Also vielleicht mache ich ja einen Denkfehler:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Betreiber der Schließanlage in den Raub verwickelt. Watchmaster hat da Räumlichkeiten angemietet. Mir ist nun nicht ganz klar, warum die Versicherung nicht zahlen muß, sofern Watchmaster mit dem Raub nichts zu tun hat (und insofern auch nicht verhindern hätte können). Das Einzige was "neu" ist, die Versicherung hat einen Verursacher, an den sie Regressansprüche stellen kann