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  1. #1
    Submariner Avatar von Olly
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    Idee Brauche juristischen Rat ...

    Hallo JungX,

    ich erinnere mich schwach hier mal was von Juristen gelesen zu haben. Ich benötige mal einen (fernmündlichen) juristischen Rat.

    Welcher RA/ Jurist kann mir auf die schnelle helfen
    Der Norden rockt ...

  2. #2
    GMT-Master
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    Was für ein Problem hast Du den??
    Vielleicht kann mann darüber offen reden??
    Gruß Robert
    Stelle es ruhig allgemein da.

  3. #3
    Submariner Avatar von Olly
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    Themenstarter

    Ra

    Es hat nix mit Uhren zu tun (darum steht's ja auch im Off Topic) )

    Ich möchte das erstmal nicht öffentlich machen, vielleicht gibt's ja später mal 'ne nette Geschichte hier im Thread ...
    Der Norden rockt ...

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Auf welchem Rechtsgebiet brauchst du denn einen juristischen Rat ?
    ....vielleicht kannst du ja zumindest soviel verraten........

  5. #5
    Submariner Avatar von Olly
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    Themenstarter

    Jura

    Stichwort: Kaufvertrag, Software ...
    Der Norden rockt ...

  6. #6
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Sorry Olly, leider nicht mein Fachgebiet.......... ;-(

  7. #7
    ascanius
    Gast
    Kannst mal eine PN schicken, abere es ist auch nicht mein Fachgebiet.

  8. #8
    Submariner Avatar von Olly
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    Themenstarter

    Cool Jura

    So JunX ... jetzt muss ich meinem Ärger mal Luft machen und die ganze Geschichte hier niederschreiben. Ich bin stinksauer :evil:

    Ich habe im Oktober 2003 einem Bekannten mein Acer-Notebook inkl. Windows ME (OEM-Software) sowie meine Kodak-Digitalkamera inkl. Software plus Speicherkarte verkauft. Barzahlungspreis: 600 Euro.

    Im Vorfeld hatte ich via e-Mail ein Kaufangebot von 900 Euro gemacht. Darin waren XP Lizenzen enthalten. Da ich aber die XP Lizenzen nicht verkaufen möchte, haben wir den Preis auf 600 Euro gesenkt.

    Nun habe ich bei der ganzen Sache zwei Fehler gemacht:

    1. Ich habe meine Software bei der Übergabe auf dem Notebook belassen.

    2. Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag.


    Mein Bekannter hat mir versprochen, die Windows ME Software zu installieren. Er wollte sich noch überlegen, ob er alternativ eine XP Lizenz kauft.

    Nun schreibt mich mein Bekannter an, ich hätte ihn betrogen. Er gibt vor, von mir das Notebook mit Windows XP Lizenz und Office XP Lizenz erworben zu haben und da diese Lizenzen gestohlen seien möchte er das Geschäft rückabwickeln oder einen Ausgleich für die XP Software.

    Und nun die Überraschung: Er behauptet, mir in bar 900 Euro gegeben zu haben. Er verlangt also, das ich das Notebook zurück nehme und ihm 900 Euro gebe, obwohl ich damals nur 600 Euro erhalten habe. Von der Digitalkamera sagt er nix. Und was ist mit einer Entschädigung für die Nutzung des Notebook; immerhin für ca. 8 Monate.

    Alternativ möchte er 300 Euro von mir haben. Soviel würden die Software Lizenzen kosten und die müsste ich schließlich bezahlen.

    Mein Bekannter schreibt weiterhin, das er seit Januar 2004 arbeitslos und in einer "... prekären finanziellen Situation ..." ist. Er setzt mir eine Frist bis zum 26. Mai d.J. für die Rückabwicklung bzw. die Zahlung von 300 Euro.

    Eine Windows XP Professional Lizenz kostet ca. 120 Euro (z.B. eBay). Ich habe angeboten, mich mit 50% an den Kosten zu beteiligen, da ich Ärger aus dem Weg gehen möchte. Mein Bekannter besteht auf die Rückabwicklung nach seinem Muster oder auf 300 Euro.

    Er droht mit seinem Anwalt und einer Strafanzeige wegen Betrug und Softwarediebstahl.

    Ich ärgere mich am meisten über mich selbst. Ich habe ein Geschäft unter Freunden gemacht und Vertrauen investiert. Ich habe gedacht unter Freunden braucht man keine Verträge. Ich habe mich geirrt. Hätte ich als Geschäftsmann und nicht als Freund gehandelt, hätten wir heute schriftliche Verträge und es gäbe keine Probleme.


    Was gegen mich spricht:

    1. Ich habe meine XP Software auf dem Notebook belassen. Ich hätte alles löschen sollen und die tatsächlich verkaufte Windows ME Software aufspielen sollen.

    2. Ich hätte einen Kaufvertrag abschließen sollen.


    Was gut für mich ist:

    1. Es gibt keinen Kaufvertrag, keine Quittung. Meinem Bekannten ist es nicht möglich nachzuweisen, ob und wieviel Geld er für das Notebook inkl. Software plus Digitalkamera/ Speicherkarte bezahlt hat.


    Und jetzt meine Frage: Wie soll ich mich verhalten?
    Der Norden rockt ...

  9. #9
    Goldfinger Avatar von SL_55
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    RE: Jura

    Hau ihm was auf´s Maul - oder besser noch, nimm die 300,- ? die er von Dir haben will und lass ihm was auf´s Maul hauen !! :evil:
    Man liest sich
    Wolfram
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    Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...

  10. #10
    Daytona
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    RE: Jura

    hat er Geld für den Anwalt wenn er in einer finanziell prekären Situation ist.....?????????
    viele Grüsse
    Rolf

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    ich gehe fast davon aus, daß er die 300 ? in die eigene Tasche steckt ohne dafür eine Lizenz zu kaufen.
    Wenn Du Dich auf den 300 ? Deal einlässt: Anzeige bei Microsoft!



