Noch nicht genügend Infos
Aber grundsätzlich: Wenn Du durch den Austausch von Teilen eine Werterhöhung hast, dann wird Dir das angerechnet. Eine neue Stoßstange dürfte wohl nicht werterhöhend sein, außer sie war vorher schon angekratzt. Wenn Du aber neue Hinterräder bekommst, hast Du dadurch eine Werterhöhung, wenn die alten schon abgefahren waren. Sind mit der Werterhöhung Verschleißteile gemeint?
Wie sieht's denn mit der Wertminderung aus? Wird Dir da was ersetzt? Hast Du ein Gutachten machen lassen?
Den Anwalt hätte übrigens die HUK gezahlt![]()
Ergebnis 1 bis 20 von 24
-
08.08.2017, 14:37 #1
- Registriert seit
- 26.06.2005
- Beiträge
- 11.419
Auffahrunfall: Kfz-Versicherung zahlt - aber ich muss Werterhöhung selbst zahlen
Liebes Forum,
mein Problem steht quasi schon in der Überschrift.
Mir ist auf unseren Kombi jemand hinten draufgefahren. Schuldfrage ist klar.
Die gegnerische Versicherung - H.U.K. - zahlt den Schaden von knapp 2k EUR, jedoch muss ich 200 EUR selbst zahlen. Die Begründung: Werterhöhung.
Das stößt mir schon etwas auf, ehrlich gesaagt. Ich kann ja nix dafür das Führerscheinneuling mit 5 Wochen Fahrpraxis beim Ranrollen an ne rote Ampel noch paar Whatsapps lesen muss.. Ist das wirklich Gang und Gäbe, dass ich hier in die eigene Tasche langen muss?
Wenns über Anwalt geht, hab ich die A-Karte gezogen, da ich keine Rechtsschutz habe...
-
08.08.2017, 14:41 #2Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
-
08.08.2017, 14:43 #3
War der Gutachter von HUK oder ein von dir beauftragter? In Haftpflichtfällen *immer* einen eigenen Gutachter nehmen, das muss die gegnerische Versicherung auch anerkennen.
Dass bei einem Fahrzeug eine Wertverbesserung zum Abzug gebracht wird ist je nach Fahrzeug meistens völlig normal. Wenns ein älteres Auto ist, womöglich mit Kratzern oder Gebrauchsspuren, die nach einer Reparatur nicht mehr vorhanden sind, hast du ja hinterher eine Wertverbesserung an deinem Auto.
Einer meiner Leute ist mal beim Rückwärtsfahren einem völlig runtergerockten Polo drangefahren - da war hinterher die Wertverbesserung höher als der eigentliche Schaden.Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
-
08.08.2017, 14:46 #4
Auf die Schnelle hab ich nur diese Regelung gefunden:
Ein Abzug neu für alt ist selbst dann vorzunehmen, wenn dem Geschädigten
die Ausgaben für den Neubau alleine durch die zum
Schadenersatzverpflichtenden Handlungen aufgezwungen worden ist weil
sich die Neuherstellung nur in einer werterhöhenden durchführen lässt.
OLG Koblenz vom 03.06.1986; K 893/85LG
Günni
-
08.08.2017, 14:56 #5Männer reden nicht über Gefühle - sie fahren damit vor.
°lllllll°
Viele Grüße, Dac
-
08.08.2017, 15:26 #6
Jein, d.h. nicht ohne Streiten, denn für die HUK ist das jetzt reguliert, und dann braucht es keinen Anwalt mehr.
Hinzu kommt, dass es jetzt weniger Spaß macht: Wenn Du Dich um € 2.000,- streitest, bekommt der Anwalt € 195,-. Wenn Du Dich - wie jetzt - um € 200,- streitest, bekommt er € 58,50.Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
-
08.08.2017, 15:51 #7ehemaliges mitgliedGast
D.h. - fuer 58,50 hast Du schon noch Spass...etwas wenigstens ?
-
08.08.2017, 16:00 #8
- Registriert seit
- 27.03.2010
- Ort
- 🇩🇪 🇨🇦
- Beiträge
- 8.424
Aber einen Anwalt finden, der sich um diese Geschichte reißt könnte schwer werden.
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
-
08.08.2017, 16:17 #9
Wenn die Sache eh schon gelaufen ist....
Ist das Auto noch fahrbereit? Dann würde ich dazu raten, die Differenz von 1,8k€ auszahlen zu lassen und den Schaden so günstig wie möglich bei einer freihen Werkstatt beheben zu lassen. Im Idealfall bleibt dann sogar noch was von der Kohle übrig.
