Braucht echt kein Mensch. Das verdirbt den Spaß an der Sache.
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20.03.2023, 19:24 #1
Verändertes Datum auf Garantiekarte
Guten Abend,
immer mal was Neues, um sich zu ärgern... am 11.03. habe ich über Chrono24 eine als "neuwertig und ungetragen" inserierte Rolex GMT-Master II 126710BLRO ("Pepsi") bei einem deutschen Zweitmarkthändler gekauft. Die Zahlung ist noch am gleichen Tag erfolgt und der Geldeingang wurde seitens Chrono24 am Montag, den 13.03. als bezahlt markiert.
Am Mittwoch, den 15.03. hat der Zweitmarkthändler mir mitgeteilt, dass die Uhr jetzt für den Versand vorbereitet werde. Am Nachmittag dieses Tages um 16:45 Uhr hatte ich dann einen Anrufversuch auf meinen Handy. Beim Rückruf wurde mir von einer Dame mitgeteilt, dass man "ehrlich sein" wolle: Die Uhr sei "parallel auch über den eigenen Onlineshop" verkauft worden, weshalb man jetzt nicht liefern könne. Man würde mir aber eine andere, gleichwertige Uhr beschaffen, die dann jedoch erst bis Anfang dieser Woche bei mir sein könne. Soweit - so unproblematisch. Beim Telefonat hatte ich vorsorglich noch gefragt, ob die Uhr auch sicher aus dem gleichen Jahr stammt (2023), da ich eben ganz bewusst eine maximal 2,5 Monate alte Uhr haben wollte. Dies wurde mir bestätigt: ich sollte eine nagelneue Uhr aus 2023 erhalten, wie bestellt.
Nun ist mir das "gute Stück" heute zugestellt worden und nach dem Öffnen der (übrigens nur aus Softpacks bestehenden Verpackung, was sich leider unschön auf den Rolex-Karton ausgewirkt hat) war dann die Enttäuschung groß:
Auf der Garantiekarte steht zwar "2023" als Jahr darauf, aber man sieht bereits mit bloßem Auge, dass aus der letzten "2" von 2022 eine "3", also 2023, gemacht worden ist. Die nähere Betrachtung hat den ersten Verdacht dann bestätigt: Die Karte trug erst das Datum "28.2.2022", aus dem dann irgendjemand (wann und warum auch immer) "28.2.2023" gemacht hat.
Ich begreife so etwas einfach nicht. Nehmen wir mal an, dass die Uhr so bereits beim Zweitmarkthändler angekommen ist (was ja durchaus sein kann). Wie kann man dann als professioneller Dienstleister einfach ohne Absprache so eine Uhr an den Endkunden versenden? Niemand möchte eine Garantiekarte haben, an der bereits (egal wann, von wem und warum) "herumgedoktert" worden ist. Vor allem dann nicht, wenn es keinen Original-Kaufbeleg dazu gibt, mit dem man eventuelle Unklarheiten oder Missverständnisse sauber ausräumen kann. Ich bezweifle auch, dass der Zweitmarkthändler selber zweifelsfrei weiß, ob z.B. sein Lieferant oder der Erstkäufer das Datum geändert hat (oder der Rolex-Konzi bei der Erstauslieferung aufgrund eines Versehens).
Klar: Im besten Fall hat sich bereits der Mitarbeiter beim Konzessionär einfach nur verschrieben und dort direkt die Zahl korrigiert. Aber selbst dann ist es aus meiner Sicht ein "no go", eine solche Uhr als "Zweitmarkthändler" ohne Absprache einfach an einen privaten Endkunden zu verkaufen, der ja selber gar nicht prüfen kann, ob die Uhr eigentlich aus 2022 stammt und damit ein Jahr älter ist (wie es der Eintrag auf der Garantiekarte nahelegt) oder ob ein Versehen vorlag und die Uhr im Februar 2023 vom Konzi an den Erstkäufer ausgeliefert worden ist. Die Zweifel, was da mit dem Datum passiert ist, sind - meiner Meinung nach - einfach inakzeptabel, zumal ich den vollen Preis für eine Uhr mit einwandfreien Papieren aus 2023 bezahlt habe.
Außerdem kann jeder von uns in die Lage kommen, eine Uhr selbst wieder verkaufen zu wollen oder zu müssen. Es ist dann für jeden Interessenten ein ungutes Gefühl, eine solche Uhr von privat zu kaufen und dabei eine nicht einwandfreie Garantiekarte zu erhalten. Zumal dann ja immer die Frage aufkommen wird, wie alt die Uhr wirklich ist und wer bzw. warum das Datum verändert hat. Fragen, die ich nicht beantworten könnte.
