Ergebnis 1 bis 14 von 14
  1. #1
    Air-King
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    Zweitwohnsitz anmelden Düsseldorf

    Hallo zusammen ,

    ich werde kommenden Monat in Düsseldorf eine neue (unbefristete) Stelle antreten. Ich wollte hier fragen, ob einer schon Erfahrungen gesammelt hat, wie leicht oder schwer es ist, einen Zweitwohnsitz in Düsseldorf anzumelden. Mein Lebensmittelpunkt, aufgrund meiner Freundin und meines sozialen Umfelds, wird weiterhin in meiner jetztigen Stadt bleiben. Ebenso werde ich voraussichtlich jedes Wochenende pendeln bzw. meine Freundin. Reicht das als Begründung? Gleichermaßen wäre das auch für die steuerlichen Vorteile sehr wichtig und um die Zweitwohnsitzsteuer für meine jetztige Wohnung zu umgehen, die ich halten werde .

    Hat einer Erfahrungswerte und kann sagen, wie man bei der Begründung am Besten vorgeht? Ich würde das soziale Umfeld als Hauptgrund anführen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Herki

  2. #2
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Hallo Herki,
    bei Deinem konkreten Problem kann ich Dir nicht helfen, vermute jedoch, dass die Regeln sich nicht von anderen Städten unterscheiden.

    Falls Du ansonsten Fragen zu Düsseldorf hast, gibt es hier eine recht aktive Community.

    Rheinische Grüße, Frank

  3. #3
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Zweitwohnsitzsteuer wird am Ort des Zweitwohnsitzes fällig, nicht am Erstwohnsitz.

    Eine Befreiung bekommen nur Ehepaaare (bei entsprechenden Rahmenbedingungen).

    Düsseldorf erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer.
    Geändert von Ingo.L (14.08.2017 um 12:31 Uhr)

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  4. #4
    Air-King
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    Hallo,

    mir geht es nur darum, dass ich meinen Zweitwohnsitz in Düsseldorf anmelden will, um die Pendelkosten steuerlich geltend zu machen. Da ja aber mein Wohnsitz in Düsseldorf, wenn man nur die Aufenthaltszeit betrachtet, ja zu meinem primären Wohnsitz werden würde, würde mir das entfallen. Da ich zum ersten Mal in dieser Situation bin und gelesen habe, dass eine Zweitwohnsitzanmeldung unter den genannten Kriterien oft Probleme macht bei manchen Städten, hätte ich gehofft, dass es weitere Wochenendpendler hier im Forum gibt, die mir da weitere Tipps geben können.

    Viele Grüße
    Herki

  5. #5
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Der Zweitwohnsitz ist aus beruflichen Gründen notwendig: Wer für seinen Arbeitgeber an einem anderen Ort arbeitet und sich dort eine Wohnung mietet oder kauft, dürfte sich zwar überwiegend an seinem Zweitwohnsitz aufhalten. Denn er arbeitet etwa von Montag bis Freitag, nutzt die Zweitwohnung während dieser Zeit täglich und fährt womöglich nur an einigen Wochenenden nach Hause. Dennoch bleibt auch in diesem Fall der Erstwohnsitz der Hauptwohnsitz – so sieht es jedenfalls die Steuerrechtsprechung zum Thema doppelte Haushaltsführung. Das Stichwort lautet „Mittelpunkt der Lebensinteressen“: Dieser Mittelpunkt besteht dort, wo Familie, Verwandte, Freunde und Bekannte leben.
    Quelle:https://www.immobilienscout24.de/umz...twohnsitz.html

    Daraus ergibt sich: Dein bisheriger Wohnsitz bleibt dein Erstwohnsitz. Düsseldorf wird dein Zeitwohnsitz. Düsseldorf erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer. Alles easy

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  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Barnabas
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    Aber Düsseldorf ist schon schön,

    könntest Deine Freundin mitbringen

    Aber btt: Wenn Du Hilfe / Tipps etc bzgl Düsseldorf brauchst, einfach Bescheid geben
    LG,
    Markus
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  7. #7
    Wobei das Melderecht im Steuerrecht keine Bindungswirkung entfaltet. D.h. Trotz Zweitwohnsitz in D Musst du dem FA im Rahmen der Prüfung deiner doppelten Haushaltsführung nachweisen, dass dein Lebensmittelpunkt weiterhin am Erstwohnsitz liegt.

    Gruß Max

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von Ingo.L Beitrag anzeigen
    Quelle:https://www.immobilienscout24.de/umz...twohnsitz.html

    Daraus ergibt sich: Dein bisheriger Wohnsitz bleibt dein Erstwohnsitz. Düsseldorf wird dein Zeitwohnsitz. Düsseldorf erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer. Alles easy
    Das ist zumindest in München unmöglich. Dann wäre ja jeder Arbeitgeberwechsel mit einem Zweitwohnsitz verbunden, da Familie, Verwandte und Freunde ja nie da sind wo der neue Wohnort ist.

  9. #9
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Zitat Zitat von mr.zumwinkel Beitrag anzeigen
    Wobei das Melderecht im Steuerrecht keine Bindungswirkung entfaltet. D.h. Trotz Zweitwohnsitz in D Musst du dem FA im Rahmen der Prüfung deiner doppelten Haushaltsführung nachweisen, dass dein Lebensmittelpunkt weiterhin am Erstwohnsitz liegt.

    Gruß Max
    Hab ich bisher noch nie Probleme mit gehabt, da ich wöchentliche Fahrten zum Erstwohnsitz und den Verbleib der Familie am Erstwohnsitz und erhebliche Kosten für den Erstwohnsitz nachweisen kann.

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  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Wenn Frau und Kinder woanders wohnen glaub ich das. Ansonsten scheinen da die Städte da auch unterschiedlich zu ticken. Ich kenne mehrer Fälle in München, wo eine Anmeldung eines Zweitwohnsitzes bei gleichzeitiger Arbeitsstelle in München nicht möglich war. Woanders kenne ich das auch großzügiger.

  11. #11
    Air-King
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    Hallo zusammen,

    es scheint ja echt stadtabhängig zu sein. Ich würde in meinem Fall klar nachweisen können, dass ich sowohl in Düsseldorf als auch in meiner Heimatstadt einen gültigen Mietvertrag habe. Ich hoffe, dass dies (und der soziale Schwerpunkt ohne Frau/Kind) ausreichend wird für die Stadt Düsseldorf.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Herki

    P.S. kennt einer von euch zufällig einen Beachvolleyball-Verein in Düsseldorf?

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Barnabas
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    Bei Alma Sports kann man Beach Volleyball zocken, da gibt es sicher auch strukturierte Teams..
    LG,
    Markus
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  13. #13
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Rheinische Grüße, Frank

  14. #14
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Als Lediger solltest du min 2 x im Monat zum Erstwohnsitz zurückkehren. Vereinstätigkeit, Arzttermine, Reisebelege (Bahntickets oder Tankquittungen), Quittungen deiner Stammkneipe, Fotos im Kreise deiner Heimatfreunde, Quittungen von Lebensmitteleinkäufen, kurz alles was belegt, dass du weiterhin am Erstwohnsitz deinen Lebensmittelpunkt hast erleichtert dir eine evt. Diskussion mit dem FA Wenn du dann noch sparsam mit Fotos auf FB umgehst, die zeigen wie gut du dich bereits in Düsseldorf eingelebt hast und wie selten du Zuhause bist, sollte nichts schiefgehen
    Geändert von Ingo.L (17.08.2017 um 13:01 Uhr)

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