Hallo,
natürlich wird dir der Konzi ganz zurückhaltend und wertschätzend mitteilen, dass diese Uhr leider nur ein Plagiat ist...
... und sich seinen Teil denken.:stupid: :stupid: :stupid:
Oder gibt es anders lautende Verpflichtungen zum Einzug der Uhr?
Grüße
Costa
Ergebnis 1 bis 20 von 43
Thema: Konzessionär
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14.07.2005, 01:04 #1
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Konzessionär
Hallo zusammen,
wie verhält es sich eigentlich, wenn ich eine Rolex bei einem Konzessionär vorlege und sich eine Fälschung herausstellen sollte?
Hinweis: Es liegen mir keine Originalpapiere vor, jedoch hat mir der Verkäufer in einer Expertise die Echtheit schriftlich mit Gehäusenummer, etc. bestätigt.
Wie teuer ist die Prüfung bei einem Konzessionär im Nachhinein für mich?
Danke und liebe Grüße von
MichaelWER DIE SOCKEN IM SOMMER NICHT KAUFT, BEKOMMT IM WINTER KALTE FÜßE.
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14.07.2005, 01:27 #2
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RE: Konzessionär
Gruß Costa
-- Rechtsträger--
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14.07.2005, 08:45 #3
RE: Konzessionär
Original von rolllexxx
Wie teuer ist die Prüfung bei einem Konzessionär im Nachhinein für mich?
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14.07.2005, 10:46 #4
Bei Wempe hat mich das nix gekostet.
Die haben die Uhr sogar zu Rolex geschickt. Kam mit Bescheinigung und der Warnung vor einem Weiterverkauf zurück, da ich mich dann angeblich strafbar machen würde.
Aber sowohl der Wempe als auch Rolex selbst haben das Fake wieder herausgerückt.
Beste Grüße
OliverViele Grüße
Oliver
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14.07.2005, 10:54 #5ehemaliges mitgliedGast
....erstklassige Erfahrung mit Wempe FFM
Der freundliche Uhrmacher hat die Uhr aufmacht und blieb auch sehr höflich als er mitteilte: sorry Jungens da ist nur das Gold echt..
kosten: Keine, Uhr durften wir wieder mitnehmen und den Jungens in Ballonseide und Schnauzbärten die die uns anboten zurückgeben
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14.07.2005, 10:56 #6ehemaliges mitgliedGast
Naja, aber bei dem Konzi würde ich mich nicht mehr blicken lassen...
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14.07.2005, 10:57 #7ehemaliges mitgliedGast
warum denn? was meinste warum die bei Wempe so zuvorkommend sind...und nicht so kleinkariert wie manche Mickey-Maus-konzis...die wollen ja dass man wiederkommt und ne echte kauft.
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14.07.2005, 11:07 #8ehemaliges mitgliedGast
Mir persönliche wäre es halt peinlich...vielleicht ne komische Einstellung, aber ist sd, wenn ich bei meinem Konzi auftauchen würde....ne, ich würde mich schähmen.
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14.07.2005, 11:11 #9ehemaliges mitgliedGast
....du bist halt noch jünger, ******....
;-)))
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14.07.2005, 11:26 #10ehemaliges mitgliedGast
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?
obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:
ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...
allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???
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14.07.2005, 11:29 #11
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RE: Konzessionär
moin jungs,
kleine geschichte zum schmunzeln.
ein bekannter von mir ist mit seinem fake zum uhrmacher (kein konz),
mit der bitte die krone wieder zu befestigen.
der uhrmacher (auch rolex-träger) meinte kein problem, die uhr können sie in einer woche abholen.
zack, der bekannte nach einer woche die uhr geholt.
leider nicht mehr zu reparieren
entäuscht die uhr erst zuhause ausgepackt...
oh wunder was sieht er da?
das ziffernblatt ist auf dem kopf eingebaut.
und die moral von der geschicht bring nie ein fake zur reparatur.
denn du kannst es schlimmer zurück bekommen wie es vorher ausgesehen hat.
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14.07.2005, 11:47 #12
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Deshalb hol ich mir heut ne echte...
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14.07.2005, 11:58 #13
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Original von Masta_Ace
Deshalb hol ich mir heut ne echte...
schönen gruß von norderney
200D
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14.07.2005, 12:03 #14
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Original von Grenat
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?
obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:
ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...
allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???
in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.
das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.
bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..
von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..