Falls der Schaden eher "optischer" Natur ist, würde ich bei dem Gesamtwert sogar überlegen, die Kohle einzustreichen und den Wagen noch so lange zu fahren bis Du seiner überdrüssig bist oder der TÜV Euch trennt.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
-
08.08.2017, 17:07 #10
- Registriert seit
- 26.06.2005
- Beiträge
- 11.419
Themenstarter
Danke schonmal für Euren Input
-
08.08.2017, 18:33 #11
Eine Frage sei gestattet: Wie kann man keine Rechtsschutz-Versicherung haben? Das ist die zweite nach der Haftpflicht....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
-
08.08.2017, 18:42 #12
Ich habe auch keine.
Ich glaube an das Gute im Menschen.
-
08.08.2017, 19:03 #13
Notiere: Andreas kann man Uhren verkaufen.
— Roland —
20 % auf alles!
-
08.08.2017, 20:24 #14
-
09.08.2017, 04:11 #15
private haftpflicht ja...rechtsschutz seit 20 jahren keine mehr...und bislang auch nicht vermisst,bzw. auch nur gerne gehabt.gab einfach nüscht zur rechtlichen klärung.
kann gerne so bleiben.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
-
09.08.2017, 08:25 #16
- Registriert seit
- 22.06.2010
- Ort
- Mittelfranken
- Beiträge
- 2.359
Also ganz ehrlich mir scheint diese Wert Erhöhung als Masche der Versicherung.
Würde ich so nicht akzeptieren.
Was wird denn konkret als Wert Erhöhung angegeben? Wie Nico sagt bei neuen Reifen verständlich. Aber was kannst du dafür ne neue Stoßstange oder Rücklichter zu bekommen? Hättest lieber gebrauchte dranschrauben sollen?Geändert von NOmBre (09.08.2017 um 08:27 Uhr)
Gruß,
Dominik
-
09.08.2017, 10:39 #17
- Registriert seit
- 26.06.2005
- Beiträge
- 11.419
Themenstarter
Ich glaube das ist ne Typfrage
Auf meinem Familienwappen steht nicht die Inschrift "ich möchte sofort den Geschäftsführer sprechen!"
Bin eher der entspannte Typ. Ich merke das, wenn ich den Leuten rings um mich zuhöre, über was die sich echauffieren und aufregen können und wo gleich der Anwalt eingeschaltet wird - solche Dinge jucken mich nicht.
Zudem kauf ich Sachen meist neu im Laden - kaum gebraucht. Da spart man sich auch viele Scherereien. Zudem zahle ich meine Miete pünktlich und bin um ein gutes Verhältnis mit meinen Mitmenschen bemüht, v.a. mit jenen, mit denen ich geschäftlich in Kontakt bin - klappt auch immer.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt nicht viele Situationen, bei denen ich ne Rechtsschutz brauche oder gebraucht hätte.
Und das mit dem Auto jetzt - mei, man darf auch mal Pech haben...
-
09.08.2017, 10:43 #18
-
09.08.2017, 11:04 #19
- Registriert seit
- 22.06.2010
- Ort
- Mittelfranken
- Beiträge
- 2.359
Jau Hannes, aber aus der Sicht von dem Geschädigten lag doch nichts vor?! Ich geh davon aus, dass das Auto in Ordnung und Schadens frei war und auch während der Reparatur keine "Verschleiß Teile" o. ä verbaut wurden.
Daher wären mehr Details von Vorteil ob schon ein Vorschaden dagewesen ist.Geändert von NOmBre (09.08.2017 um 11:06 Uhr)
Gruß,
Dominik
-
09.08.2017, 11:17 #20
- Registriert seit
- 26.06.2005
- Beiträge
- 11.419
Themenstarter
Das ist aber nur eine Seite der Medaille. De facto hatte ich vor dem Unfall nen unfallfreien Wagen, jetzt nen Unfallwagen. Dass das wertmindernd ist, ist auch klar.
Edit:
Ich sehe gerade, du schrobst >> nicht von diesem Vorfall verursachten, Schaden <<.
Dann bin ich bei dir.
Aber: Ich hatte keinen Vorschaden. FaktGeändert von Masta_Ace (09.08.2017 um 11:18 Uhr)
Ähnliche Themen
-
Strafbefehl - aussergerichtliche Einigung - was zahlt die Versicherung?
Von X-E-L-O-R im Forum Off TopicAntworten: 7Letzter Beitrag: 25.11.2012, 16:37 -
Versicherung muss bei Rolex-Raub in Neapel zahlen
Von Artur im Forum Off TopicAntworten: 19Letzter Beitrag: 01.06.2007, 15:02 -
Zahlt eine Versicherung wenn...
Von Moehf im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 04.06.2006, 17:53
Lesezeichen