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  1. #1
    Mil-Sub
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    Auffahrunfall: Kfz-Versicherung zahlt - aber ich muss Werterhöhung selbst zahlen

    Liebes Forum,

    mein Problem steht quasi schon in der Überschrift.

    Mir ist auf unseren Kombi jemand hinten draufgefahren. Schuldfrage ist klar.

    Die gegnerische Versicherung - H.U.K. - zahlt den Schaden von knapp 2k EUR, jedoch muss ich 200 EUR selbst zahlen. Die Begründung: Werterhöhung.

    Das stößt mir schon etwas auf, ehrlich gesaagt. Ich kann ja nix dafür das Führerscheinneuling mit 5 Wochen Fahrpraxis beim Ranrollen an ne rote Ampel noch paar Whatsapps lesen muss.. Ist das wirklich Gang und Gäbe, dass ich hier in die eigene Tasche langen muss?

    Wenns über Anwalt geht, hab ich die A-Karte gezogen, da ich keine Rechtsschutz habe...

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Noch nicht genügend Infos

    Aber grundsätzlich: Wenn Du durch den Austausch von Teilen eine Werterhöhung hast, dann wird Dir das angerechnet. Eine neue Stoßstange dürfte wohl nicht werterhöhend sein, außer sie war vorher schon angekratzt. Wenn Du aber neue Hinterräder bekommst, hast Du dadurch eine Werterhöhung, wenn die alten schon abgefahren waren. Sind mit der Werterhöhung Verschleißteile gemeint?

    Wie sieht's denn mit der Wertminderung aus? Wird Dir da was ersetzt? Hast Du ein Gutachten machen lassen?

    Den Anwalt hätte übrigens die HUK gezahlt
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    War der Gutachter von HUK oder ein von dir beauftragter? In Haftpflichtfällen *immer* einen eigenen Gutachter nehmen, das muss die gegnerische Versicherung auch anerkennen.

    Dass bei einem Fahrzeug eine Wertverbesserung zum Abzug gebracht wird ist je nach Fahrzeug meistens völlig normal. Wenns ein älteres Auto ist, womöglich mit Kratzern oder Gebrauchsspuren, die nach einer Reparatur nicht mehr vorhanden sind, hast du ja hinterher eine Wertverbesserung an deinem Auto.

    Einer meiner Leute ist mal beim Rückwärtsfahren einem völlig runtergerockten Polo drangefahren - da war hinterher die Wertverbesserung höher als der eigentliche Schaden.
    Gruß, Joe

    it's not hoarding if your shit is cool

    Kow How Joe

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Auf die Schnelle hab ich nur diese Regelung gefunden:

    Ein Abzug neu für alt ist selbst dann vorzunehmen, wenn dem Geschädigten
    die Ausgaben für den Neubau alleine durch die zum
    Schadenersatzverpflichtenden Handlungen aufgezwungen worden ist weil
    sich die Neuherstellung nur in einer werterhöhenden durchführen lässt.
    OLG Koblenz vom 03.06.1986; K 893/85
    LG
    Günni

  5. #5
    GMT-Master Avatar von kraut
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Wie sieht's denn mit der Wertminderung aus? Wird Dir da was ersetzt? Hast Du ein Gutachten machen lassen?
    M.E. ein ganz wichtiger Punkt, der dringend geklärt werden muss - schließlich handelt es sich (spätestens) jetzt um einen Unfallwagen.

    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Den Anwalt hätte übrigens die HUK gezahlt
    Ein Anwalt auf Kosten der HUK müsste auch jetzt noch eingeschaltet werden können; richtig, Nico?

    EDIT: Rechtschreibfehler beseitigt
    Männer reden nicht über Gefühle - sie fahren damit vor.
    °lllllll°
    Viele Grüße, Dac

  6. #6
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von kraut Beitrag anzeigen
    Ein Anwalt auf Kosten der HUK müsste auch jetzt noch eingeschaltet werden können; richtig, Nico?
    Jein, d.h. nicht ohne Streiten, denn für die HUK ist das jetzt reguliert, und dann braucht es keinen Anwalt mehr.

    Hinzu kommt, dass es jetzt weniger Spaß macht: Wenn Du Dich um € 2.000,- streitest, bekommt der Anwalt € 195,-. Wenn Du Dich - wie jetzt - um € 200,- streitest, bekommt er € 58,50.
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  7. #7
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    D.h. - fuer 58,50 hast Du schon noch Spass...etwas wenigstens ?

  8. #8
    Double-Red
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    Aber einen Anwalt finden, der sich um diese Geschichte reißt könnte schwer werden.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  9. #9
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Wenn die Sache eh schon gelaufen ist....

