Mal ne janz dämlische Frage: ich verkaufe sporadisch CDs und Bücher über den Amazon Marketplace.
Nun möchte ein Käufer eines Buches eine Rechung haben.
Da ich in Steuerfragen ALLES meine StBeraterin machen lasse, hab ich auch in dieser Frage keine Ahnung, wie die aussehen soll / kann.
Da es sich um ein Fachbuch handelt, nehme ich an, die MWSt ist das Hauptinteresse. Kann ich die als Privatverkäufer einfach angeben?
Ich denke, nicht. Aber was sagen die Profymaster?