Was heißt transparenter? Deine Bank hat Dich schlichtweg beim FA gemeldet.
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06.01.2019, 21:30 #1
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Privater Uhrenverkauf oder: wenn das Finanzamt schreibt und wie man zurückschreibt...
Eine kleine Geschichte, welche vielleicht für den Ein oder Anderen hier interessant ist:
Im Frühjahr 2018 habe ich erstmalig eine größere Anzahl Uhren verkauft, 12 an der Zahl. 10 davon direkt an befreundete
Sammler, 1 über C24 und eine über eBay. Da ich kein Freund von Bargeldübergaben bin, wurden alle Beträge auf mein Konto
überwiesen. So weit so gut...
4 Wochen nach der letzten Überweisung bekam ich Post vom Finanzamt, mit der Bitte um Erläuterung zu den ungewöhnlichen
Zahlungseingängen auf meinem Konto. Ihr könnt Euch vorstellen, dass ein solches Schreiben erstmal keine Begeisterung
hervorruft...
Am nächsten Tag direkt mit meinem Steuerberater gesprochen. Er kennt mich seit 20 Jahren und wusste sofort um was es ging: gewerblichen Handel. Würde bedeuten, dass auf jeden Verkauf Umsatzsteuer abzuführen sei sowie zusätzlich der Nachweis über die Herkunft der Gelder zur Anschaffung.
Er wusste natürlich auch, dass gewerblicher Handel bei mir nicht zutraf und die eingesetzten Gelder alle versteuert waren, allerdings gibt es Urteile in denen das FA Recht bekommen hat und Betroffene zahlen mussten.
Unsere Strategie war dann folgende: wir haben akribisch die Unterlagen zu jedem Verkauf und dem zugrunde liegenden vorherigen Kauf zusammengestellt. Glücklicherweise war ich immer sehr penibel und hatte entweder eine Rechnung oder einen Kaufvertrag oder zumindest einen entsprechenden Kontoauszug. So konnten wir zu jeder Uhr nachweisen, dass zwischen Anschaffung und Verkauf deutlich mehr als 12 Monate lagen (Spekulationsfrist). Zum größten Teil waren es mehrere Jahre. Somit war klar, dass die Uhren nicht Teil eines nebenberuflichen Handels waren, sondern teil meiner privaten Vermögensverwaltung.
In Kombination mit meinem Status als Angestellter und penibel korrekten Steuererklärungen (Versteuerung von ausländischen Mieteinnahmen etc.), hatten wir nach 3 Monaten die Kuh von Eis.
Auf meine Frage was passiert wäre, wenn ich evt. selbstständig gewesen wäre und keine Belege vorgelegen hätten, zuckte
er vielsagend mit den Schultern. Im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei einem selbst und nicht beim FA. Auf meine zweite Frage, ob ich nun jedesmal zittern müsste bei weiteren Verkäufen, zuckte er nochmal, hatte dann aber eine nette Idee. Ich muss dazu sagen, dass mein Steuerberater zusätzlich Fachanwalt für Steuerrecht ist und jahrelang selbst beim FA gearbeitet hat.
Er hat vorgeschlagen den Spieß umzudrehen und dem FA im Detail zu belegen welche weiteren Uhren sich aktuell in meinem
Eigentum befinden. Wir haben uns dann 2 Tage zusammengesetzt und alles zusammengetragen mit allen Details zur jeweiligen Uhr und allen vorliegenden Belegen, Kontoauszügen etc.
Das Ganze füllte einen dicken Ordner, welchen wir dann dem FA präventiv geschickt haben.
Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: dies wäre sehr „unüblich“ und auch nicht angefordert gewesen. Trotzdem würde man die Unterlagen nun „zwangsweise“ zu meiner Steuerakte nehmen. Von weiteren Zusendungen sollten wir aber
absehen...!!
Mein Berater hat einige Monate später mit der zuständigen Abteilung in einer anderen Angelegenheit gesprochen und den Kollegen auf unseren Ordner angesprochen. Die Reaktion war ein breites Grinsen und der Hinweis, dass unser Ordner im ganzen Amt bekannt sei und für Gelächter und Ärger gleichzeitig gesorgt hat. So etwas hätten sie noch nicht gehabt...
Mein Steuerberater meinte abschließenend, dass ich wohl nie mehr Post vom FA bekommen würde, zumindest nicht
wegen Uhrenverkäufen
Ich kann an dieser Stelle nur jedem raten sehr akribisch beim Kauf und Verkauf zu sein. Wir sind schon sehr viel
transparenter als wir denken....
Ein guter Steuerberater ist in diesem Zusammenhang auch kein Fehler
LG
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06.01.2019, 21:34 #2Glaube nicht alles, was Du denkst!
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06.01.2019, 21:38 #3
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Themenstarter
Mir ist das klar, aber vielleicht einigen anderen hier nicht..
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06.01.2019, 21:39 #4
Die Bank meldet nichts unaufgefordert, sondern archiviert für den Fall, das Fragen vom FA kommen.
