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Thema: Konzessionär

  1. #1

    Konzessionär

    Hallo zusammen,


    wie verhält es sich eigentlich, wenn ich eine Rolex bei einem Konzessionär vorlege und sich eine Fälschung herausstellen sollte?

    Hinweis: Es liegen mir keine Originalpapiere vor, jedoch hat mir der Verkäufer in einer Expertise die Echtheit schriftlich mit Gehäusenummer, etc. bestätigt.

    Wie teuer ist die Prüfung bei einem Konzessionär im Nachhinein für mich?


    Danke und liebe Grüße von

    Michael
    WER DIE SOCKEN IM SOMMER NICHT KAUFT, BEKOMMT IM WINTER KALTE FÜßE.

  2. #2
    Sea-Dweller
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    791

    RE: Konzessionär

    Hallo,

    natürlich wird dir der Konzi ganz zurückhaltend und wertschätzend mitteilen, dass diese Uhr leider nur ein Plagiat ist...

    ... und sich seinen Teil denken. :stupid: :stupid: :stupid:

    Oder gibt es anders lautende Verpflichtungen zum Einzug der Uhr?

    Grüße

    Costa
    Gruß Costa

    -- Rechtsträger --

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    RE: Konzessionär

    Original von rolllexxx
    Wie teuer ist die Prüfung bei einem Konzessionär im Nachhinein für mich?
    Wenn Du eine Uhr prüfen lässt dann teilt man Dir die Kosten VORHER mit. Und die Kosten sind fällig, egal ob die Uhr echt ist oder nicht. Ich denke irgendwo zwischen 30€ und 50€ sind absolut ok und im Rahmen, wenn Du kein Kunde bist. Schliesslich muss die Uhr geöffnet werden und ggf. auch wieder auf Wasserdichtigkeit geprüft nach dem Schließen. Das alles kostet Zeit und der Uhrmacher muss ja auch leben und ist kein Wohlfahrtsinstitut. Wenn Du aber guter Kunde bist, bekommst Du es wahrscheinlich sogar für lau.

  4. #4
    Milgauss Avatar von oschmidt
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    281
    Bei Wempe hat mich das nix gekostet.

    Die haben die Uhr sogar zu Rolex geschickt. Kam mit Bescheinigung und der Warnung vor einem Weiterverkauf zurück, da ich mich dann angeblich strafbar machen würde.

    Aber sowohl der Wempe als auch Rolex selbst haben das Fake wieder herausgerückt.

    Beste Grüße

    Oliver
    Viele Grüße

    Oliver

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ....erstklassige Erfahrung mit Wempe FFM

    Der freundliche Uhrmacher hat die Uhr aufmacht und blieb auch sehr höflich als er mitteilte: sorry Jungens da ist nur das Gold echt..
    kosten: Keine, Uhr durften wir wieder mitnehmen und den Jungens in Ballonseide und Schnauzbärten die die uns anboten zurückgeben

  6. #6
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Naja, aber bei dem Konzi würde ich mich nicht mehr blicken lassen...

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    warum denn? was meinste warum die bei Wempe so zuvorkommend sind...und nicht so kleinkariert wie manche Mickey-Maus-konzis...die wollen ja dass man wiederkommt und ne echte kauft.

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Mir persönliche wäre es halt peinlich...vielleicht ne komische Einstellung, aber ist sd, wenn ich bei meinem Konzi auftauchen würde....ne, ich würde mich schähmen.

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ....du bist halt noch jünger, ******....

    ;-)))

  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?

    obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

    ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...

    allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???

  11. #11
    Date
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    12.04.2005
    Beiträge
    54

    RE: Konzessionär

    moin jungs,

    kleine geschichte zum schmunzeln.
    ein bekannter von mir ist mit seinem fake zum uhrmacher (kein konz),
    mit der bitte die krone wieder zu befestigen.
    der uhrmacher (auch rolex-träger) meinte kein problem, die uhr können sie in einer woche abholen.
    zack, der bekannte nach einer woche die uhr geholt.
    leider nicht mehr zu reparieren
    entäuscht die uhr erst zuhause ausgepackt...
    oh wunder was sieht er da?
    das ziffernblatt ist auf dem kopf eingebaut.
    und die moral von der geschicht bring nie ein fake zur reparatur.
    denn du kannst es schlimmer zurück bekommen wie es vorher ausgesehen hat.

  12. #12
    Mil-Sub
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    11.414
    Deshalb hol ich mir heut ne echte...

  13. #13
    Date
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    Beiträge
    54
    Original von Masta_Ace
    Deshalb hol ich mir heut ne echte...
    das ist was genaues!

    schönen gruß von norderney

    200D

  14. #14
    Original von Grenat
    ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?

    obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

    ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...

    allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???
    bin zwar kein jurist aber beruflich im patent- und markenrecht tätig.

    in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.

    das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.

    bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..

    von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..

