20 % Aufstockung ist ges. Minimum. Würde mich nicht hinterm Ofen vorlocken. Und Beiträge zur Rentenversicherung kann der AG bis zur BBG leisten, wenn er denn mag, weshalb es dann keine aus der ATZ resultierende Rentenminderung gäbe, abgesehen von Abschlägen aufgrund des ggf. früheren Renteneintritts.
Ergebnis 21 bis 40 von 96
Thema: Altersteilzeit (ATZ)
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17.04.2024, 18:27 #21
und jetzt spanne ich noch den bogen zur literatur…sehr lesenwert
-mehr zeit mit horst-
von ingeborg seltmann
wie gesagt….solche lebensentscheidungen bedürfen zeit des reifens und bedenkens.
was für den einen passt wie ein handschuh ist für den anderen ein spanischer stiefel.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
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17.04.2024, 18:32 #22Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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17.04.2024, 18:37 #23
Danke, Sascha!
Was wäre denn aus Deiner Praktikerperspektive ein "gängiges", für den AN nicht minimales Vergütungsmodell in der ATZ, das beide Seiten ruhig schlafen lassen würde?Mit exzellenten Grüßen
Frank
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17.04.2024, 18:51 #24
Die Regelungen, die ich kenne und für beide Seiten fair halte, liegen alle bei mind. 80 %, ergo 30 % Aufstockung. Plus Rentenversicherungsbeiträge auf 90 % des vorherigen ungekürzten Einkommens bzw. max. 90 % der BBG.
UND Klärung der Auswirkungen auf die bAV!Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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17.04.2024, 18:59 #25
und noch wat….
krankheitsbedingte fehlzeiten…man weiss nie,wie es im leben kommt…
bei mir ist es so…sechs wochen im jahr quasi freiflug…jede weitere woche krankheitsbedingt abwesend, müsste zur hälfte nachgearbeitet werden.
also auf dem papier…einige haben sich ohne „nacharbeit“ ihre knie/hüften/hirnhälften durchsanieren lassen und sind nun in der freiphase.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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17.04.2024, 19:06 #26
Sascha:
Ja, die betriebliche AV ist sehr wichtig. Bei mir sind es 2 Bausteine: Der Erste zahlt mir - zu gegebener Zeit - einen monatlichen Rentenbeitrag. Der Zweite springt ein, wenn meine gesamten Renteneinnahmen (gesetzlich und betrieblich) nicht mind. 70 % meines letzten Gehalts erreichen, wonach dann im Bedarfsfall auf eben diese 70% aufgestockt wird. So zumindest habe ich das im Vertragswerk verstanden. Wenn ich in ATZ gehe, beziehen sich die 70% dann wohl auf das ATZ-Gehalt, oder?Mit exzellenten Grüßen
Frank
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17.04.2024, 19:14 #27
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17.04.2024, 20:10 #28
na ist doch nicht schwer zu verstehen…
du schliesst mit deinem arbeitgeber eine zusatzvereibarung zu deinem arbeitvertrag…dieser beinhaltet die genauen termine des beginns und endes der jeweiligen phasen.
beispiel…ende der aktivphase ist der 31.5 2027…im frühjahr 2027 rutscht du beim nassrasieren aus und der rechte ellbogen geht in aaaasch…neun wochen krank…fünf wochen reha…eine woche nacherholung…ergeben fünfzehn wochen ausfall…sechs darfste ohne nacharbeit dahoam bleiben…bleiben neun wochen über…und davon musste die hälfte nacharbeiten…runden wir auf vier wochen ab..danach gehst du eben nicht ende mai in die ruhephase sondern erst ende juni.Geändert von pfandflsche (17.04.2024 um 20:12 Uhr)
pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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17.04.2024, 21:00 #29
Sorry für meine ungelenke Ausdrucksweise. Ich hatte eher nicht ein Verständnisproblem. Aber, egal. Ich hoffe, dass mir die von Dir skizzierte Eventualepisode letztendlich erspart bleibt!
Mit exzellenten Grüßen
Frank
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17.04.2024, 21:21 #30
kein thema...allet jut.für dich ist das thema komplett neu...ich kaue da schon eine weile länger herum.
ja..verständlich...ich hoffe,mir auch....und jetzt mal ohne witz...ich passe seit abschluss dieses vertrages im alltag so was von auf....ich will nicht einen verdammten tag länger arbeiten als vertraglich fixiert.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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18.04.2024, 11:10 #31
Na, da scheint bei Dir der Leidensdruck nicht allzu niedrig zu sein. Dann drücke ich mal feste die Daumen, dass Du Deine "Restlaufzeit" noch bestens überstehst!
Neben der oben geschilderten ATZ-Regelung bietet mein AG noch eine andere Möglichkeit an, und zwar Ausscheiden Ende 2024 (optional Ende 2025) gegen einmalige Abfindungszahlung von ca. 4 Jahresgehältern. Würde ich dieses Jahr aufhören, könnten sich 2 Jahre Arbeitslosigkeit mit den entsprechenden staatlichen Zahlungen (ALG I, Übernahme sämtlicher Kassenbeiträge) anschließen. Für die dann noch verbleibenden knapp 3,5 Jahre bist zum abschlagfreien Renteneintritt würde die zuvor versteuerte Abfindung herhalten. Aber für diesen Zeitraum werden ja keine Zahlungen in die Rentenkasse geleistet. Deshalb meine Überlegung: Ich könnte versuchen, dass mein AG aus der Brutto-Abfindung die vollen Rentenbeiträge für die besagten 3,5 Jahre front up an die Kasse abführt. Damit würde sich der zu versteuernde Betrag aus der Abfindung verringern. Ist sowas eigentlich (steuerrechtlich) möglich und wenn ja, wäre das für den AG "kompliziert"?Mit exzellenten Grüßen
Frank
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18.04.2024, 11:16 #32
- Registriert seit
- 17.05.2014
- Beiträge
- 514
Und bei den Berechnungen nicht vergessen: bei der gesetzlichen Rente zahlt die Rentenversicherung 50% der anfallenden Krankenversicherung, die Pflegeversicherung darfst Du selbst zu 100% zahlen. Hast Du keine Kinder kommen (zur Strafe ) 4% obendrauf.
