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  1. #421
    GMT-Master Avatar von frankm1
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    Nach 3 Jahren Gerichts-Marathon habe ich bei einem klaren Verkehrsverstoß endlich Recht bekommen. Einem sehr aufwendigen Anwaltteam sei Dank. Ohne einem teurem Anwaltsteam hätte ich den Kürzeren gezogen. Auch bei mir war die Schuldfrage unstrittig. Selbst in der ersten Instanz hat das der Richter erkannt. Die Gegenseite (nicht der Versicherer) hatte immer das bestritten. Der Unfallgegner hatte eine Rechtsschutzversicherung , die er wohl erstmalig missbrauchen konnte.
    Viele Grüße Frank

    Verkauf Sales Corner

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  2. #422
    Datejust
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    In diesem Zusammenhang ist dann aber auch das Verhalten des Insolvenzverwalters zu kritisieren. Dieser hatte das Klagebegehren in seinem Rundschreiben im Juni ja noch damit gerechtfertigt, dass nach siebenstündiger Sitzung kein Ergebnis erzielt wurde.

    Es wirkt nun doch relativ unglaubwürdig, dass im Rahmen der intensiven Verhandlungen das Thema der Innentäterschaft, welche ja (zumindest aus meiner hiesigen Sicht) einen Zahlungsanspruch seitens der Versicherung verneinen würde nicht angesprochen wurde.

    Man kann ja davon ausgehen, dass alle zentral beteiligten Parteien schon seit einiger Zeit darüber Kenntnis haben müssten, dass der schwere Verdacht eines Inside Jobs die Anspruchsgrundlage des Versicherungsnehmers quasi negiert.

    Wieso hat der Inso Verwalter hier nicht transparenter berichtet? Eine Aussage wie „Es erschließt sich weiterhin nicht, aus welchem Grund eine Regulierung des Schadens durch die Mannheimer Versicherung AG bisher nicht erfolgt ist“

    Die Klage wäre ja angesichts des Streitwerts mit einem nicht unerheblichen Prozesskostenrisiko verbunden, was letztendlich eine noch geringere Regulierung zur Folge hätte, als nun ohnehin zu erwarten ist.
    Als Geschädigter würde ich beim Inso Verwalter jetzt direkt auf der Matte stehen und Antworten verlangen.

  3. #423
    PREMIUM MEMBER Avatar von Corvette1
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    Das hört sich wirklich nicht gut an
    Vielleich durfte der Insoverwalter und die Versicherung aus ermittlungstechnischen Gründen nichts sagen.
    Die Betroffenen sind auf jeden Fall immer die Leidtragenden und oft am schlechtesten informiert
    Liebe Grüße, Michi

  4. #424
    Datejust
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    Keine Angaben wären ja verständlich. So hat der Insolvenzverwalter aber doch relativ vollmundig auf die vermeintliche Alternativlosigkeit der Klage hingewiesen. Wieso strengt man als erfahrener, gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter eine so kostenintensive Klage an, ohne die Hintergründe zu kennen? Und wenn die Hintergründe doch (oder zumindest teilweise) bekannt gewesen sein sollte wäre die Erfolgsaussicht ja umso kritischer zu bewerten…

  5. #425
    Date
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    Also vielleicht mache ich ja einen Denkfehler:
    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Betreiber der Schließanlage in den Raub verwickelt. Watchmaster hat da Räumlichkeiten angemietet. Mir ist nun nicht ganz klar, warum die Versicherung nicht zahlen muß, sofern Watchmaster mit dem Raub nichts zu tun hat (und insofern auch nicht verhindern hätte können). Das Einzige was "neu" ist, die Versicherung hat einen Verursacher, an den sie Regressansprüche stellen kann

  6. #426
    Yacht-Master
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    Das ist eine kluge Überlegung, wofür allerdings (jedenfalls mir) der nötige Sachverhalt fehlt. Womöglich ist das eine gemeinsame Versicherung von Watchmaster und dem Betreiber gewesen - und dann schaut die Sache womöglich schon wieder ganz anders aus.
    Herzliche Grüße
    Felix