Gruß, Peter
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06.01.2019, 21:41 #5
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Danke für den Bericht,
Da gibts nur eins.... Bargeld gegen Uhr.....
Da bekommt das Finanzamt nichts mit
Uns Weiß nicht wofür ich mein Geld ausgebe.
Grüße
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06.01.2019, 21:41 #6
Tja, das gute alte Bankgeheimnis. Du kannst Dir in Deutschland so ziemlich alles erlauben ohne große Angst haben zu müssen erwischt zu werden, aber wehe Du bekommst außer der Reihe Kohle auf Dein Konto überwiesen, dann gehts bei Hinz und Kunz immer ganz schnell....
Beste Grüsse, Olli
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06.01.2019, 21:46 #7
Danke Dieter. Sehr interessant...
Gruß Mali
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06.01.2019, 21:48 #8
Danke! Genau darüber habe ich mir letzte Woche auch Gedanken gemacht!
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06.01.2019, 21:50 #9
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Themenstarter
Das stimmt nur so halb: bei Eingängen aus dem Ausland über 12,5k besteht automatisch Meldepflicht gemäß AWG. Wenn man sich die gesamte
Verordung mal durchliest, was aber idR niemand macht, ähnlich wie bei den Nutzungsbedingungen bei apple oder google, dann kann man erahnen
wer anschließend alles Zugriff auf diese Daten hat. Wenn auch offiziell als „bei berechtigten Interesse“ betitelt...
Übrigens: will mit meinem Erlebnis niemandem Angst machen, war vielleicht nur ein Einzelfall. Wobei der Tipp alles in bar zu kaufen
und zu verkaufen jetzt nicht zu 100% empfehlenswert ist
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06.01.2019, 21:51 #10
Danke für das Teilen der Geschichte.
Sehr aufschlussreich.
Gruss. Ulf
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06.01.2019, 21:55 #11
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Themenstarter
Außerdem habe ich wohl „den Fehler“ gemacht innerhalb kurzer Zeit relativ viel zu drehen. Bei 2-3 Uhren im Jahr fragt da wahrscheinlich
niemand nach. Aber wenn man im Radar ist, ist das nicht angenehm. Auch wenn ich heute locker davon berichten kann, war das letztes
Jahr nicht immer soooo lustig...
Abgesehen davon, ist diese ganze steuerliche Betrachtung völlig absurd, vor allem in heutigen Zeiten. Aber das Finanzamt nimmt ja auch nach wie
vor 6% Zinsen über dem Basiszins
Also nochmal: wollte keine Panik verbreiten sondern nur meine Erfahrung teilen und der Community etwas für mein angelesenes Wissen
hier im Forum zurückgeben...Geändert von golddieter (06.01.2019 um 21:57 Uhr)
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06.01.2019, 21:56 #12
Stimmt golddieter, aber die Beträge der Überweisungen aus dem Ausland sind eher für das statistische Bundesamt von Interesse, als für das FA.
Aber Danke für den Erfahrungsbericht, wenn es auch für Dich zeitweise nicht so lustig war, ist es ja positiv ausgegangen.Geändert von EX-OMEGA (06.01.2019 um 21:58 Uhr)
Gruß, Peter
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06.01.2019, 21:58 #13
2-3 Uhr im Jahr sind okay. Bei mehr könnte die Frage nach der Gewerblichkeit aufkommen.
Gruß Mali
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06.01.2019, 21:58 #14
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06.01.2019, 22:00 #15
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06.01.2019, 22:02 #16
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Toller Bericht und krasse Story!
Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?
Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??Gruß,
Dominik
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06.01.2019, 22:03 #17
Aber bei der organisierten Kriminalität schaut man gerne weg oder gibt sich machtlos.
Gruß, Frank
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06.01.2019, 22:05 #18
Scheinbar nicht.
Aber dennoch gibt die Bank die Vermerke der Überweisungen nicht weiter, sondern archiviert sie nur.
Nur wenn das FA einen begründeten Verdacht hat, wird nachgefragt.
Der Vermerk wird bei jeder grösseren Summe hinterlegt, die nicht den gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Kontoinhabers entspricht. Sollte also eine Überweisung aus Versehen ohne Vermerk eingehen, passiert es auch, dass der freundliche Banlangestellte beim Kontoinhaber nachfragt.
In diesem Fall ist es eben auch nicht ratsam eine Antwort unter dem Motto; "das geht Sie nichts an" zu geben. Gibt man dann an; ich habe ein Auto, eine Uhr oder vererbten Antikschmuck verkauft, hat man der Auskunftspflicht genüge getan.Geändert von EX-OMEGA (06.01.2019 um 22:07 Uhr)
Gruß, Peter
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06.01.2019, 22:06 #19
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06.01.2019, 22:13 #20
Ne, Peter. Der Michi hat da vollkommen recht. Die Bank hat einen Geldwäschebauftragten, der Meldung macht, wenn der begründete Verdacht der Geldwäsche besteht. Auch bei Verdacht von Straftaten kann die Bank Meldung machen....
Es müssten doch aber einige Banker hier sein, die das noch genauer wissen....Viele Grüsse, Jürgen
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