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  1. #1
    ehemaliges mitglied
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    Nachlassgericht München Bearbeitungsdauer

    Kann mir jemand sagen wie lange es aktuell etwa dauert bis das NG München nach einem Todesfall die Erben anschreibt ?

    Bekommt man auch telefonische Auskünfte ?

    Danke.

  2. #2
    Hi Gerd,

    telefonisch würdeich das eher nicht versuchen.

    Ich habe mich schriftlich an das AG gewendet und innerhalb von ca. 14 Tagen eine Antwort erhalten.

    LG

    Gerald

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Same here
    Gruß,

    Michi

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  4. #4
    ehemaliges mitglied
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    Danke für die schnellen Antworten. Dann weiss ich Bescheid.

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Was mich jetzt aber interessieren würde. Sollte das NG nicht automatisch anschreiben, ohne dass man anfragt? So lese ich das auf der HP. " Tut es das und in welchem Zeiitrahmen ?

  6. #6
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    von sich aus tut das nachlassgericht gar nichts..

    eine erbenermittlung muss immer von aussen angestossen werden.

    ausserdem muss zunächst das standesamt die todesfallmeldung dort eingereicht haben…von vierzehn tagen konnte ich nur träumen…bei mir dauerte es von erbscheinantrag bis zustellung lockere drei monate.

    anrufen kannste wischen…schreiben sie sogar auf ihrer webseite.
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  7. #7
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    ganz nebenbei kostet das ganze auch kohle…geht nach mutmasslicher höhe der erbmasse.

    haste keine zeit oder keine lust,selbst dorthin zu latschen,dann macht das gerne ein notar für dich…ist nicht mal teurer…bis auf die 19 prozent steuer uff‘s janze,die das gericht nicht erheben würde.
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  8. #8
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    und noch wat…wer einen erbschein beantragt,hat damit das erbe automatisch auch angenommen…will sagen…genau prüfen,ob da nicht pandoras wäschekorb geöffnet wird.

    -je besser die vorbereitung,desto besser der erfolg.

    an dokumenten alles suchen und finden,was greifbar ist…eigene geburtsurkunde,perso,heiratsurkunde ,familienbücher,selbst ein scheidungsurteil von 1954 kann notwendig sein…könnten ja abkömmlinge aus erster,zweiter,dritter ehe in tasmanien leben und wombats züchten.
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  9. #9
    Daytona Avatar von GPX8888
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    Ich habe die Ausstellung eines Erbscheins über den Notar veranlasst. Kostete entsprechend mehr, dafür hatte ich den Erbschein auch sehr zügig vorliegen. Allerdings waren hier die Erbverhältnisse auch unstrittig.
    Gruß,
    Michael


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  10. #10
    ehemaliges mitglied
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    Danke für die Hilfe, Schreiben ist raus.

  11. #11
    Yacht-Master Avatar von slc5.0
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    Stehe ich auf dem Schlauch oder woher soll dann jemand wissen das er in einem Erbfall verwickelt ist, der keinen Kontakt mit dem Verstorbenem hat?

    Um ein Erbe zu regeln müssen doch alle Parteien involviert sein oder nicht?
    Gruß Hansi

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Also wenn ich das richtig gelesen habe ist der Vorgang so: Die Meldung über den Todesfall geht an das Nachlassgericht. Wenn dort ein Testament hinterlegt ist verständigt das NG die Betroffenen. Und so würde das ja auch Sinn manchen.

  13. #13
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    neee….

    …der antritt eines erbes bedingt nicht das vorhandensein einer „verfügung über den tod hinaus“…vulgo testament.

    ein erbschein ist auch nicht zwingend zum antritt eines erbes erforderlich…lediglich bei grundbesitz ist er zwingend erforderlich.

    banken haben oberhalb einer gewissen summe auf dem konto des verblichenen ebenfalls entweder ein testament oder einen erbschein zur legitimierung des erbenstatus‘ ganz gern…die grenzen sind da fliessend und je nach bekanntheitsgrad desjenigen vor dem tresen geht es auch ohne…ganz nebenbei können anfallende beerdigungskosten sofort vom konto des verstorbenen beglichen werden.

    einen erbschein beantragen kann jeder,der als erbe in frage kommt…ein erbschein ist am letzten wohnort des verblichenen zu beantragen…lebt man dort,kann man es selber tun…lebt man dort nicht,macht dies ein notar…und nur ein notar.

