Es gibt eine Mindestwohnzeit im Nicht Eu Ausland. Ich glaube es sind 2 Jahre. Danach gilt die Uhr als Umzugsgut, soweit mir bekannt ist und muß nicht verzollt werden. Und im Zweifelsfalle hilft der deutsche Zoll. Einfach anrufen.
Michael
Ergebnis 1 bis 15 von 15
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17.02.2017, 19:07 #1
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Frage zu Uhrenkauf, Umzug, Zoll, Weiterverkauf
Sorry für die sperrige Überschrift...
Ich habe Ende 2015 in der Schweiz als ich dort noch gewohnt habe eine Tudor gekauft. Im Frühjahr letzten Jahres bin ich nach Deutschland gezogen. Ich würde die Uhr nun gerne verkaufen. Blöde Frage, aber bekomme ich da Probleme weil sie ja unverzollt ist? Wie gesagt ich bin damals nicht in die Schweiz gefahren um sie zu kaufen sondern mein Wohnsitz war beim Kauf die Schweiz.
Hat irgendjemand dazu Erfahrungen gemacht? Danke!
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17.02.2017, 20:05 #2
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"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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17.02.2017, 20:14 #3
Mindestens 12 Monate nach Übersiedlung von CH nach D abwarten.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...ngen_node.htmlCiao, Sascha
última estación - esperanza
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17.02.2017, 20:40 #4
Ende 2015 gekauft, Anfang 2016 unversteuert nach D gebracht? Ja, das könnte Probleme geben.
Aber nicht wegen dem einen Euro Zoll, sondern wegen der Einfuhrumsatzsteuer.
ready to win #dot2025
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17.02.2017, 20:45 #5
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Ich bin damals davon ausgegangen dass ich es nicht verzollen muss da ich es ja im damaligen "Wohn"land meiner Wahl gekauft hab. Hmm und jetzt? Ist die jetzt praktisch nie wieder verkäuflich?
Geändert von powidel (17.02.2017 um 20:47 Uhr)
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17.02.2017, 20:48 #6
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17.02.2017, 20:51 #7
Weil evtl. noch keine sechs Monate im Besitz?
Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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17.02.2017, 20:53 #8
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shocktropper: Ich weiß nicht genau was du meinst
Kormoran: Naja, dann muss ich ja wieder eine Zollerklärung für den Versand in die Schweiz machen oder?
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17.02.2017, 21:00 #9
Nicht genau genug gefragt: Wie lange war der Zeitraum in der Schweiz vom Kauf bis zum Umzug nach D?
Nach den Zollinfos in meinem Link wäre alles o.k., wenn zwischen Kauf der Uhr und dem Umzug nach D mind. sechs Monate liegen und die Uhr frühestens nach einem Jahr in D verkauft wird.Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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17.02.2017, 21:04 #10
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Waren leider nur 4 Monate...
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17.02.2017, 22:35 #11
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So eine lustige Konstellation hatten wir hier ja noch gar nicht
Du schuldest dem deutschen Staat die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll,die Schweizer dir eventuell die + MwSt und der zukünftige Käufer dir den Kaufpreis,anderen jedoch nichts.
Wenn du Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hier in die Suche (oben rechts) eingibst erhältst du Lesestoff für Wochen wenn nicht gar für Monate,mit den Vielfältigsten Meinungen die es zu dem Thema je gabVG
Udo
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17.02.2017, 22:47 #12
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17.02.2017, 22:53 #13
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5 Seiten,zurück bis 2004 ist schon eine Menge Stoff
VG
Udo
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18.02.2017, 10:15 #14
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18.02.2017, 17:47 #15
wenn du aus der CH nach D umgezogen bist, hast du doch die Zollpackliste in der alle Gegenstände vermerkt sind, die in deinen Kartons waren. Da sollte sich auch die Uhr inkl. Seriennummer drauf befinden. Diese Packliste wird vom Zoll abgestempelt und ist das offizielle Dokument. So wurde es bei mir gemacht, als ich von D in die CH ausgewandert bin.
VG, Christoph
Suche GMT Booklet für '71 GMT
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