Denke Landstraße oder BAB spielen dabei eine sekundäre Rolle. Was mich irritiert, ist die Tatsache, dass die Polizei Dich ja erst einmal einholen muss und somit der "Tatort" ggf. mehrere Kilometer zurückliegt. Das wäre in meinen Augen der einzige Ansatzpunkt dagegen vorzugehen.
Das Messen per Laserpistole aus dem Auto heraus durch die Windschutzscheibe ist meinem Kenntnisstand nach auch erlaubt. Messergebnis der Laserpistole und 2. Polizist als Zeuge - da dürfte es in der Regel schwierig werden, zumindest beim Anhalten direkt vor Ort des Geschehens.
Habe ähnliches schon 2x auf Landstraßen erfahren, zum Glück nicht innerhalb eines Jahres. Da gibt's nur eins: ärgern und 12 Monate den rechten Fuß ein wenig im Zaum halten. So habe ich es gehandhabt.
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16.05.2016, 10:21 #1ehemaliges mitgliedGast
Geschwindigkeitsmessung mit Laser-Gerät (Laser-Pistole) auf der BAB
Hallo zusammen,
letzte Woche wurde ich in BW auf der Autobahn (120 km/h erlaubt) mit angeblichen +37 km/h (3% Toleranz bereits abgezogen) gemessen. Die Polizisten haben uns (meine Lebensgefährtin war Beifahrerin) unmittelbar danach angehalten. Mir wurde die Tat vorgeworfen und das Messergebnis war digital auf der Anzeige der Laser-Pistole noch sichtbar.
Ich bin mir sicher, dass ich max. um die 140 km/h gefahren bin. Die Geschwindigkeit hatte ich im HUD im Blick. Im Moment des Laserns habe ich gerade ein anderes Fahrzeug überholt. Hinter mir waren noch weitere Fahrzeuge. Laut Polizei war die Messentfernung ca. 400 Meter (Gerät kann wohl bei gerader Strecke und frei fahrenden Fahrzeugen bis 1.000 Meter messen). Während der Messung hat es geregnet und die Messung wurde von den Beamten (wohl aufgrund des schlechten Wetters) im Fahrzeug umgesetzt.
Konkrete Frage: Gibt es eventuell hier im Forum einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt (am liebsten aus BW), der bereits erfolgreich einer Lasermessung mit einer Laser-Pistole angefochten hat?
Warum möchte ich überhaupt Einspruch einlegen?
a) Bezweifle ich das Messergebnis.
b) Falls der Vorwurf rechtsgültig wird, beginnt dann der bekannte Zeitraum von 12 Monaten, in dem man dann nicht mehr als 26 km/h zu schnell sein darf. Es droht sonst ein Fahrverbot aufgrund einer Wiederholungstat.
Bitte versucht sachlich in diesem Thread zu bleiben. Wenn jemand inhaltlich NICHT auf meine konkreten Fragen nach rechtlicher Unterstützung antworten kann, dann bitte einfach auf die Finger setzen.
Vielen Dank
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16.05.2016, 10:37 #2ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (16.05.2016 um 10:43 Uhr)
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16.05.2016, 10:42 #3
Alex, mit diesen Angaben kann Dir keiner wirklich helfen. Es fehlen Details zu Gerät und Bedienung.
Bist Du rechtsschutzversichert? Hier wird es wohl notwendig werden, ein Gutachten zur Messung einzuholen. Gutachten- und Verfahrenskosten addieren sich dann auf einen deutlich vierstelligen Betrag. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das nicht angreifen.Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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16.05.2016, 10:54 #4ehemaliges mitgliedGast
Kai, Nico
(Verkehrs-)Rechtschutz besteht.
Die letzten Stunden habe ich damit verbracht online ein wenig zu recherchieren. Die Erfolgsquote bei einem Einspruch bzw. Verhandlung ist sehr sehr überschaubar. Leider auch, weil es keine digitale Dokumentation gibt.
Daher auch meine Frage, ob bereits hier ein Anwalt erfolgreich gegen eine Lasermessung angegangen ist?
Übrigens ist es für mich beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum man so ein Gerät nicht mit einem Bildnachweis kombinieren kann.
Dann würde man auch erkennen, welches Fahrzeug wirklich gemessen wurde, eventuell sogar mit Kennzeichnung des Messpunktes am Fahrzeug zur Reflextion. Müsste doch heutzutage technisch möglich sein.
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16.05.2016, 11:09 #5
Deswegen stehen da immer zwei Messbeamte, damit solche Fehler nicht passieren.