    ET

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Ex Tunc
    Original von Grenat
    ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?

    obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

    ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...

    allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???
    bin zwar kein jurist aber beruflich im patent- und markenrecht tätig.

    in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.

    das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.

    bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..

    von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..

    ET

    sehr interessant....wobei ich mir die frage stelle, ob dieses recht bei allen teilen einer rolex gleich ausgelegt wird! ich stell mir gerade vor, dass ich mit einer rolex mit fake blatt zu rolex köln gehe... auf dem zifferblatt ist ne wunderschöne fake-rolex-krone aufgeppet...nun, da verstoss ich doch gegen das markenrecht wenn ich die uhr wieder auf den markt werfe... ob für den weiterverkauf bestimmt oder eigengebrauch ist hier doch hier nicht mehr von bedeutung?!?

  16. #16
    Andreas
    Gast
    Original von Grenat
    Original von Ex Tunc
    Original von Grenat
    ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar?

    obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

    ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht...

    allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus???
    bin zwar kein jurist aber beruflich im patent- und markenrecht tätig.

    in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.

    das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.

    bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..

    von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..

    ET

    sehr interessant....wobei ich mir die frage stelle, ob dieses recht bei allen teilen einer rolex gleich ausgelegt wird! ich stell mir gerade vor, dass ich mit einer rolex mit fake blatt zu rolex köln gehe... auf dem zifferblatt ist ne wunderschöne fake-rolex-krone aufgeppet...nun, da verstoss ich doch gegen das markenrecht wenn ich die uhr wieder auf den markt werfe... ob für den weiterverkauf bestimmt oder eigengebrauch ist hier doch hier nicht mehr von bedeutung?!?

    Warum beschäftigt ihr euch mit den Markenrechten, also mit der Pflege der Eitelkeiten der Hersteller...

    Es gibt genügend ausreichende Gesetze, was die Fakes betrifft...es sind Zollvergehen, der Zoll kann und darf die Einfuhr unterbinden....das heißt aber auch, das ein Juwelier ein Zollvergehen anzeigen kann....bei den Zollbehörden...ach so, der Zoll darf auch solche Ware vernichten...natürlich auf Kosten, des Kostenverursachers...


    Gruß Andreas

  17. #17
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Kannst du das mal genauer erläutern?
    Würde mich wirklich interessieren wie das geht. Soweit ich informiert bin geht das nicht so einfach.
    Der Besitz eines Plagiates ist ja nicht strafbar.

    D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?
    lg Michael


  18. #18
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Original von THX_Ultra
    D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?
    Müßte mir das jetzt auch genauer ansehen, da absolut nicht mein Spezialgebiet ... aber nur grundsätzlich: "einbehalten" darf die Wäscherei natürlich eigentlich nichts, das Zollvergehen anzeigen aber schon (wie auch jeder andere) und dann können unter Umständen die Zollleute auf den Plan treten ...
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  19. #19
    Original von THX_Ultra

    Der Besitz eines Plagiates ist ja nicht strafbar.

    D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?
    lol, michael geh lieber schnell und hol sie ab von der wäscherei bevor sie sie einbehalten ... ich marschiere auch gleich los

    bei all den überlegungen hier, wird meiner meinung nach das theoretische mit dem praktischen nicht übereinstimmend verglichen...

    wo passiert es denn das was einbehalen wird, siehe wumpe...

    also gesetzlich ist das sicher geregelt, doch die welt funktioniert nicht nur nach gesetzen. zum glück und zum glück erst recht nicht in deutschland, wo jeder fur* geregelt ist

  20. #20
    Grenat: ob Eigengebrauch oder Weiterverkauf, das ist genau die entscheidende Frage. Ein beabsichtigter Weiterverkauf kann nicht einfach unterstellt werden. (nur wenn grosse Mengen aufgefunden werden)

    Andreas: 1. war von Einfuhr keine Rede, 2. nicht ganz richtig, denn auch die Einfuhr von Fakes zum privaten Gebrauch ist innerhalb der Zollfreigrenzen (dabei ist der Preis des Fakes massgeblich, ca. 175 Euro) gestattet, siehe Art. 10 EG-Produktpiraterieverordnung.

    Die Beschlagnahmebefugnis des Zolls findet seine Grundlage im Markenrecht (Art. 146 MarkenG). Verstehe deine Unterscheidung von (deiner Meinung nach) ggf. unnötigem Markenrecht und "Zollvergehen" nicht. Kannst du das nochmal erklären?

    betr. Anzeige beim Zoll: die Einfuhr muss ja erstmal bewiesen werden. Nicht jedes Produkt/Fake ist ja zwangsläufig eingeführt worden.

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