Was für ein Problem hast Du den??
Vielleicht kann mann darüber offen reden??
Gruß Robert
Stelle es ruhig allgemein da.
Ergebnis 1 bis 20 von 29
Thema: Brauche juristischen Rat ...
-
14.05.2004, 15:45 #1
Brauche juristischen Rat ...
Hallo JungX,
ich erinnere mich schwach hier mal was von Juristen gelesen zu haben. Ich benötige mal einen (fernmündlichen) juristischen Rat.
Welcher RA/ Jurist kann mir auf die schnelle helfenDer Norden rockt ...
-
16.05.2004, 00:00 #2
- Registriert seit
- 13.04.2004
- Beiträge
- 533
-
16.05.2004, 10:45 #3
Ra
Es hat nix mit Uhren zu tun (darum steht's ja auch im Off Topic) )
Ich möchte das erstmal nicht öffentlich machen, vielleicht gibt's ja später mal 'ne nette Geschichte hier im Thread ...Der Norden rockt ...
-
16.05.2004, 11:45 #4ehemaliges mitgliedGast
Auf welchem Rechtsgebiet brauchst du denn einen juristischen Rat ?
....vielleicht kannst du ja zumindest soviel verraten........
-
16.05.2004, 15:42 #5
Jura
Stichwort: Kaufvertrag, Software ...
Der Norden rockt ...
-
16.05.2004, 19:03 #6ehemaliges mitgliedGast
Sorry Olly, leider nicht mein Fachgebiet.......... ;-(
-
17.05.2004, 09:56 #7ascaniusGast
Kannst mal eine PN schicken, abere es ist auch nicht mein Fachgebiet.
-
19.05.2004, 10:48 #8
Jura
So JunX ... jetzt muss ich meinem Ärger mal Luft machen und die ganze Geschichte hier niederschreiben. Ich bin stinksauer :evil:
Ich habe im Oktober 2003 einem Bekannten mein Acer-Notebook inkl. Windows ME (OEM-Software) sowie meine Kodak-Digitalkamera inkl. Software plus Speicherkarte verkauft. Barzahlungspreis: 600 Euro.
Im Vorfeld hatte ich via e-Mail ein Kaufangebot von 900 Euro gemacht. Darin waren XP Lizenzen enthalten. Da ich aber die XP Lizenzen nicht verkaufen möchte, haben wir den Preis auf 600 Euro gesenkt.
Nun habe ich bei der ganzen Sache zwei Fehler gemacht:
1. Ich habe meine Software bei der Übergabe auf dem Notebook belassen.
2. Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag.
Mein Bekannter hat mir versprochen, die Windows ME Software zu installieren. Er wollte sich noch überlegen, ob er alternativ eine XP Lizenz kauft.
Nun schreibt mich mein Bekannter an, ich hätte ihn betrogen. Er gibt vor, von mir das Notebook mit Windows XP Lizenz und Office XP Lizenz erworben zu haben und da diese Lizenzen gestohlen seien möchte er das Geschäft rückabwickeln oder einen Ausgleich für die XP Software.
Und nun die Überraschung: Er behauptet, mir in bar 900 Euro gegeben zu haben. Er verlangt also, das ich das Notebook zurück nehme und ihm 900 Euro gebe, obwohl ich damals nur 600 Euro erhalten habe. Von der Digitalkamera sagt er nix. Und was ist mit einer Entschädigung für die Nutzung des Notebook; immerhin für ca. 8 Monate.
Alternativ möchte er 300 Euro von mir haben. Soviel würden die Software Lizenzen kosten und die müsste ich schließlich bezahlen.
Mein Bekannter schreibt weiterhin, das er seit Januar 2004 arbeitslos und in einer "... prekären finanziellen Situation ..." ist. Er setzt mir eine Frist bis zum 26. Mai d.J. für die Rückabwicklung bzw. die Zahlung von 300 Euro.