Man ruft also in einer solchen Situation doch eigentlich vorher als Zweitmarkthändler bei dem Kunden oder der Kundin hat, erklärt den Sachverhalt, hat vielleicht sogar eine Originalrechnung vorliegen und bespricht die Situation in Ruhe. Dabei kann man dann klären, ob der Kunde die Uhr im konkreten Einzelfall überhaupt haben möchte und erspart sich den u.U. unnötigen Versand, den Ärger beim Kunden und die Rücknahme der Uhr.
Leider findet sich die Jahresangabe "2023" dann auch nicht mehr auf der beigefügten Rechnung (jedoch aber natürlich im Inserat), was mich wundert, da m.E. normalerweise auf die Rechnung eben auch das Erstkaufdatum oder wenigstens das entsprechende Jahr gehört.
Leider konnte ich den Zweitmarkthändler heute Abend nicht mehr erreichen, ich werde das morgen früh gleich noch einmal telefonisch adressieren. Eine Reklamation habe ich parallel dazu bereits bei Chrono24 aufgemacht.
Uhrenkauf könnte so schön sein - und viele (kleinere oder größere) Unannehmlichkeiten wären leicht auf Händlerseite zu vermeiden. Die damit verbundene Zufriedenheit würde der langfristigen Kundenzufriedenheit jedenfalls besser tun als solch ein Erlebnis.
Und last but not least: auch wenn man das Ganze als Petitesse abtun möchte, so bleibt das Alter der Uhr in Verbindung mit dem einwandfreien Zubehör eben auch ein wert- bzw. kaufpreisbeeinflussender Faktor bzw. bezogen auf die Garantie macht es eben auch den Unterschied, ob selbige bereits im Februar 2027 endet oder im Februar 2028, wie es eigentlich sein sollte.
Wollte das einfach mal teilen.
Viele Grüße,
Sara
Hier noch einige Fotos:
Auszug aus dem Inserat - hier mit Jahresangabe "2023":
rlx01.jpg
Auszug aus der Rechnung - hier ohne Jahresangabe:
rlx02.jpg
Screenshot aus dem "Auspack-Video": Die Uhr kam mit dem Datum so an, wie es auf den weiteren Fotos zu sehen ist.
rlx09.jpg
Fotos des Datum-Feldes aus verschiedenen Blickwinkeln. Man kann die alte Ziffer "2" am Ende von "2022" noch erkennen und sieht, dass an dieser Zahl herumgedoktert worden ist, um "2023" daraus zu machen (von wem und warum auch immer; ich weiß nur, dass die Uhr so bei mir angekommen ist...):
rlx03.jpg
rlx04.jpg
rlx05.jpg
rlx06.jpg
rlx07.jpg
rlx08.jpgGeändert von Sara (20.03.2023 um 19:34 Uhr)
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20.03.2023, 19:39 #2
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20.03.2023, 19:51 #3
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Ende Februar verschreibt sich keiner mehr. Wasn Mist.
Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.
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20.03.2023, 19:52 #4
Sowas geht gar nicht, ohne sich vorab um klärende Worte und Belege zu bemühen. Das Paket ginge bei mir postwendend zurück.
Glückauf allerseits
Michael
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20.03.2023, 19:52 #5
Gleicher Stift/Tinte - könnte beim Konzi passiert sein. Wird sich bestimmt klären lassen - leider aber für dich ein unnötiger Aufwand bei einem so teuren Stück, dazu jetzt schon Ärger. Freude sieht anders aus
LG Helmut
Datejust 41 GG/ST mit Jubilee, Full set - Garantie bis 11/25 im SC
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20.03.2023, 19:56 #6
Frag doch mal bei dem Erstverkäufer nach, wann dort der Verkauf registriert wurde. Im Prinzip hätte sich ja auch dort schon jemand vertan haben können.
So etwas ist mir am Jahresanfang auch schon mal passiert.
Edit.: Zu spät. Helmut hatte den Verdacht auch schon.Geändert von Spacewalker (20.03.2023 um 19:58 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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20.03.2023, 20:06 #7
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Das ist bitter für Dich und eine Frechheit vom Händler, gerade weil Du nach einer Uhr aus 2023 gefragt hast. Auf den ersten Blick würde ich allerdings meinen, dass das der gleiche Stift ist. Weißt Du welcher Konzi die Uhr erstverkauft hat? Dann könntest Du den Konzi direkt kontaktieren und das klären. Viel Glück!
Viele Grüße
Christoph
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20.03.2023, 20:06 #8
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20.03.2023, 20:10 #9
Direkt widerrufen!
Kann natürlich alles genau so passiert sein, aber das stinkt doch.
