Hallo,
ich habe mich bei einem Konzi auf die Warteliste setzen lassen für die DateJust 41.
Der Juwelier rief mich während einer Geschäftsreise an, da die DJ nun verfügbar ist. Ich teilte ihm mit, dass ich in 2 Wochen wieder in Deutschland bin und bat ihn, die Uhr solange zurückzulegen.
Kurz darauf erhielt ich von meinem Stammkonzi den Anruf, dass er die GMT Pepsi reinbekommen hat und ich eine Uhr haben könnte. Ich entschied mich also für die Pepsi und sagte dem ersten Juwelier, dass kein Interesse mehr an der DateJust besteht.
Er verlangt jedoch, dass ich die Uhr nehme. Schließlich habe ich mich auf die Warteliste setzen lassen und er hat die Uhr 2 Wochen zurückgelegt.
Für mich galt eine Warteliste eigentlich immer als unverbindlich. Habe weder eine Absichtserklärung, noch etwas ähnliches unterschrieben. Meine Kontaktdaten wurden einfach auf einen Zettel geschrieben. Wie ist da die Rechtslage?
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23.06.2019, 16:10 #1
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Konzi Warteliste = verbindlich?
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