Ich persönlich habe nichts dagegen wenn diese Praxis eingeführt wird, sollte es denn dazu beitragen schneller an mein Lieblings-Modell zu kommen.
Ich habe innerhalb von 5 Monaten eine yachtmaster 40 und eine dj 41 gekauft, jetzt nicht die beliebtesten Modelle aber da wurde mir von der einbehaltung nichts erzählt.
Bezüglich deiner Frage 2 Jahre, wie geht es weiter?
Es geht nicht darum mal ein Modell abzustoßen, was einem nichtmehr den Kick gibt oder Ähnliches.
Viel mehr geht es wohl darum zu verhindern, dass die Uhr aus der Intention gekauft wird, diese sofort weiterzuverkaufen.
Bei einer imaginären Haltefrist von 2 Jahren hält man sicherlich ein paar Leute auf Abstand die nur den schnellen Euro suchen oder wie die Heuschrecken kurzfristig investieren.
Ich als Uhrenfreund begrüße diese Maßnahme, weiß aber dass gleich der große Shitstorm losbricht, in dem es um Eigentum und Bevormundung geht.
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02.09.2020, 08:50 #1
Einbehaltung Servicekarte Haltefrist
Wünsche einen schönen Morgen.
Sagt mal bitte, wie schaut es denn jetzt mit der neuen Praxis vom Konzi aus, dass die Servicekarten nach dem Neukauf 24 Monate einbehalten werden?
Bei meinem letzten Kauf der Batman in 09/19 habe ich sie noch beim Konzi mitbekommen. Gestern musste ich aber auf dem neuen Wartelistenformular für die Kermit 2.0 direkt unterschreiben, dass ich mit dieser neuen Praxis einverstanden bin.
Mein Konzi (bisher dort 2 Stck. GMT gekauft) meinte, dass zusätzlich eine rote Liste bezüglich der Verkäufe bei ihm geführt würde. Und dies in enger Zusammenarbeit mit Rolex.
Grundsätzlich ist die Regelung ja sinnvoll, um Spekulationskäufe zu reduzieren. Eine neue, neuwertige Zwiebel ohne Servicekarte zu verkaufen dürfte sich preislich nicht gerade vorteilhaft auswirken. Gut, Haltefrist mind. 24 Monate. Und dann?
Habe den Konzi dann auch nicht mehr gefragt. Der Konzi wird ja wohl kaum erwarten können, dass man(n)/ich in der Zukunft alle jemals bei ihm gekauften Uhren niemals weiterverkaufen werde.
Danke.
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02.09.2020, 08:58 #2
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Geändert von runner666 (02.09.2020 um 09:00 Uhr)
Liebe Grüße
Manni
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02.09.2020, 09:04 #3
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Ich würde behaupten, wenn die Uhr dann verkauft wird, beim Konzi vorstellig werden und die Karte einfordern und der Konzi weiß bescheid das die Uhr vertickert wurde und ab auf die Rote Liste....
Wer einen Deal alá halbe halbe oder so mit dem Konzi hat wird weiter bedient, die Kunden die nur die Sahnestücke abgreifen um Cash zu machen eben nichtGruß Daniel
Submariner 116610LN
Sky-Dweller 326934
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02.09.2020, 09:07 #4
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Moin,
sehe ich genauso Manni.
Geschmäcker ändern sich mit den Jahren, aber mit Sicherheit nicht innerhalb von einpaar Wochen!!
Ich befürchte aber, dass den Spekulanten ein neues Schlupfloch einfallen wird.
LG
Hristos
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02.09.2020, 09:30 #5
Ich befürchte, das die Spekulanten andere sind als hier vermutet. Oder glaubt jemand ernsthaft, das der Graumarkt hauptsächlich von Privatpersonen versorgt wird die alle Jubeljahre mal eine Uhr zugeteilt bekommen?
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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02.09.2020, 09:36 #6
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Die Einlagerung der Garantiekarte verhindert keinen Verkauf, beim Verkauf wird im Vertrag vereinbart, dass die Garantiekarte nach Ablauf der 24 Monate eben übergeben wird.
Die "neue" Vorgehensweise sind ja Verkäufer und Käufer bekannt
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02.09.2020, 09:41 #7
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Ich würde diese Maßnahme sofort begrüßen. Es muss ein System entwickelt werden, um die wirklichen Uhrenliebhaber und die Spekulanten trennen zu können.
Gestern war ich bei W, weil ich die neue Sub wirklich überragend finde und sie gerne kaufen möchte. Zum Zeitpunkt meines Eintreffens gegen 11:30 Uhr morgens wurde mir jedoch gesagt, dass bereits schon 40 andere Kunden da gewesen sind. Das hat mich wirklich geärgert. Wenn man durch ein smartes System verhindern könnte, dass Spekulanten ein so großes Interesse an Uhren haben, wäre die Liste um 11:30 Uhr mit Sicherheit um mehr als 50% kleiner gewesen.