Allein die Story mit dem gleichzeitigen Verkauf im eigenen Shop oder auf einer anderen Plattform hab ich schon dreimal gehört. Das hat ganz oft System. Da wird eine nicht vorätige Uhr verkauft und erst wenn der Käufer am Haken ist geguckt, ob eine irgendwo im Händlernetzwerk günstiger beschafft werden kann. Falls ja, kommt dann zwei Wochen später die Uhr. Wenn nicht, wird einfach der Betrag erstattet. Richtiger Müll. Dazu das mit dem Datum...Gruß Tristan
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20.03.2023, 20:15 #10
Sehr ärgerlich! auf jeden Fall
aber ich erkenne den geichen Schwung in der Schrift und die Verwendung des identischen Stiftesmit besten Grüßen
Andreas
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20.03.2023, 20:23 #11
Ich leide mit dir, einfach nur ärgerlich. Ich hätte auch keine Freude mehr an der Uhr und würde unverzüglich vom Widerruf Gebrauch machen.
Viel Erfolg!Gruß
Thomas
"Alle Uhren zeigen die Zeit an - die Zeit verkörpern können nur wenige."
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20.03.2023, 20:27 #12
Würd ich so auch nicht akzeptieren. Im Zweifelsfall bist Du im Garantiefall der Dumme, wenn sie von Rolex verweigert wird, weil schon abgelaufen oder die Karte manipuliert wurde.
Gruß Mali
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20.03.2023, 20:32 #13
Ich würde bei einem Rolex Händler anrufen und fragen, ob er Dir mitteilen kann, wie lange der Wecker noch Garantie hat.
Dann weißt Du es konkret.
Die Jahresangabe steht oft nicht auf den Händlerrechnungen, weil sich die aus der Garantiekarte erschließt (ausser in Deinem Fall). Aber die Seriennummer steht drauf. Daran scheitern ja schon viele.
Tut mir leid, dass ist wirklich ärgerlich gelaufen. Ein sauberes Datum auf der Karte sollte eigentlich nicht so schwer sein. Aber auch wenn man selbst schmerzfrei ist. Am Ende hat man das gequatsche beim Verkauf, weil jeder Experte irgendwie "Betrug" erschnüffelt.
Glücklicherweise gibt es die Uhr ja überall zu kaufen. Einfach rückabwickeln und den Fall schließen.Glaube nicht alles, was Du denkst!
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20.03.2023, 20:34 #14
Ist nicht maßgebend, wann der Verkauf bei Rolex registriert wurde?
Egal was auf der Karte steht.Geändert von Spacewalker (20.03.2023 um 20:42 Uhr) Grund: r ergessen
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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20.03.2023, 20:38 #15
Ich würde den Verkauf widerrufen. Ich könnte mir nicht vorstellen an der Uhr jemals wirklich Spaß zu haben. Ein Beigeschmack wird einfach immer bleiben. Tut mir Leid für Dich, so ist die Freude doch weg.
Viele Grüße,
Henning-Carl
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20.03.2023, 20:40 #16
Korrekt. Aber die Karte ist ja Dein Garantienachweis. Und wenn Rolex dann als Nachweis eine Kopie der Garantiekarte einfordert und die Karte manipuliert wurde, kann das nach hinten losgehen. Garantie ist immer noch eine freiwillige Leistung…
Gruß Mali
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20.03.2023, 20:50 #17
Wobei das hier ganz offensichtlich mit dem gleichen Kugelschreiber geschah.
Wenn da ein Mitarbeiter beim Juwelier einen schlechten Tag hatte und im neuen Jahr noch nicht ganz angekommen ist. Dann kann das bei einer 15 Stunden Woche schnell passieren.
Wenn mir mein Rolex Händler sagen würde, dass die Uhr aus 02/23 kommt, wäre das für mich völlig smooth.
Aber vermutlich sehe ich das einfach "zu entspannt".Glaube nicht alles, was Du denkst!
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20.03.2023, 21:01 #18
Klaro wäre das dann smooth, aber doch nicht in der Konstellation. Soll Sara jetzt den eigenen oder einen fremdem Konzi belabern, eine fremde Garantiekarte zu checken. Brauch kein Mensch solche Stunts…
Gruß Mali
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20.03.2023, 21:05 #19
Was ich Sarah empfehle schrieb ich ja schon oben in meinem ersten Post.
Aber ich sehe grundsätzlich kein Problem darin, einen Vertragshändler zu kontaktieren und zu fragen. Ein freundlicher Anruf oder Besuch ist in meinen Augen kein "stunt".
Aber das alles ändert nichts daran, dass das Mist ist, was hier passiert ist. Das sind zu viele Fragezeichen.Geändert von obiwankenobi (20.03.2023 um 21:08 Uhr)
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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20.03.2023, 21:06 #20
Das ist so offensichtlich, dass ich da einfach nur an einen Verschreibet beim Konzi denken kann.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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