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  1. #1

    Aktuelle Rolex-Garantie Konfusion

    Liebe Forenfreunde,

    was meint ihr? Garantie nur mehr gültig bei eingetragener Adresse? Garantie geht bei bei Weiterverkauf nicht auf Käufer über? Bei den geltenden Konsumentschutzrichtlinien in Europa (EU-Raum) wohl nicht durchsetzbar?

    https://www.youtube.com/watch?v=lklBB8KpmjA

    Gruß Ulrich
    Geändert von PaddingtonBear (22.11.2016 um 21:41 Uhr)

  2. #2
    Steve McQueen
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    Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
    Der Hersteller bestimmt also.Das hat mit EU etc. Nichts zu tun.Allerdings handhabt Rolex das Ganze ja schon immer sehr großzügig.
    Sehe da keinen Grund darüber zu diskutieren.Nicht umsonst gibt es das Feld für den Käufernamen seit Ewigkeiten.
    VG
    Udo

  3. #3
    Datejust
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    Themenstarter
    Ich finde die Frage durchaus spannend und berechtigt. Das könnte durchaus bedeuten, dass wenn jemand beim "Grauen" kauft, nun keine Garantieansprüche stellen kann. Ich war weiters der Meinung, dass Garantieansprüche dem Produkt anhaften, und bei Übergabe an den neuen Eigentümer weitergereicht werden. Ich würde hier nicht frühzeitig einen Diskussionsbedarf in Abrede stellen.

  4. #4
    Steve McQueen
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    Die Garantiebedingungen von Rolex sind ansich sehr eindeutig,die Garantiekarte muss ausgefüllt sein,die Garantiekarte muss beim Verkauf aktiviert sein (das jedoch wohl eher damit Rolex sieht was der Konzessionär wann verkauft ....) und ein Kaufbeleg muss
    vorhanden sein.
    Wie jedoch schon geschrieben wird das seitens Rolex sehr großzügig gehandhabt,jedenfalls in Deutschland.Hauptsache das Kaufdatum passt.
    Alles andere ....
    VG
    Udo

  5. #5
    Gesperrter User
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    Bei der Rolex Garantie sind doch Verschleißteile ausgenommen, oder? Deshalb bringt die Garantie eig. nicht viel, außer es ist ein Konstruktionsfehler und der wird , mir berichtet, großzügig ausgebessert.

  6. #6
    Ich habe das Video auch gesehen und mich würde das, unabhängig von Kulanz, auch interessieren.

    Prinzipiell gibt es ja so etwas wie eine nicht-übertragbare Garantie, allerdings müsste das dann so auch in den Garantiebedingungen beim Kauf (und nicht später per Zuruf) drinstehen. Sprich: Wer ab sofort eine neue Rolex kauft, müsste in seinem Garantieheft einen entsprechenden Verweis stehen haben, dass die Garantie nicht übertragbar ist.

    Ist das der Fall und kann das irgendjemand bestätigen?

  7. #7
    Double-Red Avatar von [Dents]Milchschnitte
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    Kompletter BS.

    Wieder mal ein US Youtube Lauch der irgendwas postet, weil er einen einzigartigen Einblick in die Rolex Vertriebs und Servicepolitik zu haben glaubt.

    Solche Informationen basieren immer auf irgendwelchen fadenscheinigen Erklärungen, Halbwahrheiten odre Schexxhausparolen, welche irgendein Mitarbeiter bei irgendweinem Konzessionär jemandem gegeben hat. Dies verbreitet sich über zig Internetforen und wird immer weiter abgeändert, bis am Ende jemand, der sich für mega-wichtig hält, sich vor eine Webcam setzt und das ganze Gewäsch komprimiert und dramatisiert auf eine Videoplattform stellt.

    Breaking News, Exta-Extra.....read all about it....
    Geändert von [Dents]Milchschnitte (23.11.2016 um 06:54 Uhr)
    Beste Grüsse, Olli

  8. #8
    Freccione
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    Jede Garantie die über die gesetzliche Mindestgewährleistung hinausgeht, kann die Marke oder der Verkäufer frei gestalten und einschränken.

  9. #9
    GMT-Master Avatar von ErimSee
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    Er sagt, dass der Konzi die Garantiekarte beim Verkauf fotokopiert und monatlich die gesammelten Kopien an Rolex schickt, wo dann die Daten ins System übertragen werden. Nette Theorie und bestimmt eine schöne Möglichkeit, den Praktikanten ausreichend zu beschäftigen.
    Grüße aus Berlin
    Volker

  10. #10
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    und selbst wenn dem so wäre und auf eimem zerti "obiwankenobi" stehen würde, wer meint denn, dass der konzi nach dem personalauswei fragt?

    ich kann mich den anderen nur anschließen....
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    selbst wenn dem so wäre und auf eimem zerti "obiwankenobi" stehen würde, wer meint denn, dass der konzi nach dem personalauswei fragt?
    Vielleicht fragt er nach Luke
    Grüße
    Elmar

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  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Volker: Und zu was soll das gut sein? Wenn der Konzi eine Uhr verkauft, ist er verpflichtet, das Zerti zu aktivieren ... dann gehen die Daten eh direkt an Rolex ... und die korrekte Aktivierung ist übrigens im Interesse des Konzis ... denn Rolex kennt den Warenbestand und jede aktivierte Uhr wird "ausgebucht" ... und es gibt zum Beispiel bestimmt keine neue BLNR, wenn der Konzi noch eine "auf Lager" hat ... schöne neue Welt der Fernüberwachung.