    Ist das Auto noch fahrbereit? Dann würde ich dazu raten, die Differenz von 1,8k€ auszahlen zu lassen und den Schaden so günstig wie möglich bei einer freihen Werkstatt beheben zu lassen. Im Idealfall bleibt dann sogar noch was von der Kohle übrig.
    Falls der Schaden eher "optischer" Natur ist, würde ich bei dem Gesamtwert sogar überlegen, die Kohle einzustreichen und den Wagen noch so lange zu fahren bis Du seiner überdrüssig bist oder der TÜV Euch trennt.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  10. #10
    Mil-Sub
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    Danke schonmal für Euren Input

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Eine Frage sei gestattet: Wie kann man keine Rechtsschutz-Versicherung haben? Das ist die zweite nach der Haftpflicht....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Ich habe auch keine. Ich glaube an das Gute im Menschen.

  13. #13
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Notiere: Andreas kann man Uhren verkaufen.
    — Roland —
    20 % auf alles!

  14. #14
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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  15. #15
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    private haftpflicht ja...rechtsschutz seit 20 jahren keine mehr...und bislang auch nicht vermisst,bzw. auch nur gerne gehabt.gab einfach nüscht zur rechtlichen klärung.

    kann gerne so bleiben.
    pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
    country music....three chords and the truth

  16. #16
    Daytona
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    Also ganz ehrlich mir scheint diese Wert Erhöhung als Masche der Versicherung.
    Würde ich so nicht akzeptieren.
    Was wird denn konkret als Wert Erhöhung angegeben? Wie Nico sagt bei neuen Reifen verständlich. Aber was kannst du dafür ne neue Stoßstange oder Rücklichter zu bekommen? Hättest lieber gebrauchte dranschrauben sollen?
    Geändert von NOmBre (09.08.2017 um 08:27 Uhr)
    Gruß,
    Dominik

  17. #17
    Mil-Sub
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Eine Frage sei gestattet: Wie kann man keine Rechtsschutz-Versicherung haben? Das ist die zweite nach der Haftpflicht....
    Ich glaube das ist ne Typfrage Auf meinem Familienwappen steht nicht die Inschrift "ich möchte sofort den Geschäftsführer sprechen!"

    Bin eher der entspannte Typ. Ich merke das, wenn ich den Leuten rings um mich zuhöre, über was die sich echauffieren und aufregen können und wo gleich der Anwalt eingeschaltet wird - solche Dinge jucken mich nicht.

    Zudem kauf ich Sachen meist neu im Laden - kaum gebraucht. Da spart man sich auch viele Scherereien. Zudem zahle ich meine Miete pünktlich und bin um ein gutes Verhältnis mit meinen Mitmenschen bemüht, v.a. mit jenen, mit denen ich geschäftlich in Kontakt bin - klappt auch immer.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt nicht viele Situationen, bei denen ich ne Rechtsschutz brauche oder gebraucht hätte.

    Und das mit dem Auto jetzt - mei, man darf auch mal Pech haben...

  18. #18
    Double-Red Avatar von hadi
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    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Also ganz ehrlich mir scheint diese Wert Erhöhung als Masche der Versicherung.
    Würde ich so nicht akzeptieren.
    Was wird denn konkret als Wert Erhöhung angegeben? Wie Nico sagt bei neuen Reifen verständlich. Aber was kannst du dafür ne neue Stoßstange oder Rücklichter zu bekommen? Hättest lieber gebrauchte dranschrauben sollen?
    Hat Nico doch erklärt...

    Hab ich an einer Stelle einen, nicht von diesem Vorfall verursachten, Schaden, der dann nach Reparatur nicht mehr da ist, hat das Fahrzeug einen Mehrwert, z.B. bei einem Verkauf.
    Gruß
    Hannes

    Chachadu

  19. #19
    Daytona
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    Jau Hannes, aber aus der Sicht von dem Geschädigten lag doch nichts vor?! Ich geh davon aus, dass das Auto in Ordnung und Schadens frei war und auch während der Reparatur keine "Verschleiß Teile" o. ä verbaut wurden.

    Daher wären mehr Details von Vorteil ob schon ein Vorschaden dagewesen ist.
    Geändert von NOmBre (09.08.2017 um 11:06 Uhr)
    Gruß,
    Dominik

  20. #20
    Mil-Sub
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    Zitat Zitat von hadi Beitrag anzeigen
    Hat Nico doch erklärt...

    Hab ich an einer Stelle einen, nicht von diesem Vorfall verursachten, Schaden, der dann nach Reparatur nicht mehr da ist, hat das Fahrzeug einen Mehrwert, z.B. bei einem Verkauf.
    Das ist aber nur eine Seite der Medaille. De facto hatte ich vor dem Unfall nen unfallfreien Wagen, jetzt nen Unfallwagen. Dass das wertmindernd ist, ist auch klar.

    Edit:

    Ich sehe gerade, du schrobst >> nicht von diesem Vorfall verursachten, Schaden <<.

    Dann bin ich bei dir.

    Aber: Ich hatte keinen Vorschaden. Fakt
    Geändert von Masta_Ace (09.08.2017 um 11:18 Uhr)

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