  7. #427
    Datejust
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    Nun es handelte sich ja nicht um eine Versicherung von der Stange sondern in dieser Größenordnung um Individualvereinbarungen. Man kann davon ausgehen, dass ein so gewiefter und berüchtigter Versicherer Anforderungen an die Lagerbedingungen stellt und im Falle von Betrug, Unterschlagung etc. seitens der Verwahrdienstleisters die Regulierungspflicht ausschließt. Dazu müsste man die Versicherungsbedingungen kennen, die aktuell aber nur dem Insolvenzverwalter vorliegen. Der Insolvenzverwalter sollte hier transparent im Sinne der Gläubiger handeln. Ansonsten sollte nun im Rahmen einer (gerichtlich bestellten) Gläubigerversammlung Einsicht in die Versicherungsbedingungen genommen werden.

  8. #428
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Sara Beitrag anzeigen
    Habe es heute Abend gelesen - wie bitter, dass der Vallog-GF (Vallog ist die Betreiberfirma gewesen) darin verwickelt gewesen zu sein scheint

    Zitat aus dem sehr interessanten Artikel:

    “Schnell fällt den Polizisten auf, dass es Ungereimtheiten gibt. So wechselte Geschäftsführer S. die Sicherheitsfirma zwei Tage vor dem Bruch aus. Die neuen Sicherheitskräfte mussten sich nicht mal ausweisen, als sie ihre Einweisung bekamen. Und sie trugen Coronamasken, obwohl alle anderen im Raum keine aufhatten. Seltsam.

    Außerdem war das Alarmsystem im Keller ausgeschaltet worden, auf Anweisung von Geschäftsführer S. Angeblich wegen Bauarbeiten im Nachbargebäude. Sehr seltsam.
    (…)

    Die Tatvorwürfe kann ich so weit einräumen, beginnt S. kleinlaut. Dann erzählt er, wie die Geschichte losging.

    Er habe sich mit den falschen Leuten eingelassen und habe bei Geldwäschegeschäften mitgemacht. Hinter den illegalen Aktivitäten sollen nach Angaben von S. offenbar zwei Männer aus einem bundesweit bekannten Mhallami-Clan stecken, hier mit den Nachnamen Miri oder auch Myri.

    Schon nach kurzer Zeit habe S. den Clanmitgliedern laut eigener Aussage 1,3 Millionen Euro geschuldet. Um sie zu bezahlen, so berichtet S., habe Bilall Miri die Idee mit dem Einbruch entwickelt.”

    Vielleicht wegen sowas?

    Wenn am Alarmsystem gearbeitet wird, ist das in der Regel bei der Versicherung meldepflichtig, sodass hier u. U. Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, z. B. durch eine Aufstockung mit einem extra Wachdienst.

    Geschieht dies nicht, kann das auch mal ganz leicht einen Vertragsbruch darstellen.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  9. #429
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    Gerade wenn die Versicherung nicht von der Stange ist, werden die vor Einlagerung der Uhren auch geprüft haben, ob dieser Tresor auch den Versicherungsbedingungen entspricht. sowas wird doch vorher im Interesse beider Vertragsparteien abgenommen.
    Und nochmal: Was ist der Unterschied aus Sicht von Watchmaster ob jemand in den Tresor stürmt mit Waffe, oder der Chef dort kriminell ist? Wenn das für die Versicherung einen Unterschied macht, dann hätte ja nur ein eigener Tresor Versicherungsschutz gewährleistet.