    Allerdings soll (so wurde es mir zugetragen) Omega von einigen Konzis verlangt haben, die Zertis zu kopieren und die Kopien an Omega zu faxen ... offenkundig, um Grauhandel einzuschränken ... scheint auch keine Urban Legend zu sein, da mir das unabhängig von zwei Konzis berichtet wurde.

    Zum Thema Garantie / Gewährleistung: In Deutschland (im Ausland ist das zum Teil rechtlich komplett anders) sind das zwei völlig unterschiedliche Dinge:

    1. Die Gewährleistung. Die ist gesetzlich geregelt, wird vom Händler (Verkäufer) gegeben und kann weder ausgeschlossen noch verkürzt werden. Sie gilt jedoch nur für Schäden, die "im Keim zum Zeitpunkt des Kaufes" vorhanden sind. Sie soll gewährleisten, dass der Käufer Ware erhält, die bei der Übergabe mangelfrei ist ... und nur das! Zu beachten: Es gilt in den ersten sechs Monaten die sogenannte Beweislastumkehr ... was sich schlecht anhört, ist für den Kunden gut, denn in dieser Zeit muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden vom Kunden verursacht wurde ... nach sechs Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon zum Kaufzeitpjnkt veranlagt war ... was oftmals schwer ist ... darum taugt die Gewährleistung auch nur in den ersten sechs Monaten was. Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate ... bei Gebrauchtkäufen kann der Verkäufer in den AGB regeln, dass sie auf 12 Monate verkürzt ist ...

    2. Die Garantie: Diese wird vom Hersteller gewährt und ist rein freiwillig. Und wie es bei freiwilligen Dingen ist, bestimmt der Hersteller die Spielregeln ... der Hersteller kann sie einschränken oder an Bedingungen knüpfen, wie zum Beispiel ein komplett ausgefülltes Zerti ... theoretisch könnte er ansonsten die Garantie verweigern ... was Rolex aber in der Regel nicht tut ... im Gegenteil, zumindest mir ist Rolex als ein extrem kulantes Unternehmen bekannt.

    Fazit: Eigentlich ist alles ganz einfach und man sollte sich nicht von irgendwelchem Mist aus dem Internet kirre machen lassen ...

  13. #13
    Steve McQueen
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    Daher schrieb ich schon "braucht man nicht drüber diskutieren ...".Aber wir schaffen bestimmt noch Seite 2 mit ja aber,wenn,wieso,gehört,erzählt
    VG
    Udo

  14. #14
    Sea-Dweller Avatar von SeeDweller
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    997

    Daumen hoch

    Gruß, Jürgen

    Harte Zeiten erschaffen starke Männer, starke Männer erschaffen gute Zeiten,
    gute Zeiten erschaffen schwache Männer, schwache Männer erschaffen harte Zeiten.

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Janni
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    ... bin gespannt.

  16. #16
    GMT-Master
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    Mein letzter Kauf, Oktober 2016, deutscher Konzi:

    - Uhr per Handschlag gekauft, personalisierte Rechnung erhalten. Uhr wird bei Rolex aktiviert. Geld überwiesen, Uhr abgeholt.
    - Im Zerti (Plastikkarte) steht mit Edding mein Name und das Rechnungsdatum, und eingedruckt der Konzi

    Im Garantieheft:
    - fünf Jahre weltweite Garantie ab Kaufdatum
    - Ausschluss Verschleiß, Abnutzung, Verlust, Diebstahl, Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch
    - keine Garantie bei Hinzufügen bzw. Austausch mit Teilen, die nicht von Rolex sind (Tausch gegen org. Rolexteile anderer Rolexuhren ist so nicht explizit verboten)
    - Garantie nur bei Kauf beim Rolex-Konzi, Garantiekarte ausgefüllt wurde, und im Garantiefall Uhr und Karte an einen Rolexkonzi übergeben werden
    - keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden

    Finde ich jetzt völlig ok, Rolex kann so nachvollziehen, wann die Uhr verkauft wurde und wie lange die Garantie läuft. Vom Wiederverkauf ist nichts beschrieben oder eingeschränkt. Rolex kennt auch nicht den Namen der auf die Karte handschriftlich geschrieben wird. Wer will, kann das mit Alkohol entfernen, dann ist das Full-Set wieder blanko. Klar ist aber auch, dass die Garantiezeit irgendwie erfasst werden muss, und die bestehende Regelung ist für mich völlig ok und kundenfreundlich.

  17. #17
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Da steht ja nix von "GARANTIE NUR FÜR ERSTKÄUFER"

    ansonsten bin ich ganz beim udo.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  18. #18
    Oyster
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    33

    Garantie ist nicht mehr übertragbar

    Hey Leute,

    was ist da bei Rolex passiert?

    Ich bin derzeit noch in der Findungsphase zum Kauf einer Krone.

    Aktuell bin ich bei einer neuen SUB ohne Date gelandet. Bei der Anprobe werde ich sehen ob es nicht doch eine GMT in schwarz oder eine Batman wird.
    Ein Gebrauchtkauf schließe ich nun nach der Geschichte mit der Garantie direkt aus.
    Geändert von 1addict (27.11.2016 um 11:26 Uhr)

  19. #19
    Comex
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    Seit wann ist dem so bzw. hast Du ein diesbetreffendes "Erlebnis" gehabt?
    Geändert von ulfale (27.11.2016 um 11:25 Uhr)
    LG, Oliver

  20. #20
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    erzähl uns deine Geschichte bitte
    mit besten Grüßen
    Andreas


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