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18.08.2016, 10:02 #1
Wirtschaftlichkeitsberechnung für öffentlich geförderte Wohnung - Hilfe!!!
Anlässlich des geplanten Verkaufes meiner mittlerweile leerstehenden Wohnung ist die Frage nach der zu erzielenden Miete pro m² aufgetaucht.
Laut Amt für Wohnungsbauförderung ist, basierend auf den Berechnungen von 1992 (Erstellungsjahr des Hauses), die Maximalmiete 3,95 Euro (!) pro m². Sollte der Eigentümer per zu erstellender Wirtschaftlichkeitsberechnung nun höhere Kosten nachweisen, wäre eine Erhöhung ggf. genehmigungsfähig. Die sehr freundliche Dame vom Amt zeigte sich einsichtig dafür, dass zu diesem Preis heute kaum wirtschaftlich vermietet werden kann, konnte mir aber keinen Hinweis darauf geben, wie denn so eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen sei.
Ich selbst habe die Wohnung nicht gebaut, sondern erst in 2010 (gutgläubig) erstanden. Heute würde ich nichts gefördertes mehr kaufen. Die Wohnung ist die einzige von fünf Einheiten, die mit Mitteln der NRW-Bank errichtet wurde. Der seinerzeitige Bauherr ist nicht mehr erreichbar.
Hat jemand schon einmal eine solche Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt? Ist vielleicht jemandem ein Leitfaden hierzu bekannt?
Besten Dank im Voraus!Gruß Lou
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18.08.2016, 12:03 #2
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Geändert von Fiona111 (18.08.2016 um 12:06 Uhr)
LG Christoph
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18.08.2016, 12:42 #3
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Das musst du als VK liefern ?
VG
Udo
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18.08.2016, 13:05 #4
Es geht um die maximal erzielbare Jahresmiete, die für potentielle Erwerber nicht uninteressant ist.
Laut Amt wurde bislang falsch gerechnet, ich habe angeblich zuviel genommen. Allerdings hatte ich die seit 2001 vom Vorbesitzer bis heute unverändert erhobene Miete ohne weitere Erhöhungen übernommen.
Nun kam mir gerade der Gedanke, dass ich seit etlichen Jahren Full Member bei Haus und Grund bin. Die habe ich soeben angeschrieben. Mal sehen, was die für mich tun werden.Gruß Lou
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18.08.2016, 14:19 #5
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Mag für Deinen Fall (heute) nicht mehr passen:
falls öffentliche Fördermittel noch auf der Wohnung lasten, ablösen. Damit müsste man kurzfristig aus der Mietpreisbindung raus sein (früher gab es da noch Karenzfristen zu beachten).
(und bei der Wirtschaftlichkeit die kalkulatorische Verzinsung des EK nicht vergessen, Rücklagen für Reparaturen und Wiederbeschaffung nach Ende der wirtschaftlichen Lebensdauer)
LG PeterMit freundlichen Grüßen
GatewnrW
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18.08.2016, 14:32 #6
Danke für den Tipp, Peter. Allerdings gilt die Bindung zehn Jahre fort!
Der zweite Hinweis greift in jedem Fall!Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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18.08.2016, 14:51 #7
Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau ist eine exakt definiert Grösse
https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenmiete
wenn du nicht weiterkommst Haus und Grundbesitzer VereinMartin
still time to change the road you're on
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19.08.2016, 14:46 #8
Yep, da habe ich einen ersten Kontakt hergestellt. Auch habe ich einen Kostenmietenrechner entdeckt. Mal sehen, was der kann.
Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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27.03.2019, 16:50 #9
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- 1
Es ist zwar etwas her, aber wenn das Problem immer noch besteht, solltest du mich per PM kontaktieren.
Die Aufstellung und Fortführung einer WB im geförderten Wohnungsbau bezieht sich auf eine Förderung, die bereits 2002 ausgelaufen ist. Das bedeutet, dass es heute nicht mehr allzu viele Personen gibt, die das berechnen können. Das trifft auch für die Bewilligungsstellen zu (die das überprüfen). Mit dem richtigen Know-How lässt sich das Ganze etwas ertragreicher gestalten...
Auch gibt es hinsichtlich der Aufstellung der Nebenkostenabrechnungen diverse Feinheiten zu beachten, die bei den heutigen Hausverwaltungen keine Beachtung finden und dann wundert sich der Eigentümer, warum manche Abrechnungen gekürzt werden.
Also, wenn noch Bedarf besteht....Geändert von namosix (27.03.2019 um 16:53 Uhr)
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27.03.2019, 19:14 #10ehemaliges mitgliedGast
Für den 1. Beitrag
. Herzlich willkommen!
Gut 2 1/2 Jahre her, fast wäre ich drauf reingefallen und hätte geantwortet.Geändert von ehemaliges mitglied (27.03.2019 um 19:15 Uhr)
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