Den eBay Händler telefonisch mit der Aussage von Becker konfrontieren.
Tut mir leid.
Viel Glück
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Thema: Das Todesurteil...
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11.11.2005, 14:48 #1
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Das Todesurteil...
...kam mit einem mitleidigen Blick.
Hier kurz die ganze Geschichte:
ich habe vor ein paar Tagen meine neue (alte) Tudor Big Rose aus den 60ern bekommen, gekauft bei einem Händler auf eBay, der ausschliesslich alte Rolerx, Tudor, Longines etc. handelt.
Laut seiner Aussage in der Produktbeschreibung ist die Uhr in einem sehr guten Zustand und die Aussage zum Werk war diese hier: "Zustand Werk: gut , mit automatischem Aufzug, komplett gereinigt und revidiert. Geht wie am ersten Tag."
So weit, so gut, nur als ich die Uhr dann vorgestern das erste Mal getragen habe, fiel mir auf, das sie pro Stunde gute fünf Minuten gewinnt. Ich hab mich hier erstmal ein bisschen schlau gemacht und mich parallel dazu, mit dem Händler in Verbindung gesetzt und ihn darüber informiert, das die Uhr nicht so läuft wie sie soll. es gab übrigens ein Jahr Garantie auf das Teil.
Er hat mich gebeten, sie direkt zu seinem Uhrmacher zu schicken, anfallende Kosten würden mir erstattet.
Grundsätzlich eine befriedigende Antwort, keine Frage. Nun war ich heute allerdings in der Stadt und dachte mir, ich lasse da mal jemanden reinschauen, der Ahnung hat. Ich bin dann kurzerhand bei Becker am Ida-Ehre-Platz hier in Hamburg aufgeschlagen und habe die Uhr dort vorgelegt.
Und was soll ich sagen? Das Werk ist teilweise angerostet, Teile wurden falsch eingesetzt und die Worte des netten Mitarbeiters dort waren: "die ist, vorsichtig ausgedrückt, hinüber."
Er gab sie mir wieder und meinte dann noch, ich solle sie zurückgeben wenn ich könnte, sie würde mit grosser Wahrscheinlichkeit niemals richtig laufen.
Und jetzt bin ich mal gespannt: Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Es ergeben sich da ja mehrere Möglichkeiten, also bitte ich mal um rege Diskussionsbeteiligung...
Gruss aus Hamburg
JörgDatejust 1603, 1978
Meine Sig war leider zu groß (max 800 x 150)
Und nun lässt man mich hier mit diesem lausigen Spruch hängen! Würde ich doch blos nen Moderator kennen...
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11.11.2005, 14:51 #2
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Viele Grüsse
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11.11.2005, 14:53 #3
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jo, wenn er sie zurücknimmt, es es ja ok. bitte namen veröffentlichen, da wollen bestimmt mehrere nicht mehr kaufen
Beste Grüße
Johann
I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.
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11.11.2005, 14:53 #4
... zurück damit
Denke Du solltest sofort von Deinem Rücktrittsrecht gebrauch machen dann ist der einzige Verlust evtl. die Spritkosten zum Uhrmacher.
Gruß
Thomas
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11.11.2005, 14:54 #5
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Zurückgeben, aber schnellstens!
Dann ne anständige Uhr kaufen, bei jemand seriösem!Gruß, Christian
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11.11.2005, 14:54 #6
Die Uhr zu ihm schicken und gucken was er macht
Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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11.11.2005, 14:55 #7
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11.11.2005, 14:56 #8
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wo ist das problem?? die uhr zurück und fertig!!!
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11.11.2005, 14:56 #9AndreasGast
RE: Das Todesurteil...
Auch wenn sich jetzt alles nur auf "Hören sagen..." hier darstellt, würde ich mir vom Verkäufer die Reparaturkostenübernahme bestätigen lassen und die Uhr dann seinem Uhrmacher schicken....
Dann wird sich zeigen was los ist...
Läuft diese Reparatur nicht zufriedenstellend, dann würde ich es mal mit der Wandlung versuchen, denn von vornheirein wandeln ist nicht immer leicht...
Es sei denn, du hast noch die Frist der Rückgabe....ja dann würde ich sie, wenn die Aussagen so zutreffen, mal schleunigst zurück geben und vom Rückgaberecht gebrauch machen....
Gruß Andreas
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11.11.2005, 14:56 #10
er hat bestimmt was von "Hausgarantie und eigenen Uhrmacher" in seiner Auktion.