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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16.05.2016, 12:09 #6
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16.05.2016, 12:30 #7ehemaliges mitgliedGast
Andreas, diese Lasergeräte kosten um die 20T€. Ich habe einen konstruktiven Vorschlag zur Optimierung der Nachvollziehbarkeit einer derartigen Messung geäußert.
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16.05.2016, 12:32 #8
Hm, äußer ihn doch besser da, wo über derartige Anschaffungen und Modalitäten entschieden wird. Hier ist das doch eher uninteressant, dort evtl. nicht.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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16.05.2016, 12:38 #9ehemaliges mitgliedGast
Mein Vorschlag wurde mit "Übrigens" eingeleitet. Meine Veranlassung hier einen Thread zu Eröffnen war eine andere. Nämlich die konkrete Frage nach einem Rechtsanwalt hier im Forum, der bereits erfolgreich eine Laser-Messung angefochten hat.
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16.05.2016, 12:55 #10
Alex, meines Wissens nach haben wir hier zwei Fachanwälte für Strafrecht. Der eine ist Ticktacktom und sitzt in Wiesbaden. Der andere, auch Thomas, ist unser Knieschleifer. Der ist noch dazu FA für Verkehrsrecht und sitzt in Marburg.
Schreib die beiden doch mal an. Ob der Ticktack Verkehrsstrafrecht macht, weiß ich allerdings nicht.
Viel ErfolgGruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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16.05.2016, 12:57 #11
Der Nico hat das auch drauf. Ich kenn hier viele, die nur deswegen noch fahren, weil es Nico gibt. Und einer fährt nicht, weil er Nico nicht angesprochen hat.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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16.05.2016, 13:00 #12
Ja, und ich habe gefragt, was dann als Nächstes kommt. Es gibt immer eine Lücke im System. Klar kannst Du eine Digitalkamera inkl. Zielkreuzoverlay einbauen, aber dann kostet das Ding halt 40k€ und der Nächste möchte dann den letzten Kalibrierungsbericht der Lasereinheit und den Softwarevalidierungsbericht, damit ausgeschlossen werden kann, dass Bild und der echte Messpunkt nennenswert auseinander liegen.
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Beste Grüße, Andreas
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16.05.2016, 13:11 #13
Ich weiß nicht, ob danach gefragt wurde, Andreas.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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16.05.2016, 13:22 #14ehemaliges mitgliedGast
Dass 2 Staatsbedienstete ohne weitere Belege entscheiden können ob die Messung korrekt ist und der Beschuldigte nicht die Möglichkeit hat Beweise anzufordern, ist schon bedenklich.
Dass kontrolliert wird und werden muss, das steht außer Frage. Da es aber genug Gerätefehler und Bedienerfehler bei Messungen mit Lasermessgeräten gibt, wäre es doch sehr überraschend, wenn es diese beim Umgang mit Laserpistolen nicht gäbe. Eine Überprüfung ist hier aber nur bedingt möglich.
Ist aber ein anderes Thema und hilft dem Threadstarter nicht weiter.Geändert von ehemaliges mitglied (16.05.2016 um 13:23 Uhr)
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16.05.2016, 13:25 #15
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16.05.2016, 13:36 #16
Was ist daran bedenklich? Wenn zwei Polizisten beobachten, wie Du über eine Rote Ampel fährst, ist Dir auch ein nicht-qualifizierter Rotlichtverstoß sicher ohne das ein Foto, auf dem zusätzlich eine geeichte Uhr zu sehen ist, dafür von Nöten wäre.
... und du schreibst ja selbst schon von Gerätefehler und Bedienfehler, d.h. selbst wenn es ein Foto gäbe, steht hinter Diesem ja auch gleich wieder der Zweifel ...--
Beste Grüße, Andreas
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16.05.2016, 13:44 #17
Mit Kamera und 100% Rechtssicherheit kannst du dann aber auch keine Strafe mehr anfechten, auch doof. So besteht zumindest die Chance dagegen vor zu gehen. Ich drück dir die Daumen, mein Lieber, und wenn es nicht klappt, freu dich zumindest an den vielen Gelegenheiten, bei denen du nicht gelaserst wurdest.
ready to win #dot2025
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16.05.2016, 13:46 #18
Fakt--> zu schnell... einfach bezahlen!
Zucht & Ordnung! 180
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16.05.2016, 13:48 #19ehemaliges mitgliedGast
Ich kann dazu leider nix sagen, hatte bislang keinen Fall mit Lasermessung.
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16.05.2016, 13:50 #20
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