Eine Windows XP Professional Lizenz kostet ca. 120 Euro (z.B. eBay). Ich habe angeboten, mich mit 50% an den Kosten zu beteiligen, da ich Ärger aus dem Weg gehen möchte. Mein Bekannter besteht auf die Rückabwicklung nach seinem Muster oder auf 300 Euro.
Er droht mit seinem Anwalt und einer Strafanzeige wegen Betrug und Softwarediebstahl.
Ich ärgere mich am meisten über mich selbst. Ich habe ein Geschäft unter Freunden gemacht und Vertrauen investiert. Ich habe gedacht unter Freunden braucht man keine Verträge. Ich habe mich geirrt. Hätte ich als Geschäftsmann und nicht als Freund gehandelt, hätten wir heute schriftliche Verträge und es gäbe keine Probleme.
Was gegen mich spricht:
1. Ich habe meine XP Software auf dem Notebook belassen. Ich hätte alles löschen sollen und die tatsächlich verkaufte Windows ME Software aufspielen sollen.
2. Ich hätte einen Kaufvertrag abschließen sollen.
Was gut für mich ist:
1. Es gibt keinen Kaufvertrag, keine Quittung. Meinem Bekannten ist es nicht möglich nachzuweisen, ob und wieviel Geld er für das Notebook inkl. Software plus Digitalkamera/ Speicherkarte bezahlt hat.
Und jetzt meine Frage: Wie soll ich mich verhalten?Der Norden rockt ...
-
19.05.2004, 10:54 #9
RE: Jura
Hau ihm was auf´s Maul - oder besser noch, nimm die 300,- ? die er von Dir haben will und lass ihm was auf´s Maul hauen !! :evil:
Man liest sich
Wolfram
-----------------------------------------------------------------------
Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
-
19.05.2004, 10:59 #10
- Registriert seit
- 21.03.2004
- Ort
- Ruhrgebiet, ganz aussen....
- Beiträge
- 3.152
RE: Jura
hat er Geld für den Anwalt wenn er in einer finanziell prekären Situation ist.....?????????
viele Grüsse
Rolf
-
19.05.2004, 11:01 #11
ich gehe fast davon aus, daß er die 300 ? in die eigene Tasche steckt ohne dafür eine Lizenz zu kaufen.
Wenn Du Dich auf den 300 ? Deal einlässt: Anzeige bei Microsoft!
Ansonsten würd ich mich auf keinerlei Diskussionen einlassen. Soll er doch erstmal mit seinem Anwalt kommen.
Ich halts für heiße Luft die er da ablassen will um seine finanzielle Lage kurzfristig zu pushenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
19.05.2004, 11:01 #12
RE: Jura
Im Ernst - wenn es keine Verträge gibt unterstell ihm doch das er sich Dein XP widerrechtlich angeeignet und instaliert hat - und verlange die Herausgabe.
Tut er´s nicht droh ihm mit einer Diebstahlsanzeige denn es handelt sich, wenn ich das richtig verstanden habe und Deine LizenzMan liest sich
Wolfram
-----------------------------------------------------------------------
Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
-
19.05.2004, 11:04 #13
Geh auf keinen Fall auf seine Forderungen ein. Ich mein du hast keinen Kaufvertrag, aber er auch nicht - sag ihm du zeigst ihn wegen Diebstahl an
Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen...lg Michael
-
19.05.2004, 11:06 #14
Genau, schlag die S.. mit eigenen Waffen !!
Er hat Dir Dein Notebook geklaut - mal sehen wie er sich da rausreden will !!
Und lass ihm dennoch was auf´s Maul hauen
Setz ihn über Deinen Anwalt eine Frist zur Herausgabe - und droh ihm mit StrafanzeigeMan liest sich
Wolfram
-----------------------------------------------------------------------
Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
-
19.05.2004, 11:09 #15
Notebook-Diebstahl
Original von THX_Ultra
...
Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen
...
