Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von HD_Klaus
    Registriert seit
    04.04.2014
    Ort
    Franken
    Beiträge
    4.299

    eBay-Kauf - Ware nicht erhalten, was tun?

    Servus!

    Ich kaufe sehr, sehr selten was bei eBay.

    Jetzt hab ich es mal wieder getan und siehe da, Verkäufer hat Ware nicht geschickt, ist stumm, meldet sich nicht.

    Bezahlt habe ich per PayPal. Ging an eBay direkt. Die leiten das Geld anscheinend weiter.

    Es geht um einen kleineren 3-stelligen Betrag.

    Bin da rel. unerfahren und wollte mal fragen, wie man sich jetzt da verhalten soll.

    Einerseits eBay verständigen ist klar. Andererseits werde ich da auf alle Fälle Anzeige erstatten. Auch wenn es sich um einen überschaubaren Betrag handelt.

    Nachdem der Betrag ja nicht direkt an den Käufer ging sondern an eBay via PayPal (wenn ich das richtig gesehen habe), gibt es ne Chance den Betrag rückbuchen zu lassen?
    The difference between men and boys is the price of their toys !

    Suche Jubilee-Band für meine 16710

  2. #2
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
    Registriert seit
    02.06.2006
    Ort
    Bei den 7 Zwergen
    Beiträge
    9.311
    Ja, Du kannst bei Paypal ein Ticket aufmachen mit „Ware nicht erhalten“.
    Musst dann einen Kaufbeleg bzw. hochladen.
    Aloha,
    Can
    I am the REAL Checker Can!
    Gibt‘s das auch mit Approved?
    GN

  3. #3
    Milgauss
    Registriert seit
    01.01.2012
    Ort
    Rhein Main Gebiet
    Beiträge
    251
    Guten Morgen. Ich denke, dass EBAY das mit der Rueckerstattung regeln wird. Anzeige wuerde ich definitiv auch erstatten. Alleine schon, damit der VK merkt, dass er bei mir an der falschen Stelle gelandet ist. Drücke dir die Daumen, dass alles unbuerokratisch ablaeuft.

  4. #4
    Daytona Avatar von heradot
    Registriert seit
    22.12.2009
    Ort
    Links der Isar
    Beiträge
    2.762
    Hol das Geld über eBay zurück und fertig. Menschen haben Unfälle, Krankheiten und was auch immer. Anzeige kann man erstatten, wenn eBay nicht zahlt; die Behörden sind doch eh schon völlig überlastet und die Zeit für richtige Kriminelle fehlt….

    EBay fungiert als Treuhandservice und zahlt erst aus wenn der Käufer i.o. zurückmeldet oder nach 30 Tagen. Sollte also problemlos funktionieren wenn du noch innerhalb der Frist bist.

    Viele Grüße, Marco
    Geändert von heradot (04.07.2023 um 07:44 Uhr)

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von BMW-Italia
    Registriert seit
    29.01.2021
    Beiträge
    121
    Wenn Du mit Paypal bezahlt hast, dann direkt Paypal verständigen und denen erklären, dass man keine Ware erhalten hat. Paypal bucht dann zurück.

    Geht ziemlich problemlos und hatte den Fall auch schon mal.

    Beste Grüße jürgen

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
    Registriert seit
    09.03.2004
    Ort
    SZW
    Beiträge
    10.238
    Anzeige würde ich mir auch sparen. Es kommt eh nichts dabei heraus.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von paia99
    Registriert seit
    30.05.2007
    Beiträge
    6.898
    Strafanzeige kannst Du Dir sparen. Kostet nur Deine Zeit und das Verfahren wird sowieso eingestellt. Die Gerichte ersaufen in Online- Betrugsverfahren.
    viele grüße Andreas

    Ich bin bereit jeden Weg zu gehen, solange er vorwärts führt. David Livingstone

  8. #8
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    26.04.2009
    Beiträge
    1.008
    Und Bäumen die zu weit ins Nachbargrundstück ragen

    +1 fürs Anzeige sparen…
    Alex

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von martinsp
    Registriert seit
    22.05.2011
    Ort
    Wien
    Beiträge
    3.088
    Vom PayPal Käuferschutz Gebrauch machen. Dir wird das Geld binnen 2-3 Wochen erstattet, da sie dem Verkäufer noch eine Galgenfrist einräumen.
    Ist leider mühsam, Ware nicht zu erhalten, aber PayPal macht das wirklich gut.
    Gruß,
    Martin

  10. #10
    Day-Date Avatar von franklin2511
    Registriert seit
    10.05.2007
    Beiträge
    3.831
    Auf PP und eBay würde ich nicht ohne Weiteres bauen. Welche Versendungskonditionen wurden denn vereinbart, mit oder ohne Sendungsverfolgung? Leute die betrügen wollen, sind da meist mit allen Wassern gewaschen.
    Gruß, Frank

