmung durchlaufen.

    Ein Kündigungsgrund ist das aber noch nicht sofort. Der Mieter müsste aufgefordert werden, seinen Mitbewohner/in rauszuschmeißen. Erst dann, wenn er das nicht macht, kann man ggfs. kündigen.
    Soweit ich das verstehe, kann dann (Zustimmung vorausgestzt) der neu eingezogene Lebenspartner in der Wohnung bleiben, wenn besipielsweise der Partner verstirbt oder die Beziehung in die Brueche geht.
    Gruss,
    Bernhard

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    24.730
    Zitat Zitat von uhrvieh Beitrag anzeigen
    Wäre das nicht irgendwie irreführend, wenn man den Rausschmiss fordert, obwohl man dazu nicht wirklich berechtigt ist?
    Doch, man ist ja dazu berechtigt, denn in der Wohnung ist jemand dauerhaft, dem der Vermieter seine Wohnung nicht übergeben hat

    Ich weiß, was Du meinst. Aber es ist Aufgabe des Mieters, sich um die Zustimmung des Vermieters zu kümmern.
    "In three words I can sum up everything I've learned about life: It goes on." - Robert Frost

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
    Registriert seit
    26.01.2005
    Beiträge
    4.228
    Themenstarter
    Danke für die Diskussion bisher.
    Denke, wir werden den sicheren Weg wählen.
    Gruß Frank

  13. #13
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    24.730
    Zitat Zitat von RBLU Beitrag anzeigen
    Soweit ich das verstehe, kann dann (Zustimmung vorausgestzt) der neu eingezogene Lebenspartner in der Wohnung bleiben, wenn besipielsweise der Partner verstirbt oder die Beziehung in die Brueche geht.
    Nach dem Tod des Mieters dürfen allenfalls die Ehepartner (auch gleichgeschlechtlich) weiter dort bleiben und die Kinder, aber nicht der normale Freund/Freundin/Verlobte.
    "In three words I can sum up everything I've learned about life: It goes on." - Robert Frost

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
    Registriert seit
    15.01.2011
    Beiträge
    2.762
    Es gibt ja auch immer die Möglichkeit, auf dem "sicheren Weg" zu kündigen und dann über einen früheren Auszug trotzdem zu verhandeln. Je nachdem, was einem das Wert ist. Auszug schon nach drei Monaten, dafür der letzet Mietfrei z.B...
    Viele Grüße,

    Jonathan

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Was spricht denn gegen die Lebensgefährtin? Will Deine Mutter nur eine Person in der Wohnung oder was ist der Grund?

    Wenn er ein ruhiger umgänglicher Mieter ist, dann würde ich mit ihm über die Anpassung der Nebenkosten reden und gut ist es. Denke es ist auch fraglich, ob die Pauschale weiterhin gilt, wenn sich wichtige Parameter ändern, wie hier die 2. Person.

    Wer weiß, wen sich Deine Mutter bei Neuvermietung ggf. sonst ins Haus holt.
    Geändert von ehemaliges mitglied (03.05.2016 um 21:14 Uhr)

  16. #16
    Yacht-Master Avatar von IPAQ1
    Registriert seit
    19.06.2005
    Ort
    Essen
    Beiträge
    2.024
    Zitat Zitat von Kabus Beitrag anzeigen
    Was spricht denn gegen die Lebensgefährtin? Will Deine Mutter nur eine Person in der Wohnung oder was ist der Grund?

    Wenn er ein ruhiger umgänglicher Mieter ist, dann würde ich mit ihm über die Anpassung der Nebenkosten reden und gut ist es. Denke es ist auch fraglich, ob die Pauschale weiterhin gilt, wenn sich wichtige Parameter ändern, wie hier die 2. Person.

    Wer weiß, wen sich Deine Mutter bei Neuvermietung ggf. sonst ins Haus holt.
    +1
    Gruss Christoph

  17. #17
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    12.748
    +2

    Darüberhinaus: sollte sich das verfestigen, werden die ohnehin ausziehen, ich glaube nicht, dass die ewig auf 30 qm zu zweit hocken wollen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Son Goku
    Registriert seit
    12.10.2014
    Ort
    Vegeta
    Beiträge
    877
    Ich nehme jetzt an, dass der Mieter sich ordentlich benimmt und zahlt, Stein des Anstoßes nur der Zuzug der Partnerin ist.

    Kündigen? Anwalt? Einen guten Mieter(solvent, zuverlässig, ordentlich) zu finden ist nicht so einfach. Wenn ich einen gefunden habe, dann bin ich um ihn bemüht, so wie ich um jeden Geschäftspartner bemüht bin. Wenn mir also etwas unter den Nägeln brennt, dann suche ich die offene Konfrontation. Dieser Weg war bis dato immer der entspannteste und effektivste, nicht zuletzt weil die Rechtslage tendenziell nicht zugunsten des VM steht.
    Machmal hilft eine Änderung des eigenen Blickwinkels. Den Zuzug der Partnerin könnte man zumindest dahingehend positiv werten, als dass sich das Gesamteinkommen der Partei dadurch erhöht hat.

    Mensch! Immer gleich drauf hauen.
    Seid lieb!
    Geändert von Son Goku (04.05.2016 um 08:19 Uhr) Grund: "Lieb sein" ergänzt
    Allerbeste Grüße
    Thomas



    "Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"

  19. #19
    Double-Red
    Registriert seit
    30.03.2004
    Beiträge
    8.473
    +1

    Anständige, solvente Mieter zu finden, ist inzwischen nicht mehr so einfach. Wenn sie die Miete pünktlich bezahlen und mein Eigentum gut behandeln, können die von mir aus zu acht drin wohnen.

    Hier ist es z.B. unmöglich, dem Mieter dauerhaften Damenbesuch zu verbieten.

  20. #20
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Thomas: +1!

    Mir ging es mal ähnlich (allerdings als Mieter): Zu Studentenzeiten hatte ich eine schöne Altstadtwohnung unter dem Dach, 35qm ... Freundin kennengelernt (heute meine Frau) und sie zog bei mir ein ... zugegeben, Vermieter nicht gefragt, dann ging der Ärger los ... allerdings direkt mit negativer Konfrontation: Das sei unsittlich (wir schrieben 1991 und nicht 1951), asozial und zudem würden wir ja mehr Wasser, Hausstrom etc. verbrauchen ... also angeboten, deutlich mehr NK zu zahlen. Lächerlich wurde es, als er alle NK verdoppeln wollte, inkl. "Kosten für die Hausantenne" (Sat Schüssel) von 7,- DM auf 14,- DM pro Monat ... dann kam ein Brief von "Haus- und Grund" (einer der Gründe, warum wir diesem Verein bis heute nicht beigetreten sind und nie beitreten werden), ich nahm mir einen Anwalt ... dann war "Ruhe" ... mit dem Ergebnis, dass wir uns kein Jahr später unser erstes eigenes Altstadthaus (sensationelle 60qm) gekauft haben und ausgezogen sind ... und seit dieser Zeit nie wieder irgendwo gemietet.

Ähnliche Themen

  1. Kurze Einschätzung 1680 SL
    Von Klaus im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 22.04.2015, 01:14
  2. Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 16.08.2013, 07:47
  3. 1803 bitte um kurze Einschätzung
    Von Jacek im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 05.06.2013, 18:54
  4. Kurze Einschätzung erbeten 5513
    Von usummer im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 19.08.2012, 19:38
  5. Sub: Bitte um kurze Einschätzung...
    Von speedy im Forum Watch-Talk - alte Themen
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 21.12.2006, 22:02

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •