1. Dazu gab es schon separat einen Thread.
2. Er hat das Recht, Dir alles mögliche im Rahmen der Legalität zum Kauf anzubieten, oder auch nicht. Du musst keines seiner Angebote annehmen.
3. Man kann eine Rolex auch ohne Garantiekarte weiterverkaufen.
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14.02.2021, 08:46 #1
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Auf welcher Grundlage hat der Konzi das Recht die Garantiekarte einzubehalten??
Ich habe ein neues Thema erstellt weil das vorige "neue Garantiekarte" nicht diese beinhaltet.
Es wird immer wieder geschrieben, dass mache Konzis die Garantiekarte einbehalten damit man die Uhr nicht weiterverkaufen kann,soll,darf.
Jetzt meine Frage aus der Überschrift : Mit welchen Recht darf bzw. kann er es??
Bin gespannt auf die Antworten!!!
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14.02.2021, 08:51 #2#beyondpatek
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14.02.2021, 08:52 #3
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Es gibt bei Luxusartikeln wohl keinen Kontrahierungszwang also können die Vertragsparteien sich die Vertragsmodalitäten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten frei vereinbaren.
Konzi schafft an - Kunde akzeptiertLiebe Grüße aus Linz, Alex
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14.02.2021, 08:56 #4
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Zunächst bedingter Kaufvertrag (Vertragsfreiheit). Nur die Uhr wird dann bei Übergabe übereignet. Einigung bzgl Eigentumsübertragung und Übergabe der Karte fehlen schlicht, somit (noch) keine Übereignung dieser. Wird zum bestimmten Zeitpunkt dann nachgeholt. Rechtlich mE unproblematisch.
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14.02.2021, 09:00 #5
Ist doch alles im anderen Thread schon erklärt worden...
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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