also…ich bin kein jurist…ich habe mich mit dem erbrecht nur an dessen oberfläche an der google-universität befasst.
vergiss bitte den begriff automatismus nach art…der alte stirbt und nun wird das nachlassgericht von sich aus tätig…wird es nicht.
korrektur…bei vorliegen eines testaments oder erbvertrages wird das nachlassgericht von selber tätig.nachem vom zuständigen standesamt die meldung des ablebens eingetroffen ist.
wenn der grundbesitz veräussert werden soll/muss,DANN ist ein erbschein notwendig,um die eigentumsverhältnisse belegen zu können.
entweder ploppt jetzt ein dort hinterlegtes testament von 1967 wie ein korken nach oben und der antragsteller glotzt in die röhre,weil er nummer 27 in der verteilerkette ist…oder ee freut sich wie bolle,weil die gesetzliche erfolge ihm drei villengrundstücke im tessin vor die füsse wirft.
Ergebnis 1 bis 20 von 25
Baum-Darstellung
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03.01.2024, 18:17 #22
Geändert von pfandflsche (03.01.2024 um 18:25 Uhr)
pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
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