Kopflastigkeit
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04.03.2019, 12:42 #1
Sicherheitsmerkmale Servicekarte
Guten Tag zusammen!
Ich wollte mal fragen, ob die Servicekarten, die Rolex nach einer Revision in Köln ausstellt, auch über gewisse Sicherheitsmerkmale verfügen?
Ähnlich den Originalgarantiekarten.
Besten Dank und viele Grüße,
Marc
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04.03.2019, 13:11 #2
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04.03.2019, 15:28 #3
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Nein, meines Wissens handelt es sich um ein eingeschweißtes Pappkärtchen, mehr nicht.
Finde ich auch schade, da dieses Kärtchen jeder mit etwas Geschick nachmachen kann.Viele Grüße,
Matthias
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04.03.2019, 15:44 #4
Und dann 500,- mehr aufruft, weil hatte ja eine "Revision".
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04.03.2019, 15:46 #5
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So ist es. Hoffe, ich habe jetzt nicht einige auf eine "Geschäftsidee" gebracht. So kann man auch seine Rendite erhöhen.
Viele Grüße,
Matthias
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04.03.2019, 16:21 #6
Diese „Geschäftsidee“ gibt es doch bereits blanko auf Börsen..
Beste Grüsse, Olli
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04.03.2019, 16:28 #7
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Auch wieder richtig.
Viele Grüße,
Matthias
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04.03.2019, 16:39 #8
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04.03.2019, 17:05 #9
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Nun, über die Uhrenbörse in München wird hier ja regelmäßig berichtet.
Viele Grüße,
Matthias
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05.03.2019, 15:08 #10
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Ich habe vor kurzem auf Instagram eine Seite gefunden, welche Rolex-Garantiekarten über diese vertreibt, sobald man ihnen seine Seriennummer zugesendet hat.
Nach dem Melden der Seite wurde diese auch augenblicklich entfernt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Rolex -oder ein zugehöriger Konzessionär- die Unterschiede zwischen echten und gefaketen Garantiekarten erkennen kann.
Wobei einem möglichen Opfer beim Kauf einer Gebrauchten sehr schnell ein unberechtigt hoher Preis entgegenschlägt, hat der Verkäufer eine dieser Fake-Karten und ist diese gut gefälscht.
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05.03.2019, 17:22 #11
Die Karte mag man fälschen können, die dazugehörige Rechnung nicht. Und da hat der Rechnungssteller 10-jährige Aufbewahrungspflicht.
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05.03.2019, 17:24 #12
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Das bedeutet, dass man bei einem Kauf von Privat, bei dem die Servicekarte als Originalitätsnachweis dient, den darauf vermerkten Konzi anruft und nach der Rechnung fragt?
Viele Grüße,
Matthias
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05.03.2019, 18:10 #13
Das bedeutet erstmal garnix. Die Rechnung könnte wohl nur der Auftraggeber nochmals anfordern. Vielleicht hat er da ja Lust drauf.
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05.03.2019, 18:38 #14
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Wenn er die Uhr verkaufen will, dann schon, denke ich.
Viele Grüße,
Matthias
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05.03.2019, 19:48 #15
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Servicepartner als Originalitätsnachweis ??
Die Garantiekarte kann das schon nicht sein,die Servicekarte erst recht nicht.
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05.03.2019, 20:59 #16
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Bei gebrauchten Uhren ist so zumindest ein Abgleich der Seriennummer möglich. Wer es genauer wissen will, der muss das Gehäuse öffnen, das Uhrwerk ansehen und sich sehr genau auskennen. Aber das lässt sicher nicht jeder Verkäufer mit seiner Uhr machen.
Viele Grüße,
Matthias
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05.03.2019, 21:37 #17
Also wenn jemand eine Revision machen lässt und die grüne Karte dazubekommt, dann hebt er doch meistens auch die Rechnung auf.
Wenn ich eine nackte mit Service Papieren und zugehörigen Schriftstücken kaufen würde, hätte ich keine großen Schmerzen. Des Weiteren kann ja jeder fähige Konzi Uhrmacher einen Blick rein werfen (auf das Werk und in den Gehäusedeckel) ...
Wenn man allerdings schon beim VK ein schlechtes Gefühl hat und zusätzlich keinerlei Doku vorhanden ist, ist eine Prüfung unumgänglich. Oder man lässt es eben. Ich verpasse lieber einen „Schnapper“ von privat, als mir nochmal diesen Stress mit all dem anzutun.- Platz für ein prätentiöses Zitat -
Matthias
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05.03.2019, 21:40 #18
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Ich habe gehört, dass zumindest in Hamburg die Konzis diese Prüfung der gebrauchten Uhren ablehnen. Verdienen ja nichts dran, vielleicht ne kleine Servicegebühr. Und die Originalität will auch keiner bestätigen. Da müsste man die Uhr schon nach Köln senden.
Viele Grüße,
Matthias
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05.03.2019, 22:03 #19
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Das hast du nicht gehört, sondern hier schon tausendmal gelesen.
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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05.03.2019, 22:07 #20
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Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen. - Maurice Chevalier
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