    der beantragende legt entsprechende dokumente vor und benennt alle ihm bekannten möglichen miterben…das nachlassgericht forscht nun eigenständig nach allen in frage kommenden erben und schreibt diese an…sollte ein testament beim nachlassgericht hinterlegt worden sein,wird dies eben eröffnet und die angeschriebenen werden von ihrer erbenstellung in kenntnis gesetzt.

    bei bankguthaben werden diese von der bank bei kenntnis des ablebens auf ein nachlasskonto ungestellt und sozusagen auf eis gelegt….unter unständen jahrzehnte lang…kommt jetzt ein erbe mit testament (also eröffnetem…) oder einem erbschein umme ecke,gibt‘s die grosse schütte.

    da verfällt auch nichts…zumindest nicht gleich…wenn ich mich recht erinnere,gilt lediglich beim pflichtteil eine dreijährige höchstdauer nach ableben bis zur anspruchstellung.

    am besten gefällt mir noch das konstrukt der „pflichtteilstrafklausel“ beim berliner testament…darüber referiere ich dann nächste stunde.
    Geändert von pfandflsche (03.01.2024 um 17:26 Uhr)
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  14. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    sollte ein testament beim nachlassgericht hinterlegt worden sein,wird dies eben eröffnet und die angeschriebenen werden von ihrer erbenstellung in kenntnis gesetzt.


    Genau dazu wollte ich Infos. Wie lange das dauert war eigentlich meine Frage, die übrigens immer noch offen ist. Aber trotzdem danke für die Ausführungen,
    Geändert von ehemaliges mitglied (03.01.2024 um 17:39 Uhr)

  15. #15
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    in meinem fall waren es drei..nee..knappe vier.. monate sogar…und bevor die frage kommt…münchen…in 2023.
    Geändert von pfandflsche (03.01.2024 um 17:39 Uhr)
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  16. #16
    ehemaliges mitglied
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    Drei Monate konkret für was ? Sorry wenn ich nachhake.

    Und natürlich für München.

  17. #17
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    vom niederdrücken der klinke zum vorraum des notariats bis zum aufschliessen des briefkastens im treppenhaus des mehrfamilienwohnlochs…

    wann wer welchen umschlag aufriss,eine fettbemme futterte oder zur pause ging,weiss ich nicht..der genannte zeitraum war von beauftragung des notars bis zum abschluss des ganzen…ziehe noch eine woche bearbeitung in der kanzlei ab…länger hat das nicht verzögert.
    Geändert von pfandflsche (03.01.2024 um 17:49 Uhr)
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  18. #18
    Yacht-Master Avatar von slc5.0
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    Also wenn es zb 4 Kinder gibt und eines davon keinen Kontakt hat, dann ist es möglich das die anderen 3 das Erbe regeln und der vierte geht leer aus mit seinem Pflichtteil? Gibt es da keine Instanz die Prüft wie viele Erbberechtigten es gibt?

    Das kann ich mir nicht vorstellen.
    Natürlich vorausgesetzt es wurde im Vorfeld nichts geregelt.
    Gruß Hansi

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Danke Pfandi, das ist ja nett wie du schreibst, aber das wollte ich ja alles gar nicht so ausführlich wissen. Aber ist auch egal. Thema ist erledigt. Danke nochmal an alle.

  20. #20
    Daytona Avatar von pfandflsche
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    leer ausgehen mit pflichtteil schliessen sich ja ein wenig aus..nach meinem verständnis heisst „leer“ janüscht…nada.

    ich denke…kann passieren…drei geschwister leben in gutem kontakt zum erbvati,der seinen letzten brodem aushaucht…plündern mit der einen oder mehreren erteilten vollmachten dessen konten und den rembrandt verhökern sie im freihafen zürich.

    nummer vier lebt in mesa/new mexico…kocht meth und erfährt davon nichts und geht wirklich leer aus.

    hat erbvati aber grundbesitz und der soll auch verklingelt werden,ist der erbschein nötig…die maschinerie läuft an und mesa-meth-jochen wird ausfindig gemacht und sieht sich der möglichkeit der laborerweiterung gegenüber.
    Geändert von pfandflsche (03.01.2024 um 18:03 Uhr)
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