Wenn ich das richtig deute, ist aufgrund der Baustelle (so nehme ich an) Parkverbot gültig ab dem 3.8.16. Ich hätte dort nicht geparkt. Aber ich stimme dir auch zu, das es sehr unschön gekennzeichnet ist.
Gruß Patrick
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Thema: Verkehrsrecht - Schilderwald
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18.08.2016, 14:45 #1
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Verkehrsrecht - Schilderwald
Moin moin,
vielleicht ist ja jemand in Sachen Verkehrsrecht fit hier - ich blicke hier nicht mehr durch.
Wir haben vor einem unser Unternehmen einen Parkstreifen mit Tickets am Automaten ziehen. Einer unser Kunden hat sich da mit einer Politesse "angelegt", weil er trotz bezahltem Ticket einen Strafzettel bekommen hat. Das ging da ordentlich her.
Bei der Ansammlung an Schildern bin ich mir aber auch nicht sicher, wer da nun im Recht war. Meine Interpretation ist - in den Zeiten auf dem "Parkschild" ist parken erlaubt, rechts/vor dem Schild. Außerhalb der Zeiten Parkverbot. Das Parkschild ist nicht "aufgehoben" oder durchgestrichen, also müsste das - meiner Meinung nach - doch gelten. Oder?
Auf dem Parkstreifen ist auch keine Baustelle oder dergleichen, das Baustellenschild bezieht sich auf eine Baustelle nach den Schildern.
beste Grüße
Dennisbeste Grüße
Dennis
"Ich war jung und rauchte das Geld."
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18.08.2016, 14:48 #2
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18.08.2016, 14:59 #3
Absolutes Halteverbot rechts vom Schild ab dem 3.8. Das betrifft die normale Fahrbahn. Durch das Zeichen 1052-37, Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen, betrifft es auch die Parkbucht.
Das dort zu normalen Zeiten Parken erlaubt ist, ist unerheblich.
ready to win #dot2025
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18.08.2016, 15:01 #4
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Ich deute das auch so.Parken rechts vom Schild mit Parkschein in den angegebenen Zeiten. danach Parken auch ohne Parkschein.
Absolutes Halteverbot ab dem 3.8.16 ab 7:00 Uhr normalerweise links vom Schild aber das überliegende ist vorrangig rechts und links.
Aber das bezieht sich auf den Seitenseiten. Da wird wohl die Baustelle hinkommen.
Ich würd demnächst auf der Strasse halten.Geändert von Rolexplo (18.08.2016 um 15:03 Uhr)
gruß Jörg
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18.08.2016, 15:03 #5
Hätten die dann nicht das P-Schild ungültig machen müssen? Also m.E. Gilt das Halteverbot nur bis zum Parken-Schild
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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18.08.2016, 15:05 #6
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Ach herrje, wir haben ja schon August. Guten Morgen Jörg. Kann mich jemand zum Schulbus bringen
. Ich war im Juli
Na dann , kein Halten.gruß Jörg
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18.08.2016, 15:07 #7
Das temporäre Zeichen hebt die anderen auf. Einfach dort nicht parken, alles gut!v Tu Dir doch den Stress nicht an mit dem P-Schild. Selbst wenn Du am Ende recht hast.
77 Grüße!
Gerhard
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18.08.2016, 15:25 #8
Klassische Gelddruckmaschine...
Gruß
Oliver
Ein Fußpilz hätte auch gereicht!
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18.08.2016, 15:42 #9
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Themenstarter
Nein, um Stress geht es ja gar nicht - auch nicht um mich. War auch kurz der Ansicht, unser Kunde "übertreibt", aber als ich da vor dem Schilderhaufen stand - war ich mir auch nicht mehr sicher, wer da wie im Recht liegt. Letztendlich ein Thread um zu schauen, ob nur ich da den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe. Hätte dann auch eine "Entwertung" des P Schildes erwartet, aber um den Wald zu durchblicken - habe ich wohl das falsche Thema studiert
beste Grüße
Dennis
"Ich war jung und rauchte das Geld."
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18.08.2016, 17:21 #10
Ich habe mal gelernt: Schilderkombinationen, die keinen Sinn ergeben, sind ungültig.
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18.08.2016, 19:29 #11
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Willkommen in Deutschland! Dem Land der Bürokratie, Recht und Ordnung.
Gruß,
Dominik
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19.08.2016, 10:39 #12
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19.08.2016, 10:52 #13
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Ich meine mich an ein Urteil des bayerischen OLG erinnern zu können, wonach bei sich widersprechenden Verkehrszeichen das für den Verkehrsteilnehmer mildere gilt. Hier also Z314, das blaue Parkschild.
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19.08.2016, 11:39 #14
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Schick doch das Bild zur zuständigen Stadtverwaltung mit der Bitte um Aufklärung. Wäre bestimmt interessant, mal deren "Meinung" zu erfahren.
Gruß,
Andree
Man sollte so gelassen wie ein Stuhl sein. Der muss auch mit jedem A.... klarkommen!
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19.08.2016, 21:48 #15
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19.08.2016, 23:20 #16
StVO Anlage 2 Abschnitt 8 Nr. 61:
'Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 (Haltverbot) und 286 (eingeschränktes Haltverbot) heben Verkehrszeichen und Markierungen auf, die das Parken erlauben.'
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm#a8
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20.08.2016, 08:34 #17
Sämtliche Verkehrszeichen nach StVO müssen durch eine sog. verkehrsrechtliche Anordnung (VA) angeordnet und entsprechend aufgestellt werden. Wenn ich die Schilderkombination sehe, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Baufirma die VA nicht richtig umgesetzt hat.
Aber wie hier schon geschrieben wurde, sehe ich es auch so, dass im fotografierten Bereich absolutes Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen gelten soll.
Hier ist der einfachste Weg der, bei der Stadtverwaltung anzufragen, was denn tatsächlich angeordnet werden sollte und darum zu bitten, die restliche Beschilderung abzudecken.Geändert von Mr.16200 (20.08.2016 um 08:35 Uhr)
Viele Grüße, Hans
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21.08.2016, 09:19 #18
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