Danke
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26.06.2017, 09:00 #1
Keine Garantie ohne Rechnung - Quark!
Moin,
ich teile hiermit meinen Mail-Verkehr mit Köln, da mich die Theorie "Wer keine Rechnung hat, bekommt keinen Service" etwas verrückt gemacht hat. Das sagt ROLEX dazu:
Meine Mail:
Hallo zusammen,
ich habe eine Submariner 114060 aus 2016 mit grünem Hangtag und Zertifikat. Was mir fehlt, ist die Rechnung. Die Uhr war ein Geschenk und kommt aus Italien. Im Urlaub kauft man eben Dinge schneller als daheim.
Meine Frage nun: Ich hörte, dass die 5-Jahres-Garantie nur i.V. mit einer Rechnung zur Uhr gilt. Stimmt das? Muss ich davon ausgehen, dass meine Uhr keinen Schutz mehr genießt?
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr xxx,
gerne kommen wir auf Ihre Anfrage zurück und möchten Sie zur Information darauf hinweisen, dass selbstverständlich für Ihre Uhr, sollte die zur Uhr gehörende Garantiekarte ordnungsgemäß mit dem Kaufdatum aus dem Jahr 2016 ausgefüllt sein, eine internationale 5 Jahres Garantie gilt. Bei einer evtl. Garantiebearbeitung wäre daher nach Vorlage der Garantiekarte eine entsprechende Bearbeitung möglich. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind normaler Verschleiß, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung der Uhr zurückzuführen sind.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen aus KölnBeste Grüße
Christian
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26.06.2017, 09:02 #2
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LG, Oliver
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26.06.2017, 09:11 #3
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Und Garantie wird auch gewährt wenn kein Garantiezertifikat vorliegt sondern nur noch der Kaufbeleg eines Rolex Konzessionärs
Fälle gibts ....VG
Udo
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26.06.2017, 09:14 #4ehemaliges mitgliedGast
Dafür extra einen neuen Thread?
Davon abgesehen, schön, das betrifft Deine Uhr aus 2016 ... so Rolex die Bedingungen bei neuen Uhren aktualisiert (und darum geht es in dem anderen Thread), hat das mit Deiner Uhr nichts zu tun.
Dass Deine Uhr nicht betroffen ist, hättest Du meiner Aussage entnehmen können, dass Rolex nicht rückwirkend die Bedingungen betreffend der Garantie ändern kann. So sie also die Originalrechnung für alle ab Juni oder Juli 2017 verkaufte Uhren verlangen, ändert das nichts an allen vorher verkauften Uhren.
Wie ich auch an anderer Stelle schrob kann Rolex die Bedingungen der Garantie zwar selbst festlegen (und zum Beispiel die Originalrechnung verlangen), jedoch müssen diese Bedingungen dem Kunden bekannt sein bzw. er muss sie einsehen können ... sollte Rolex also tatsächlich die Bedingungen anpassen, so muss sich das in den Garantieheft zur Uhr wiederfinden .... ergo wird es interessant zu sehen, ob sich hier bei neuen Uhren ein entsprechender Hinweis im Booklet findet ...
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26.06.2017, 09:44 #5
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26.06.2017, 09:59 #6
Huhu ist aber auch geil
Beste Grüße, Tobias
Hast Du die Peps noch genommen?
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26.06.2017, 10:31 #7
Ich find es schon gut, dafür noch mal einen eigenen, im Betreff treffend benannten Thread zu eröffnen. Hier kursieren so viele, in irgendwelchen anderen Threads themenabweichend angemerkte unsinnige Behauptungen zum Thema Garantie, dass der eine oder andere da durchaus verunsichert werden konnte. Ich hatte auch mal irgendwo dazu geschrieben, dass eine ordnungsgemäß datierte Garantiekarte ausreicht, um Garantieleistungen abrufen zu können und wurde dafür verbal fast gesteinigt und über spezielle Sonderwege und Eigenheiten der Rolexspezifischen Handhabung des Themas Garantie verwiesen, denn so simpel als dass eine Garantiekarte für Garantieansprüche ausreiche, sei es ja nun wirklich nicht. Nun wissen es alle. Ganz offiziell. Schön. Schluss mit Gerüchten und Verschwörungstheorien.
Und sollte es Rolex irgendwann anders handhaben wollen, dann muss es dem Kunden mitgeteilt werden. Vollkommen richtig.Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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26.06.2017, 10:39 #8
So war es gedacht
Beste Grüße
Christian
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26.06.2017, 10:50 #9
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Hier, ich habe aktuell eine beim Service.
Was soll ich sagen, keine Rechnung aber zerti.Uhr ist von 2015.Rolex erweitert die Garantie und repariert auf Kulanz.
Das Leben ist manchmal so einfach.
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26.06.2017, 10:56 #10
Eben.
Wer nicht wie Ausbilder Schmidt auftritt und "Moin Ihr Luschen!" ruft, hat Chancen...
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26.06.2017, 11:25 #11
Genaugenommen ist jetzt heute aber auch nix anders als vor vier Wochen, oder?
Am Ende braucht man für einen Garantieauftrag ja weder Zerti noch Rechnung da die Seriennummer ja alle Infos an den Konzi liefert - hatten wir doch letzte Woche erst.
Zumindest seit die Plastikkarten "freigerubbelt" werden.LG
Günni
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26.06.2017, 11:27 #12ehemaliges mitgliedGast
Nun, im anderen Thread ist die Rede davon, dass Rolex die Bedingungen der Garantie jetzt ändert bzw. zum Juli 2017. Da ist ein Thread zu einer Uhr aus dem Jahr 2016 relativ sinnlos ... denn dass bis dato die Garantiekarte weltweit ausreicht (bzw. bei aktuellen Uhren wäre selbst die nicht zwingend nötig, da die Uhr beim Verkauf "aktiviert" wird), ist eigentlich bekannt und sollte zumindest unumstritten sein.
In Anbetracht dessen finde ich vor allem den Zusatz im Threadtitel "Quark" überflüssig und unnötig provokativ ...
Wie gesagt, interessant wird es bei Uhren, die ab Samstag verkauft werden ... und vor allem, ob auch tatsächlich neue Garantie Booklets ausgeliefert werden oder ob ein Hinweis zum Beispiel auf der Originalrechnung beim Konzi gedruckt wird, was ebenfalls ausreichend wäre ...Geändert von ehemaliges mitglied (26.06.2017 um 11:28 Uhr)
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26.06.2017, 12:04 #13
Hauptsache wir sind hier alle nett zueinander!
Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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26.06.2017, 12:04 #14
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Sascha +1
Flo ,genau so siehts aus.
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