ET
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14.07.2005, 12:45 #15ehemaliges mitgliedGastOriginal von Ex Tunc
Original von Grenat
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?
obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:
ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...
allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???
in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.
das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.
bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..
von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..
ET
sehr interessant....wobei ich mir die frage stelle, ob dieses recht bei allen teilen einer rolex gleich ausgelegt wird! ich stell mir gerade vor, dass ich mit einer rolex mit fake blatt zu rolex köln gehe... auf dem zifferblatt ist ne wunderschöne fake-rolex-krone aufgeppet...nun, da verstoss ich doch gegen das markenrecht wenn ich die uhr wieder auf den markt werfe... ob für den weiterverkauf bestimmt oder eigengebrauch ist hier doch hier nicht mehr von bedeutung?!?
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14.07.2005, 12:52 #16AndreasGastOriginal von Grenat
Original von Ex Tunc
Original von Grenat
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?
obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:
ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...
allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???
in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.
das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.
bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..
von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..
ET
sehr interessant....wobei ich mir die frage stelle, ob dieses recht bei allen teilen einer rolex gleich ausgelegt wird! ich stell mir gerade vor, dass ich mit einer rolex mit fake blatt zu rolex köln gehe... auf dem zifferblatt ist ne wunderschöne fake-rolex-krone aufgeppet...nun, da verstoss ich doch gegen das markenrecht wenn ich die uhr wieder auf den markt werfe... ob für den weiterverkauf bestimmt oder eigengebrauch ist hier doch hier nicht mehr von bedeutung?!?
Warum beschäftigt ihr euch mit den Markenrechten, also mit der Pflege der Eitelkeiten der Hersteller...
Es gibt genügend ausreichende Gesetze, was die Fakes betrifft...es sind Zollvergehen, der Zoll kann und darf die Einfuhr unterbinden....das heißt aber auch, das ein Juwelier ein Zollvergehen anzeigen kann....bei den Zollbehörden...ach so, der Zoll darf auch solche Ware vernichten...natürlich auf Kosten, des Kostenverursachers...
Gruß Andreas
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14.07.2005, 13:06 #17
Kannst du das mal genauer erläutern?
Würde mich wirklich interessieren wie das geht. Soweit ich informiert bin geht das nicht so einfach.
Der Besitz eines Plagiates ist ja nicht strafbar.
D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?lg Michael
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14.07.2005, 13:16 #18Original von THX_Ultra
D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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14.07.2005, 13:40 #19Original von THX_Ultra
Der Besitz eines Plagiates ist ja nicht strafbar.
D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?ich marschiere auch gleich los
bei all den überlegungen hier, wird meiner meinung nach das theoretische mit dem praktischen nicht übereinstimmend verglichen...
wo passiert es denn das was einbehalen wird, siehe wumpe...
also gesetzlich ist das sicher geregelt, doch die welt funktioniert nicht nur nach gesetzen. zum glück und zum glück erst recht nicht in deutschland, wo jeder fur* geregelt ist
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14.07.2005, 13:57 #20
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- 27.12.2004
- Beiträge
- 68
Grenat: ob Eigengebrauch oder Weiterverkauf, das ist genau die entscheidende Frage. Ein beabsichtigter Weiterverkauf kann nicht einfach unterstellt werden. (nur wenn grosse Mengen aufgefunden werden)
Andreas: 1. war von Einfuhr keine Rede, 2. nicht ganz richtig, denn auch die Einfuhr von Fakes zum privaten Gebrauch ist innerhalb der Zollfreigrenzen (dabei ist der Preis des Fakes massgeblich, ca. 175 Euro) gestattet, siehe Art. 10 EG-Produktpiraterieverordnung.
Die Beschlagnahmebefugnis des Zolls findet seine Grundlage im Markenrecht (Art. 146 MarkenG). Verstehe deine Unterscheidung von (deiner Meinung nach) ggf. unnötigem Markenrecht und "Zollvergehen" nicht. Kannst du das nochmal erklären?
betr. Anzeige beim Zoll: die Einfuhr muss ja erstmal bewiesen werden. Nicht jedes Produkt/Fake ist ja zwangsläufig eingeführt worden.
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