  10. #430
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Speedborg Beitrag anzeigen
    Nun es handelte sich ja nicht um eine Versicherung von der Stange sondern in dieser Größenordnung um Individualvereinbarungen. Man kann davon ausgehen, dass ein so gewiefter und berüchtigter Versicherer Anforderungen an die Lagerbedingungen stellt und im Falle von Betrug, Unterschlagung etc. seitens der Verwahrdienstleisters die Regulierungspflicht ausschließt. Dazu müsste man die Versicherungsbedingungen kennen, die aktuell aber nur dem Insolvenzverwalter vorliegen. Der Insolvenzverwalter sollte hier transparent im Sinne der Gläubiger handeln. Ansonsten sollte nun im Rahmen einer (gerichtlich bestellten) Gläubigerversammlung Einsicht in die Versicherungsbedingungen genommen werden.
    Die Versicherung von WM ist die Mannheimer. Die sind mit allen wassern gewaschen, extrem abgewixt und kennen keine Skrupel den geschädigten mit allen Mitteln klein zu kriegen. Entweder passt dem Herrn Nicholson deine Nase nicht und reguliert den Schaden nicht oder die hegen auch nur den kleinsten Verdacht um nicht zu regulieren. Da reicht auch schon wenn auf der Inventarliste mit 2 verschiedenen Stifte geschrieben worden ist - Joke - aber das reicht schon für die.
    Gruß
    Ibi

  11. #431
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    Wie soll denn Watchmaster das machen? Die sind nicht Betreiber der Anlage. Alle 5min hingehen? Das hat dann aber nichts mehr mit der Lebenswirklichkeit zu tun.
    Auch hier sehe ich ehr, dass die Versicherung sich an den Betreiber mit Regress wenden kann

  12. #432
    Datejust
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    Sehe ich anders, die Versicherung hat zusammen mit WM die Versicherungsbedingungen im Kontext des Verwahrers aufgesetzt. Man kann davon ausgehen, dass sich der Versicherungsschutz auf genau die genutzte Verwahrstelle beschränkt. Und hier werden sicherlich auch im Sinne der individuellen Vereinbarungen besondere Anforderungen an den Verwahrer gestellt. Das ist ja nun auch keine Bank und auch kein alteingesessenes Unternehmen. Als Versicherer würde ich Watchmaster durchaus einen Vertrag anbieten, die Haftung im Falle ********ischer Handlungen genau dieses Betreibers aber ausschließen. Watchmaster hätte sich ja auch einen Verwahrer mit amtlich genormter Zertifizierung aussuchen können und nicht eine
    doch relativ dubiose Firma die, sich erst im Jahr 2021 gegründet hat.

  13. #433
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Edi Beitrag anzeigen
    Gerade wenn die Versicherung nicht von der Stange ist, werden die vor Einlagerung der Uhren auch geprüft haben, ob dieser Tresor auch den Versicherungsbedingungen entspricht. sowas wird doch vorher im Interesse beider Vertragsparteien abgenommen.
    Und nochmal: Was ist der Unterschied aus Sicht von Watchmaster ob jemand in den Tresor stürmt mit Waffe, oder der Chef dort kriminell ist? Wenn das für die Versicherung einen Unterschied macht, dann hätte ja nur ein eigener Tresor Versicherungsschutz gewährleistet.
    Die örtlichen Gegebenheiten werden im Vorfeld von der hiesigen Subdirektion und Regionalleiter der Mannheimer immer inspiziert.
    Gruß
    Ibi

  14. #434
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    Zitat Zitat von Speedborg Beitrag anzeigen
    Sehe ich anders, die Versicherung hat zusammen mit WM die Versicherungsbedingungen im Kontext des Verwahrers aufgesetzt. Man kann davon ausgehen, dass sich der Versicherungsschutz auf genau die genutzte Verwahrstelle beschränkt. Und hier werden sicherlich auch im Sinne der individuellen Vereinbarungen besondere Anforderungen an den Verwahrer gestellt. Das ist ja nun auch keine Bank und auch kein alteingesessenes Unternehmen. Als Versicherer würde ich Watchmaster durchaus einen Vertrag anbieten, die Haftung im Falle ********ischer Handlungen genau dieses Betreibers aber ausschließen. Watchmaster hätte sich ja auch einen Verwahrer mit amtlich genormter Zertifizierung aussuchen können und nicht eine
    doch relativ dubiose Firma die, sich erst im Jahr 2021 gegründet hat.
    Also zunächst fände ich es schäbig, einem Versicherungsnehmer sowas anzbieten und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Versicherungsnehmer so einen Vertrag akzeptiert: Niemand kann die Handlungen anderer voraussehen und dafür die Haftung übernehmen. Außer ich bin Versicherer und das ist mein Geschäft.
    Aber vielleicht hat der Versicherer ja verklausuliert irgendwo im Vertag sowas formuliert und Watchmaster ist diese Vormulierung nicht in ihrer Bedeutung aufgefallen.
    Und dann sind wir wieder beim Thema der "Beliebtheit" von Versicherungen