Bei der Betriebsrente wird Dir die anfallende KV und PV voll (100%) angerechnet, d.h. für beide Renten musst Du einen ordentlichen Batzen für die Kranken- und Pflegeversicherung hinlegen.
Dann kommt die nächste Keule, die ganze Show muss natürlich noch versteuert werden. Das wiederum ist Abhängig von Deinem Geburtsjahr, ich z.B. muss 82% meiner Renten versteuern, wenn Du erst 2030 in Rente gehst dürfte das auf die 100% zugehen.
Vater Staat bringt uns noch unter Mutter Erde.Viele Grüße
Uwe
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18.04.2024, 14:55 #33
- Registriert seit
- 01.01.2015
- Beiträge
- 98
Sehr schade, dass dein AG nur die gesetzlichen 20 % aufstockt. Denn genau dies ist der "Kick" da die Aufstockung steuerfrei ist und "nur" der progression unterliegt.
Ich habe vor 6 Jahren genau dieses Modell (allerdings mit 30% Aufstockung) 3 Jahre aktiv und 3 Jahre passiv gewählt und war ab dem 60. LJ zuhause.
Ich kann echt nur jedem dazu raten, denn die freie Lebenszeit kann dir niemand nehmen. Lass Dir vom AG eine Probeberechnung geben, dann siehst du genau wieviel Netto Du dann hast. Dann kannst du kalkulieren.
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18.04.2024, 15:28 #34
und beachten, dass man nicht aus Arbeitslosigkeit in Rente gehen kann, dann zählen die letzten 1-2 Jahre Arbeitslosibkeit nicht als "Beitragsjahre/-monate"... das zählen sie nur, wenn sie zwischen Beschäftigungsphasen liegen... aber vielleicht findest du ja jmd., der dich (ggf. von dir selbst finanziert) für einen Monat nach Arbeitslosigkeit und vor Renteneintritt einstellt
PS. vorher noch bis 54 privat versichert und dann in die gesetzliche KV gewechselt = der Traum der SozialsystemsGeändert von kAot (18.04.2024 um 15:29 Uhr)
Signaturen sind überbewertet!
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18.04.2024, 16:35 #35
Sehr gute Hinweise! Danke Euch sehr!
Dass, was Du, "kAot", geschrieben hast war mir neu. Schon wieder so eine Stolperfalle...
Ich präferiere die ATZ-Variante. Den Aufstockungsbetrag könnte ich versuchen, zu verhandeln. Von jetzt 20% auf dann ggf. 30% würde effektiv insgesamt 65% bedeuten, oder?Mit exzellenten Grüßen
Frank
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18.04.2024, 17:06 #36Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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18.04.2024, 17:14 #37
kommt darauf an,wann das war….
die möglichkeit,sich frech kanten zu lassen,dann zwei jahre in ALG1 die zeit abzusitzen und danach nahtlos in rente bei voller anerkennung der ALG-zeit für die rente,gab es mal…dann fiel auf,dass dieses pferd von zu vielen geritten wurde..und schon musste eine gewisse zeitspanne zwischen arbeitslosigkeit und renteneintritt liegen,wollte man die zeit der nichtbeschäftigung rentenmässig anerkannt haben.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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18.04.2024, 17:37 #38
Frech kanten lassen war es eher nicht. Ich hätte sogar lt. letztem Wunsch meines Chefs die Geschäftsführung übernehmen können, aber aus og. Gründen wollte ich mir das nicht ans Bein binden. Und nahtlos war es auch nicht.
ALG1 08.2017-08.2019, danach 7 Monate aus dem "Sparschwein" gelebt, danach mit 10,8% Abzügen in Rente.Geändert von Spacewalker (18.04.2024 um 17:40 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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18.04.2024, 17:46 #39
das war kein angriff auf dich…pardon,falls das so verstanden wurde.
aber die grob skizzierte,angeführte methode war eine zeitlang beliebtes mittel.pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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18.04.2024, 18:01 #40
ATZ vor der Entscheidung stand ich auch 2020 und ich habe zu dem Zeitpunkt ein Angebot für den Vorruhestand bekommen 6 Jahre und 10 Monate bis zur Rente 83 % vom letzten Netto. Kein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld,Tariferhöhung wird weiter gezahlt. Werde in 3,5 Jahren mit >75 Rentenpunkte in Rente gehen. Kurzum nach 27 Jahren Schichtdienst war mit 2Monate vorm 58 Feierabend und nun hab ich schon 3,5 Jahre um und ich vermisse nichts. Klar Struktur danach muß jeder selber hinbekommen, aber ich habe mich schon ab meinem 55 damit befasst so früh wie möglich aufzuhören und würde es immer wieder machen .
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