Sehr gute Idee
Aber ist das nicht ein bißchen spät, 8 Monate danach? Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-AngebotDer Norden rockt ...
-
19.05.2004, 11:10 #16
Hi,
was auf dem Notebook ist, ist SCHEIßEGAL !!!!!!!!!!!!!
Damit er das Notebook nutzen darf, muss ER im besitz einer gültigen Lizenz sein, d.h. die Lizenzunterlagen und den Lizenzschlüssel haben.
Hat er Beides nicht, macht ER sich strafbar. Er wäre verpflichtet gewesen die für ihn nicht lizensierte Software SOFORT zu löschen. Macht er es nicht und nutzt die für ihn illigelae Softwareinstalltion macht ER sich strafbar. Er nutzt also qausi eine Raubkopie (egal wer sie auf dem Notebook installiert hat)
Er kann Dir nicht beweisen, daß DU sie installiert hast.
Da Du aber im Besitz der Lizenzinterlagen bist, kannst DU zweifelsfrei beweisen, daß du Inhaber der Lizenz bist und Dein Bekannter diese unrechtmäßig nutzt. Ausserdem kannst Du noch Microsoft benachrichtigen, daß Du Kenntnuis davon erhalten hast, das er eione Raubkopie einsetzt. Dann hat er die Idioten auch noch am Hals !
Sollte er Dich nocheinmal darauf ansprechen, versuche einen unabhängigen Zeugen dabei zu haben, vielleicht macht er sich ja durch sein Verhalten zusätzlich der Nötigung oder der versuchten Erpressung strafbar.
ready to win #dot2025
-
19.05.2004, 11:15 #17
RE: Notebook-Diebstahl
Original von Olly
Original von THX_Ultra
...
Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen
...
Sehr gute Idee
Aber ist das nicht ein bißchen spät, 8 Monate danach? Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot
Na und ?? War doch nur eine Offerte und er wollte das Teil sehen ehe er sich zum Kauf entschließen wollte.
Das er es heimlich in seine Aktentasche gesteckt hat ist Dir entgangen, Du warst doch kurz auf den sanitären Anlagen und bei dem Chaos in Deiner Bude ...........
Und das es verschwunden ist ist Dir erst am vergangenen Wochenende aufgefallen weil ich Kaufinteresse bekundet habe und Du mir das Teil verkaufen wolltest
Kannst Dich doch bestimmt noch an unseren harten Preiskampf erinnern !! )Man liest sich
Wolfram
-----------------------------------------------------------------------
Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
-
19.05.2004, 11:16 #18
RE: Notebook-Diebstahl
Original von Olly
Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot
ready to win #dot2025
-
19.05.2004, 11:19 #19
RE: Notebook-Diebstahl
Original von Ingo.L
...
Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenes Dokument gilt bis zum Beweis des Gegenteils grundsätzlich als echt.
Digitale Signatur? Die versende ich nicht (GMX-Nutzer)Der Norden rockt ...
-
19.05.2004, 11:21 #20
RE: Notebook-Diebstahl
Eben, er kann nicht beweisen, daß die email von Dir ist. Sie kann auch gefälscht sein.
siehe hier
ready to win #dot2025
Ähnliche Themen
-
Engliche Übersetzung für juristischen Begriff "Gegenstandswert"
Von pelue im Forum Off TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 04.05.2008, 19:23 -
Brauche juristischen Rat!
Von schalke1960 im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 23.04.2008, 23:21 -
Ich brauche Cap Cod...
Von Moehf im Forum Off TopicAntworten: 7Letzter Beitrag: 09.09.2007, 20:36 -
Brauche Rat
Von Gästebett im Forum Rolex - Tech-TalkAntworten: 13Letzter Beitrag: 11.01.2007, 23:04 -
Brauche mal Rat...
Von Andreas im Forum Off TopicAntworten: 18Letzter Beitrag: 16.07.2004, 10:40
Lesezeichen