  15. #435
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Naja solche Verträge haben immer Rechte und Pflichten und bei solchen Verträgen gibt es immer individuelle Vereinbarungen die mit dem Kunden besprochen werden und man sich das meist auch nochmal zusätzlich unterschreiben lässt.
    Im Schadensfall weiß da natürlich niemand mehr was von das der Versicherungsschutz nur unter diesen Bedingungen greift.

    Wenn deine Prämie steigt weil die Versicherung alles reguliert auch wenn der Kunde sich nicht an dein Vertrag hält wäre dir das vermutlich auch nicht so egal oder?

    Ist doch hier nix anderes

    Krimi um Millionen-Coup bei Juwelier
    https://www.bild.de/regional/hamburg...0578.bild.html
    Geändert von Retto (10.08.2023 um 10:50 Uhr)
    liebe grüße von der Küste Andre´

  16. #436
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    In dem Fall hat sich der Versicherungsnehmer selbst nicht an die Abmachungen gehalten. Ist also nicht vergleichbar
    Aber wer schließt freiwillig eine Versicherung ab, die nur zahlt wenn ein Dritter Bedingungen erfüllt, die ich als Versicherungsnehmer garnicht beeinflussen kann?
    Als nächstes kommt dann die Versicherung, die nur zahlt, wenn es ein gewöhnlicher Einbrecher ist, aber nicht wenn ein Clan dahinter steht?

  17. #437
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Zitat Zitat von Edi Beitrag anzeigen
    In dem Fall hat sich der Versicherungsnehmer selbst nicht an die Abmachungen gehalten. Ist also nicht vergleichbar
    Aber wer schließt freiwillig eine Versicherung ab, die nur zahlt wenn ein Dritter Bedingungen erfüllt, die ich als Versicherungsnehmer garnicht beeinflussen kann?
    Als nächstes kommt dann die Versicherung, die nur zahlt, wenn es ein gewöhnlicher Einbrecher ist, aber nicht wenn ein Clan dahinter steht?
    Vielleicht jemand der sonst gar keine bekommen würde weil das Risiko sonst keiner zeichnen würde?

    Edit.:
    Du haftest doch auch dafür wenn du einen Subunternehmer beschäftigst und der seine Sozialabgaben nicht abführt was du ja auch nicht ohne Aufwand beeinflussen kannst
    Geändert von Retto (10.08.2023 um 11:06 Uhr)
    liebe grüße von der Küste Andre´

  18. #438
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    Zitat Zitat von Retto Beitrag anzeigen
    Vielleicht jemand der sonst gar keine bekommen würde weil das Risiko sonst keiner zeichnen würde?

  19. #439
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    Wird immer abstruser
    Es ist doch nichts ungewöhnliches, dass Uhren in Tresoren gelagert werden. Warum soll man da keine Versicherung bekommen
    Aus der Argumentation hier wird nur ein Schuh, wenn man Watchmaster Unseriösität unterstellt. Das einigen Leuten das Geschäftmodell nicht zusagt, läßt darauf aber nicht schließen

  20. #440
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    Wie gesagt, wir wissen es nicht. Die Gläubiger sollten nun zu den Versicherungsbedingungen Informationen einholen und für sich als Gläubigergemeinschaft unabhängig bewerten, ob ein wie vom Insolvenzverwalter avisiertes „langjähriges Gerichtsverfahren“ welches die ohnehin schon geringe Insolvenzmasse weiter abschöpfen wird Sinn macht. Der Insolvenzverwalter macht so oder so seinen Schnitt und tritt ja im strittigen Verfahren soweit ich das sehe auch als Anwalt auf. Der hat kein Problem mit 3 Jahren Prozess ohne Aussicht auf Regulierung der Gläubiger.

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