Ich gehe sogar soweit und sage, dass Rolex die Preise auf Graumarkt-Niveau anheben sollte, damit das Interesse der Spekulanten abflacht. Ich kaufe ungerne meine Uhren auf dem Graumarkt, da für mich das Feeling beim Kauf einer Uhr beim Konzi einfach dazugehört. Wenn das die einzige Variante wäre, um wieder beim Konzi an Uhren zu kommen, dann wäre das für mich in Ordnung.
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02.09.2020, 09:44 #8
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Habe damit kein Problem. Eher im Gegenteil, kann ich sichern, sein, dass die Servicekarte super sicher aufgehoben ist.
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02.09.2020, 09:51 #9
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02.09.2020, 09:53 #10
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02.09.2020, 09:53 #11
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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02.09.2020, 09:54 #12
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02.09.2020, 09:56 #13
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Irgendwie befremdlich fände ich es schon, wenn der Konzi die Karte für zwei Jahre behalten will. Abhalten würde es mich aber nicht. Ich will Uhren zum Tragen, nicht zum Verkaufen. Wenn er die Karte verliert, muss er mir halt die nächste Daytona mit 50% Nachlass verkaufen
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02.09.2020, 09:59 #14
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02.09.2020, 10:02 #15
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Hallo zusammen,
Ich hatte gestern auch ein Gespräch mit einem Juwelier, in dem er mir von dieser Praxis bei ihm erzählte.
Ich finde das ist ein grundsätzliches Problem!
Die GarantieKarte gehört nun mal zum kompletten Lieferumfang dazu und dann hat sie auch ausgehändigt zu werden. Schließlich wird ja auch der volle Kaufpreis verlangt. Was kommt als Nächstes? „Tut mir leid, die Box gibt es nicht mehr mit, sie kaufen ja schließlich nur die Uhr.“
Als ich sagte, dass ich dann eben 500€ einbehalte und sie erst zahle wenn ich die Garantiekarte bekomme fand er es nicht so witzig.
Das Problem sind doch nicht die „vielen“ Privatverkäufer. Das Problem sind doch die Konzis selbst, die ihre Ladenhüter zusammen mit den Sahnestücken in großen Bundles an die Grauhändler verkaufen.
Den Juwelieren kann es auf gut deutsch scheissegal sein was ich mit meiner Uhr mache wenn ich sie erst einmal gekauft habe. Sie befindet sich dann nämlich in meinem Besitz und nicht mehr in dem des Juweliers.
Bei einem anderen Gegenstand würde niemand auch nur annähernd eine solche Praxis für gut befinden.
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02.09.2020, 10:03 #16
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Ich finde das Prozedere grotesk und rechtlich höchst fragwürdig. Überhaupt geht mir dieses Bittstellertum bei Rolex gehörig auf den Sack was auch der Grund dafür ist, dass ich praktisch gar nicht mehr zum Konzessionär gehe. Sollen sich andere zum Affen machen um ein überflüssiges Luxusprodukt zu bekommen.
Habe meinem AP beim Konzessionär, bei dem ich schon ein paar Zwiebeln gekauft habe seinerzeit gesagt, dass ich gerne ein bestimmtes Modell haben möchte. Stehe insofern wohl auch auf irgendner ominösen Liste. Entweder kommt irgendwann der Anruf, dass ich den Wecker nun kaufen kann oder nicht. Mein Seelenfrieden hängt davon jedenfalls nicht ab.Geändert von BJH (02.09.2020 um 10:05 Uhr)
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02.09.2020, 10:09 #17
Wie gut, dass ich mich mittlerweile von dem ganzen Mist verabschiedet habe...lächerlicher geht es doch gar nicht mehr.
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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02.09.2020, 10:21 #18
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Wie sieht dass denn rechtlich aus?
Ist der "Lieferumfang" irgendwo fix geregelt?
Sonst Uhr kaufen und Schreiben hinterher.
Dann dürfte man niemals mehr ne Uhr dort bekommen...Grüße:
Klaus
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02.09.2020, 10:23 #19
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Bin hin und hergerissen.
Sollte es die Verfügbarkeit verbessern, bzw. die Graumarktpreise regulieren - dann bitte gerne. (Sollte man die Uhr tatsächlich aus der Not heraus verkaufen müssen, dann wird es auch hier einen Weg geben - offene Kommunikation vorausgesetzt).
Da aber der Großteil der grauen Ware nicht von Dir und Mir kommt sondern aus dem näheren bzw. direkten Umfeld des Konzis, wird das nichts bringen und beim
Ottonormal Käufer nur für noch mehr Unmut sorgen.
Liebe Grüße
Andi
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02.09.2020, 10:25 #20
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