  11. #11
    Daytona Avatar von pfandflsche
    Registriert seit
    09.01.2007
    Ort
    neben der tonne
    Beiträge
    3.233
    auch wenn der schaden mutmasslich durch den bezahlkumpel gedeckt werden könnte...

    auch wenn die anzeige mutmasslich ergebnis-und fruchtlos bleibt...was allerdings noch abzuwarten ist.

    ich würde dennoch anzeigen..denn nur so entsteht eine art aktenkundiger "druck"...denn ohne anzeige entsteht recht rasch eine art "schöne-welt-statistik",in welcher es bestimmte taten einfach nicht mehr gibt.bzw. zu geben scheint.wenn keiner mehr die zerstochenen reifen des kraftwagens anzeigt,weil ja angeblich ohnehin niemand zu ermitteln ist, wird nach einigen jahren vom zufällig amtierenden bundesinnenministrierenden, welcher sich im stande der gnade des allmächtigen wähnt, gesagt bekommen,dass der "rückgang der sachbeschädigung an abgestellten kraftwagen dank der hervorragenden arbeit der polizeikräfte der länder seit jahren konstant bleibt".

    und offen gestanden hält sich mein mitleid mit angeblich soooo überlasteten behörden doch arg in grenzen.
    pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
    country music....three chords and the truth

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Darki
    Registriert seit
    21.02.2006
    Ort
    Bärlin
    Beiträge
    9.843
    Imho ein guter Punkt, Lars.
    Viele Grüße, Jens



    Ein Leben ohne mechanische Armbanduhr ist möglich, aber sinnlos

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von gomnik
    Registriert seit
    06.08.2019
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    550
    Sofern möglich würde ich die Anzeige über die Online-Wache der Polizei erstatten - das ist fix erledigt und hält zumindest deinen Aufwand gering.
    In einigen Wochen folgt vermutlich die Einstellung des Verfahrens, aber zumindest ist der Sachverhalt dann aktenkundig.
    Viele Grüße, Niko

  14. #14
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
    Registriert seit
    16.03.2014
    Ort
    Lalaland
    Beiträge
    8.364
    keep it simple.

    Mach einen Fall bei paypal auf, dann muss der verkäufer nachweisen (durch Tracking ID) dass er das paket verschickt hat. Hierzu muss er fristen einhalten ansonsten bekommst du das geld zurück.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Newbie01
    Registriert seit
    15.08.2007
    Beiträge
    6.680
    Ich würde den Fall ebay melden.

    Sobald Du PayPal als Ansprechspartner nutzt, zieht sich ebay zurück und verweist auf den Prozess bei PayPal (so war es bei mir), der meinem Eindruck nach komplizierter, langwieriger und weniger "kundenfreundlich" ist... Aber das ist nur mein Eindruck...
    Grüße und Freude! Wolfgang
    "Gott vergibt, Rambo nie!"

    „Da war kein Champagner dabei. Das hat keinen Spaß gemacht.“ (M. Verstappen)

  16. #16
    GMT-Master Avatar von kleff
    Registriert seit
    07.03.2018
    Beiträge
    508
    Also aus Erfahrung bekommst du von Ebay dein Geld sofort zurück und der Verkäufer wird für Auszahlungen gesperrt. Auch gut keine Geschäfte mit Accounts zu machen die 2 Tage alt sind und keine Bewertungen haben.
    Gruß,
    Henry

  17. #17
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
    Registriert seit
    16.03.2014
    Ort
    Lalaland
    Beiträge
    8.364
    Meine Erfahrung war eine völlig Andere.

    Ich habe mal ein defektes Telefon nach Belgien verkauft.

    In der Artikelbeschreibung stand auch ausdrücklich der Mangel. Der Käufer hat aber einen Fall aufgemacht.

    Ich rief dort an und schilderte, dass ich alles korrekt gemacht habe und nachdem sie auch gesehen haben, dass ich um Klärung bemüht war, wurde der Fall zu meinem Gunsten geschlossen.

    Ich will nur damit sagen, wenn man dort anruft und die Situation erklärt, sind die Mitarbeiter auch bemüht zu helfen.

    Von Daher, einfach einen Fall bei EBay bzw. PP aufmachen und dran bleiben.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

Ähnliche Themen

  1. Zwischenreferenz 5513 WG-Indizes - Kauf oder nicht Kauf?
    Von ehemaliges mitglied im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 25.10.2012, 13:18
  2. Ebay: Wie lange Ware aufbewahren?
    Von Watch-Hunter im Forum Off Topic
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 27.05.2009, 16:32
  3. Gute Ware gesucht für ebay!!!
    Von Vito im Forum Off Topic
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 26.04.2008, 22:14

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •