Da der Threadverlauf und die Aussagen nicht reichen und Du irgendwelchen Bloggern mehr glaubst, als den Aussagen hier derer, die Kontakt zu Konzis und zu Rolex haben, würde ich sagen: Scheixx auf Antworten, es gibt nur eine Quelle, der Du Glauben schenken kannst und die heißt Rolex!
Ruf an: 0221 / 16500 ... ob Du es glaubst oder nicht, die geben wirklich Auskünfte, wenn man nett fragt!![]()
Ergebnis 1 bis 18 von 18
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30.11.2016, 18:28 #1
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Rolex Garantie nicht mehr übertragbar?
Stimmt das wirklich?
Rolex Garantie nicht mehr übertragbar?
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30.11.2016, 18:33 #2ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (30.11.2016 um 18:34 Uhr)
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30.11.2016, 18:34 #3
Was Rolex offiziell verlauten lässt bzw. in die Garantiebedingungen schreibt, das stimmt.
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Beste Grüße, Andreas
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30.11.2016, 19:42 #4
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Ich finde die Telefonnummer in Anbetracht der aktuellen Daytona um eine 1 zu kurz. Um mal was sinnvolles zu schreiben
Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.
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01.12.2016, 06:04 #5
und täglich grüsst das Murmeltier...
Grüsse Micha
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01.12.2016, 07:20 #6
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So ein Schwachfug, was dort im Artikel steht.
Dann müsste in der Garantie stehen, dass ich die Rechnung aufheben muss. Steht ab nichts drin.
Außerdem würde das Arbeitsplätze vernichten: Müsste meine Rolex nämlich zukünftig immer selber kaufen und kann keinen Angestellten mehr losschicken.
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01.12.2016, 08:08 #7
Und um es vielleicht an der Stelle mal noch abschließend zu ergänzen: Rolex ist sicher ein tolles Unternehmen mit tollen Produkten zusammen mit einer entsprechenden Firmenphilosophie. Daneben gibt es aber auch ein BGB, in welchem der allgemein gültige Rahmen zum Thema Garantie und Gewährleistung definiert ist. Und über den kann sich selbst Rolex nicht hinwegsetzen. Wie es an irgendeiner anderen Stelle ja bereits geschrieben wurde: man könnte ja nicht mal mehr eine Uhr verschenken, ohne damit gleich die Garantie zunichte zu machen. Spätestens bei diesem Gedanken müsste in jedem doch bezüglich der Sinnhaftigkeit der Aussagen im Artikel ein Zweifel aufkeimen, oder?
Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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01.12.2016, 08:25 #8
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01.12.2016, 08:35 #9
Wenn man Zweifel hat anrufen oder einen Blick ins BGB für den gesetzlichen Rahmen, den man definitiv einfordern kann. Ich habe allerdings noch nie erlebt, das Rolex Stress macht. Ganz im Gegenteil...
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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01.12.2016, 08:44 #10
Ich hatte noch nicht mal einen Garantiefall bisher.
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01.12.2016, 08:48 #11
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01.12.2016, 09:04 #12
Naja, es kann doch sein, dass das stimmt.
Der Blogeintrag nimmt auf die USA Bezug, und ich weiß nicht, wie es mit der Übertragbarkeit von Garantien in den USA aussieht. Der Beitrag ist sicherlich nicht mit dem Wissen um jede Rolex-Niederlassung der Welt geschrieben, aber er kann für die dort genannte Niederlassung zutreffenNa Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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01.12.2016, 10:03 #13
Gerade nochmal nachgedacht: Auch in Deutschland kann die Übertragbarkeit der Garantie ausgeschlossen werden. Wenn Rolex also seine fünfjährige Garantie nur an den Erstkäufer geben will, dann können die das so machen.
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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01.12.2016, 10:20 #14
Firma Vorwerk praktiziert das bereits seit Jahren in Deutschland !
Garantie bekommt nur der Erstkäufer...„Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“
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01.12.2016, 10:26 #15
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die jeder - Hersteller oder Händler - aussprechen kann und an die er nach belieben Bedingungen und Einschränkungen knüpfen hann. Das kann das Vorhandensein einer ausgefüllten Garantiekarte sein, das kann auch die Einschränkung auf den Erstkäufer sein und damit der Ausschluss der Übertragbarkeit.
Macht z.B. Panasonic bei seinen Geräten so: http://www.panasonic.com/content/dam...uli%202014.pdf
Zitat: "Um die kostenlose Fehlerbeseitigung in Anspruch nehmen zu können, muss der vollständig vom Händler ausgefüllte Geräteschein und/oder der Kaufbeleg vorgelegt werden." ... "Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. "
Ja, wenn man etwas verschenkt, sollte man darauf achten, dass nicht der Name des Käufers auf der Rechnung auftaucht, denn der Hersteller könnte sich tatsächlich auf solche Bedingungen berufen.
Gesetzlich geregelt ist die Sachmängelhaftung. Diese verpflichtet den Verkäufer gegenüber dem Käufer und nicht etwa gegenüber einer beliebigen Person, die die Ware in der Folge erhalten hat. D.h. ein etwaiger Beschenkter hat rechtlich keinen Ansprüch gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer. I.d.R. sind die Händler kulant und sehen über diesem Umstand hinweg, aber rein rechtlich betrachtet ist nur der Käufer/Verschenker derjenige, der den Händler/Verkäufer in die Pflicht nehmen kann (kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche §§ 434, 437 BGB). Der Beschenkte hat auch Rechte, allerdings gegenüber dem Schenker (schenkungsrechtliche Gewährleistungsansprüche 524 BGB).--
Beste Grüße, Andreas
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01.12.2016, 10:33 #16
vielleicht wollen sie dadurch den Grauhändlermarkt eindämmen.
Problematisch wirds allerdings wirklich bei Geschenken usw.liebe Grüße
Alex
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01.12.2016, 10:40 #17
Es geht nur um den Graumarkt. Und wenn sie es knallhart durchziehen und die ersten Graumarktkäufer im Garantiefall in die Röhre schauen und sich dies rumspricht wird sich manch einer überlegen, ob er künftig noch beim Grauen kauft. Die gesetzliche Gewährleistung hätte er ja beim Grauen, aber eben keine Rolex Garantie mehr. Da Garantiefälle selten sind, sollten sich aber diese "Problemfälle" bei abgelehnter Garantie auch sehr in Grenzen halten. Die Rechtgelehrten hier können mich gerne verbessern, sollte ich daneben liegen.
Geändert von Mali (01.12.2016 um 10:43 Uhr)
Gruß Mali
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01.12.2016, 10:54 #18
Der wievielte Thread zu dem Thema ist das jetzt?
Wie Nico schon schrob, da geht's um Rolex USA.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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