    Ansonsten würd ich mich auf keinerlei Diskussionen einlassen. Soll er doch erstmal mit seinem Anwalt kommen.

    Ich halts für heiße Luft die er da ablassen will um seine finanzielle Lage kurzfristig zu pushen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  12. #12
    Goldfinger Avatar von SL_55
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    RE: Jura

    Im Ernst - wenn es keine Verträge gibt unterstell ihm doch das er sich Dein XP widerrechtlich angeeignet und instaliert hat - und verlange die Herausgabe.

    Tut er´s nicht droh ihm mit einer Diebstahlsanzeige denn es handelt sich, wenn ich das richtig verstanden habe und Deine Lizenz
    Man liest sich
    Wolfram
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  13. #13
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Geh auf keinen Fall auf seine Forderungen ein. Ich mein du hast keinen Kaufvertrag, aber er auch nicht - sag ihm du zeigst ihn wegen Diebstahl an
    Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen...
    lg Michael


  14. #14
    Goldfinger Avatar von SL_55
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    Genau, schlag die S.. mit eigenen Waffen !!

    Er hat Dir Dein Notebook geklaut - mal sehen wie er sich da rausreden will !!

    Und lass ihm dennoch was auf´s Maul hauen


    Setz ihn über Deinen Anwalt eine Frist zur Herausgabe - und droh ihm mit Strafanzeige
    Man liest sich
    Wolfram
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  15. #15
    Submariner Avatar von Olly
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    Pfeil Notebook-Diebstahl

    Original von THX_Ultra
    ...
    Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen
    ...

    Sehr gute Idee

    Aber ist das nicht ein bißchen spät, 8 Monate danach? Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot
    Der Norden rockt ...

  16. #16
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Hi,

    was auf dem Notebook ist, ist SCHEIßEGAL !!!!!!!!!!!!!

    Damit er das Notebook nutzen darf, muss ER im besitz einer gültigen Lizenz sein, d.h. die Lizenzunterlagen und den Lizenzschlüssel haben.

    Hat er Beides nicht, macht ER sich strafbar. Er wäre verpflichtet gewesen die für ihn nicht lizensierte Software SOFORT zu löschen. Macht er es nicht und nutzt die für ihn illigelae Softwareinstalltion macht ER sich strafbar. Er nutzt also qausi eine Raubkopie (egal wer sie auf dem Notebook installiert hat)

    Er kann Dir nicht beweisen, daß DU sie installiert hast.

    Da Du aber im Besitz der Lizenzinterlagen bist, kannst DU zweifelsfrei beweisen, daß du Inhaber der Lizenz bist und Dein Bekannter diese unrechtmäßig nutzt. Ausserdem kannst Du noch Microsoft benachrichtigen, daß Du Kenntnuis davon erhalten hast, das er eione Raubkopie einsetzt. Dann hat er die Idioten auch noch am Hals !


    Sollte er Dich nocheinmal darauf ansprechen, versuche einen unabhängigen Zeugen dabei zu haben, vielleicht macht er sich ja durch sein Verhalten zusätzlich der Nötigung oder der versuchten Erpressung strafbar.

    ready to win #dot2025

  17. #17
    Goldfinger Avatar von SL_55
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    RE: Notebook-Diebstahl

    Original von Olly
    Original von THX_Ultra
    ...
    Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen
    ...

    Sehr gute Idee

    Aber ist das nicht ein bißchen spät, 8 Monate danach? Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot


    Na und ?? War doch nur eine Offerte und er wollte das Teil sehen ehe er sich zum Kauf entschließen wollte.

    Das er es heimlich in seine Aktentasche gesteckt hat ist Dir entgangen, Du warst doch kurz auf den sanitären Anlagen und bei dem Chaos in Deiner Bude ...........

    Und das es verschwunden ist ist Dir erst am vergangenen Wochenende aufgefallen weil ich Kaufinteresse bekundet habe und Du mir das Teil verkaufen wolltest

    Kannst Dich doch bestimmt noch an unseren harten Preiskampf erinnern !! )
    Man liest sich
    Wolfram
    -----------------------------------------------------------------------

    Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...

  18. #18
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Notebook-Diebstahl

    Original von Olly
    Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot
    In Gerichtsverfahren gilt dies: Elektronische Dokumente sind nicht per se als Beweismittel anerkannt. Der Urkundsbeweis ist nur bei (klassischer) Schriftform zulässig (§ 416 ZPO). Das heißt aber nicht, dass elektronische Dokumente vor Gericht ohne jegliche Beweiskraft wären, wie ein verbreitetes Missverständnis lautet. Stattdessen sind sie ohne weiteres der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zugänglich. Dies galt auch schon bisher. Durch das genannte Formanpassungsgesetz ist zum 01. August 2001 die Zivilprozessordnung ergänzt worden. Der neue § 292 a ZPO regelt nunmehr einen Anscheinsbeweis hinsichtlich der Echtheit bei elektronischer Signatur: Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenes Dokument gilt bis zum Beweis des Gegenteils grundsätzlich als echt.

    ready to win #dot2025

  19. #19
    Submariner Avatar von Olly
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    RE: Notebook-Diebstahl

    Original von Ingo.L
    ...
    Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenes Dokument gilt bis zum Beweis des Gegenteils grundsätzlich als echt.

    Digitale Signatur? Die versende ich nicht (GMX-Nutzer)
    Der Norden rockt ...

  20. #20
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Notebook-Diebstahl

    Eben, er kann nicht beweisen, daß die email von Dir ist. Sie kann auch gefälscht sein.

    siehe hier

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