Die bestimmt nicht mehr gilt, wenn die Uhr ein anderr öffnet.. oder so..
hol Dir lieber dein Geld zurück.
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11.11.2005, 14:58 #11
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Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich den Deal rückgängig machen! Begründung: wenn ich einen Artikel (ob neu, gebraucht, alt oder sehr alt) kaufe, gehe ich davon aus, daß die Beschreibung des Verkäufers zutrifft und ich den Artikel sofort uneingeschränkt benutzen kann. Kann ich dies nicht (weil er nicht die zugesicherten Eigenschaften hat oder gar vor dem Benutzen repariert werden muß), würde ich persönlich das zum Anlaß nehmen würde, auf den Artikel zu verzichten, schließlich kaufe ich mir etwas, um es nach dem Kauf sofort zu benutzen und nicht, um mich erst mit Reparaturen und Verzicht auf diesen Artikel herumzuschlagen.
Holger P.
HALTE DURCH!!
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11.11.2005, 14:59 #12
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Du könntest nich einen Uhrmacher fragen, obwohl ich mit Becker nur gute Erfahrungen gemacht habe.
Es gibt imho allerdings keine Alternative, als sie zurück zu geben.
Tut mir leid für Dich, aner der VK scheint ja fair zu seinschönen Gruß,
nick
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11.11.2005, 15:04 #13
Schit!
Ich drücke Dir für die Rückabwicklung die Daumen!... und Tschüss!
Mücke
Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland
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11.11.2005, 15:05 #14
Ich habe mit Becker auch nur gute Erfahrungen gemacht und würde dem Uhrmacher glauben!
Gib die Uhr zurück, bringt ja nichts, wenn sie die irgendwie hinschrauben.
Tut mir leid!Gruß
Robert
Entweder man lebt, oder man ist konsequent!
Erich Kästner
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11.11.2005, 15:16 #15
Uhr zurück. Wenn der Händler sie zurück nimmt, ist alles klar. Dann brauchst du den Namen hier auch nicht zu veröffentlichen, weil er sich dann korrekt verhalten hätte. Du hast Garantie, die Produktbeschreibung auch - die Sache ist recht eindeutig.
Was hast du bezahlt?Beste Grüße, Tobias
Hast Du die Peps noch genommen?
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11.11.2005, 15:40 #16
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ThemenstarterNa das sind doch schonmal ein paar Meinungen!
Bezahlt habe ich 299 Euronen, hatte Glück, die Auktion ist recht spät ausgelaufen...
Ich wäre aber noch höher gegangen, weil es echt ne schöne Uhr ist, wie ich finde...Datejust 1603, 1978
Meine Sig war leider zu groß (max 800 x 150)
Und nun lässt man mich hier mit diesem lausigen Spruch hängen! Würde ich doch blos nen Moderator kennen...
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11.11.2005, 16:02 #17
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Halt Dich damit nicht lange rum. Versuch die Uhr so schnell wie möglich zurück zugeben. Der Verkäufer wird schon wissen warum.
Gruß, Reza
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11.11.2005, 16:09 #18
da gibt es nichts zu überlegen
Rücktriit vom Kauf mit Hinweis auf die 14 Tage fernabsatzgesetz Frist...Verkäufer darüber umgehend informieren, Uhr zurückschicken... Geld und Porto zurückfordern...fertig...Martin
still time to change the road you're on
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11.11.2005, 16:15 #19
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Naja, bei 299 Euro ist ja auch noch nicht viel kaputt....
Da kann man schon mal schauen, ob eine Revi vielleicht doch noch passt.
Wenn du am Schluß mit sagen wir mal 500€ insgesamt dabei wärst, wäre doch ok, und Uhr wäre, wenn es geht, wie neu.
Geht es allerdings nicht, dann zurück damit!Gruß, Christian
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11.11.2005, 16:31 #20
Für 200,- ist ein Uhrwerkstotalschaden kaum repariert, aber einen ähnlichen Gedankenansatz hatte ich auch. Was hätte eine Uhr dieses Kalibers normalerweise gekostet? Was kostet die Revi (die ja auch bei der anderen evtl. fällig geworden wäre?) unddann schauen, was man tut. Ggf. nochmal mit einem unabhängigen Uhrmacher sprechen, was der zaubern kann. Aber wenn du tauschen kannst, dann tausch um - wer braucht schon Extrastreß?
Beste Grüße, Tobias
Hast Du die Peps noch genommen?
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